Tödliche Lust - Frank-Rainer Schurich - E-Book

Tödliche Lust E-Book

Frank-Rainer Schurich

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Beschreibung

Ein weiteres Kapitel der DDR-Kriminalgeschichte: Sexualdelikte und ihre Aufklärung. Wer waren die Täter? Wie wurde ermittelt? Wie die Öffentlichkeit informiert? Ein spannendes Sachbuch, das mit manchen überkommenen Vorstellungen aufräumt.

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SONDERAUSGABE

Exklusiv für unsere Leser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tel.: 01805 / 30 99 99

(0,14 Euro/Min., Mobil max. 0,42 Euro/Min.)

www.buchredaktion.de

 

 

Das Buch

Das Thema hatte noch nicht Konjunktur in den Medien, als der Autor sich daran machte, ein bislang wenig erörtertes Kapitel DDR-Geschichte aufzuschreiben, an dem er seinerzeit als Kriminalist mitgewirkt hatte. Der fortschreitende Verlust von Sicherheit, der sich nicht nur in der Statistik, sondern auch als Unwohlsein bei den meisten Menschen niederschlägt, hat in den letzten Jahren das Interesse an diesem Thema sprunghaft wachsen lassen.

Wenn Schurich sich in seinem Pitaval mit einigen historischen Fällen auseinandersetzt, tut er dies keineswegs mit der Absicht, einer vermeintlich »sicheren« Welt das Wort zu reden. Es geht ihm um Geschichte und um die gesellschaftliche Dimension von Kriminalität unter bestimmten politischen Verhältnissen.

Das Buch behandelt Vorfälle, die sich zwischen 1973 und 1989 in der DDR-Hauptstadt zutrugen.

Der Autor

Frank-Rainer Schurich, Jahrgang 1947, Kriminalistik-Studium an der Berliner Humboldt-Universität 1967 bis 1971, Forschungsstudium und anschließende wissenschaftliche Laufbahn, Dozent bzw. ordentlicher Professor für Kriminalistik an der HUB. Seit 1994 freier Autor.

1985/86 Mitarbeiter der Diensthabenden Gruppe der Berliner Kriminalpolizei (DHG). Um die Verbindung zur Praxis nicht zu verlieren, arbeitete Schurich jährlich in den Semesterpausen bei der Kripo. Zahlreiche Publikationen, u.a. »Die Kriminalistik an der Berliner Universität. Aufstieg und Ende eines Lehrfachs« (mit Rainer Leonhardt, 1994), und »Glaubenskrieg. Kirche im Sozialismus – Zeugen und Zeugnisse eines Kulturkampfes« (mit Sedler/Schumann, 1995), »Mein Name ist Hase. Kuriositätenlexikon der Kriminalgeschichte« (1997), »Berlin mörderisch« (mit Rainer Leonhardt, 1999).

FRANK-RAINER SCHURICH

TÖDLICHE LUST

SEXUALSTRAFTATEN IN DER DDR

 

 

 

 

 

eISBN 978-3-86789-809-6

1. Auflage dieser Sonderausgabe

Alexanderstraße 1

10178 Berlin

Tel. 01805 / 30 99 99

Fax 01805 / 35 35 42

(0,14 €/Min., Mobil max. 0,42 €/Min.)

© 2013 by BEBUG mbH / Bild und Heimat, Berlin

Umschlaggestaltung: Oliver Lehmann, ACDM

www.buchredaktion.de

Inhalt

Die DDR – ein kriminalpräventives Gesamtkunstwerk?

Das Phantom mit der Taschenlampe

Der Würger im Schloßpark

Der Brennpunkt »Schlüsselsucher«

Der Fall »Heftpflaster«

Mord im Maisfeld

Fahndung nach einem Vergewaltiger

Die Nachtstreife

Wer andern eine Grube gräbt …

Der nächtliche Besucher

Die Vernehmung

Das Protokoll

Abkürzungsverzeichnis

Literatur- und Quellenverzeichnis

Die DDR –ein kriminalpräventives Gesamtkunstwerk?

Legt man die durchschnittliche Kriminalitätsbelastung in der DDR Mitte der 80er Jahre zugrunde, war die polizeilich registrierte Kriminalität in der BRD rund zehnmal höher als in der DDR. Für das Jahr 1988 bedeutete dies konkret, daß in der DDR 119.124 Vergehen und Verbrechen erfaßt wurden (715 pro 100.000 Einwohner), in der BRD dagegen 4.356.726 (7.094 pro 100.000). Zu Lebzeiten beider deutscher Staaten war dies der DDR regelmäßig Anlaß, die historische Überlegenheit des Sozialismus lobzupreisen. Für Peter Przybylski, den Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, waren die Zahlen der BRD-Kriminalstatistik »ohnehin nur ein Indiz für die wirkliche Dimension des Verbrechensgeschehens. Denn die Verbrechen von Angehörigen der besitzenden Klasse und von eng mit ihr verbundenen Repräsentanten des kapitalistischen Systems erscheinen nicht in den Ziffern der Kriminalstatistik«.

In den Ziffern, aus denen das DDR-Zahlenwerk zusammengesetzt war, witterte dagegen die andere Seite permanenten Betrug und plumpe Fälschung. Weil aber diese Zahlenverbiegerei schwerlich zu beweisen war (man hatte ja die Akten noch nicht!), half man sich skrupellos mit der These, daß in der SED-Diktatur, diesem autoritären Unterdrückungs- und Überwachungsstaat, Straftäter natürlich zwangsweise von Verbrechen abgehalten würden – in der freiheitlichen Demokratie undenkbar, weil Kriminalität eben ein Preis der Freiheit sei.

Der Hamburger Kriminologe Fritz Sack schreibt, daß die Statistik allenfalls einen Überblick darüber gebe, wo die Polizei ihre Ressourcen einsetze, also mehr eine bloße Umschreibung der selektiven Mechanismen der Strafverfolgung sei. Allerdings lassen sich die Kriminalstatistiken zweier Staaten so wenig vergleichen wie Äpfel und Birnen. Denn es gab unterschiedliche Strafgesetze und Erfassungsgrundlagen sowie auf beiden Seiten verschiedene Möglichkeiten, die Zahlenkolonnen zu manipulieren.

Die »Berliner Projektgruppe Kriminologie«, die spätere und abgewickelte »Kriminologische Forschungsstelle an der Humboldt-Universität zu Berlin«, mutmaßte bereits 1991, daß es 1988 in Wirklichkeit 393.900 angezeigte Straftaten gegeben hat, während die offizielle Kriminalstatistik nur 119.000 auswies. Das läßt sich u.a. damit erklären, daß in der BRD Fälle, in der DDR Anzeigen/Verfahren gezählt wurden, wobei neue Anzeigen laufenden Verfahren zugeordnet werden konnten, wenn innere Tatzusammenhänge nachweisbar waren. Hinzu kam, daß Fahrraddiebstähle (1988: ca. 94.800 – die quasi entkriminalisiert »Fahrradverluste« hießen), geringfügige Eigentumsverfehlungen bis 100 Mark (1988: ca. 66.700) und Kinderdelikte (1988: ca. 1.700) keine Chance hatten, in den Tabellen des Statistischen Jahrbuchs aufzutauchen.

Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Auf der anderen Seite zählte man in der DDR Straftaten, die es im Westen gar nicht gab, ja nicht geben durfte (z. B. § 213 StGB: »Ungesetzlicher Grenzübertritt«, § 249 StGB: »Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch asoziales Verhalten«) oder die dort nicht mehr mitgerechnet wurden, wie die Verkehrsstraftaten. Man nahm sie 1963 aus der Statistik, um den wenig erfreulichen Kriminalitätsanstieg zu kaschieren.

Der Abteilungsdirektor im Bundeskriminalamt Edwin Kube faßt die Zahlenspielerei volkstümlich zusammen: »Damit ergibt sich im Verhältnis zur ehemaligen DDR für die ›alte‹ Bundesrepublik eine etwa drei- bis vierfach (statt zehnfach) so hohe Häufigkeitszahl, in Zahlen: etwa 2.000 zu 7.500.« Kube steht wirklich nicht im Verdacht, eine wesentlich niedrigere Kriminalitätsbelastung in der DDR herbeifälschen zu wollen. Doch Kriminalität umfaßt nicht nur die angezeigten, sondern alle tatsächlich begangenen Straftaten.

Deshalb nähern wir uns den verbrecherischen Realitäten exakter, wenn zuzüglich die sogenannte Latenz betrachtet wird: Straftaten, die nicht erkannt, ermittelt oder zur Anzeige gebracht wurden.

Dunkelfeldforschungen haben z.B. zutage gefördert, daß die Latenz bei leichten Delikten größer ist als bei schweren Straftaten. Und daß es normal ist, im Jugendalter zu delinquieren, jedoch anormal, dabei auch erwischt und bestraft zu werden. Zudem besitzt jedes Delikt eine spezifische Dunkelziffer, die als Verhältnis von Hellfeld (registrierte Straftaten) und Dunkelfeld umschrieben werden kann.

Im Bereich der Sexualstraftaten ist, der Natur der Sache nach, die Dunkelziffer relativ hoch. Nehmen wir ein Delikt, das gerade ganze Nationen aufwühlt: den sexuellen Mißbrauch von Kindern. 1988 wurden in der DDR 1.091 Fälle, in der BRD 11.404 verzeichnet (DDR: 7 Straftaten pro 100.000 Einwohner, BRD: 19). In beiden Ländern galt die Kinderschändung als das häufigste Sexualdelikt. Nach anonymen schriftlichen Befragungen in der DDR (1978) war das Verhältnis von angezeigten, begangenen Straftaten bei Mädchen 1:6,5 und bei Jungen 1:10. Es drang aber kaum in die Öffentlichkeit. Für eine Gesellschaft, die jede Kriminalität als wesensfremd stigmatisierte und sich als überaus kinderfreundlich bezeichnete, war es ein unerträglicher Gedanke, daß jährlich Tausende von Kindern unter 14 Jahren durch sexuelle Attentate verantwortungsloser Menschen mißbraucht werden, wie aus einer Untersuchung des Kriminologen Karl-Heinz Röhner hervorgeht.

Berechnungen von Christian Pfeiffer, Professor am Kriminologischen Forschungsinstitut Hannover, zwischenzeitlich niedersächsischer Justizminister, belegen: In der Bundesrepublik erleben 8,5 Prozent der Mädchen und ungefähr drei Prozent der Jungen sexuellen Mißbrauch in der Kindheit, wobei in den letzten Jahrzehnten die Häufigkeiten im Dunkelfeld fast konstant geblieben sind. Nach Pfeiffer wären dies 100.000 sexuell mißbrauchte Mädchen pro Jahrgangsgruppe. Grob gerechnet zu den DDR-Dunkelzifferzahlen käme man auf eine ähnliche Konstellation, nur daß das Dunkelfeld auch dreimal so groß wie in der DDR ist! Nach Angaben des Bundeskriminalamtes kommen in Deutschland auf eine Anzeige sechs bis acht Fälle des sexuellen Mißbrauchs von Kindern.

Im Bereich der Sexualstraftaten war die Kriminalitätsbelastung in beiden deutschen Staaten laut Statistik recht unterschiedlich. So wurden 1988 in der DDR 530 Vergewaltigungen polizeilich registriert (BRD 1988: 5.251; je 100.000 der Bevölkerung DDR/BRD: 3/9 Straftaten), 445 Nötigungen und Mißbräuche zu sexuellen Handlungen (3.376, 3/6) und 113 Straftaten des sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen (keine Vergleichszahlen, DDR je 100.000 Einwohner: eine Straftat).

»Die Kriminalität in der DDR wesentlich geringer als in der BRD, ja, wie kommt denn das?« könnte man jetzt fragen. Während die Kriminalgeschichte des sozialistischen deutschen Staates dem Zeitgeist entsprechend in speziellen Apparaturen wie Enquête-Kommission, Kolumne oder Talk-Runde höchst vereinfachend aufgearbeitet wird, bürstete ein westdeutscher Sozialwissenschaftler kühn gegen den Strich. Fünf Jahre nach der deutschen Einheit fragte Prof. Dr. Robert Northoff in der Fachzeitschrift »Kriminalistik« unter anderem, ob denn die DDR ein kriminalpräventives Gesamtkunstwerk gewesen sei. Seine bemerkenswerten Untersuchungen belegen, »daß die DDR, bezogen auf die Kriminalität privater Personen, der sicherere Staat gewesen ist« und daß »der ganzheitlich, gesellschaftsorientierte Ansatz der DDR (zur Kriminalitätsvorbeugung – FRS) im Kern durchaus fortschrittlich« war.

Gelobt werden in dem Aufsatz die kommunalen Arbeiter vor Ort und verschiedene Professionen, die interdisziplinär an die Sache herangingen und so eine wirksame Verbrechensvorbeugung ermöglichten. Aspekte der Familienpolitik, der feste Klassenverband während der ersten zehn Schuljahre, guter Kontakt zwischen Elternhaus und Schule und noch vieles andere werden hervorgehoben. »In der DDR gingen die Lehrer mehr auf die Eltern zu. Das Erziehungsrecht wurde auch als Pflicht verstanden und ernster genommen. Delinquentem Verhalten konnte so schnell und auf niedriger Ebene entgegengewirkt werden. Die Freizeitgestaltung und Betreuung der Schüler wurde aktiv und preisgünstig durch die Schulen gestaltet. So konnten altersspezifische Zeitungen bezogen werden wie die ABC-Zeitung oder ›Die Trommel‹, es gab ein pädagogisch durchdachtes Fernsehprogramm mit täglichen Kindersendungen …«

Aber nicht nur »ABC-Zeitung« und »Trommel« kommen zu späten Ehren. Selbst den »parteipolitisch geprägten Mitgliedschaften bei den Pionieren und der FDJ« kann Positives abgerungen werden, weil sie immerhin den Gemeinsinn prägten. Und die Tatsache, daß jeder in der DDR Arbeit hatte, wird unter dem Vorbeugungsgedanken ebenso gewürdigt wie die umfangreiche außergerichtliche Konfliktbewältigung durch gesellschaftliche Gerichte, die erzieherisch sehr von Vorteil sei. So kam Northoff, der an der Fachhochschule Neubrandenburg lehrt, nicht an der pragmatischen Frage vorbei, ob nicht bestimmte kriminalitätsrelevante gesellschaftliche Rahmenbedingungen der DDR auch in einem vereinigten Deutschland ihren Platz finden könnten. Doch die durchaus produktiven Erfahrungen kommen bedauerlicherweise vom Verlierer, und so ist die Antwort (vorerst) Schweigen.

Der Präventionsgedanke durchzog auch die kriminalistischen Ermittlungen in der DDR. Aus der Erkenntnis, daß nicht Milde der Strafe, sondern die Straflosigkeit der Verbrechen die Gesetze kraftlos werden läßt (oft Lenin zugeschrieben; aber der hatte sie, korrekt zitiert, von Marat), leitete man die reichlich überzogene und illusionäre Forderung ab, alle Straftaten aufzudecken und die Täter allesamt zu ermitteln. Wie immer im Leben lag auch in dieser Übertreibung ein durchaus richtiger Ansatz, nämlich, daß die schnelle Bestrafung des Schuldigen ebenfalls eine vorbeugende Wirkung entfalten kann. Das Ergebnis war sicher nicht so, wie in der Kriminalstatistik ausgewiesen, beispielsweise für 1986 eine Aufklärungsquote von 74,7 Prozent. Indem sie sich an Ermittlungsverfahren und nicht an tatsächlichen Fällen orientierte, lud sie zur »Hochrechnung« ein. Denn gerade diese Quote galt als eine enorm wichtige Kennziffer im Vergleich der kriminalpolizeilichen Dienststellen untereinander. Dabei wären schon 60 Prozent auch international gesehen ein Riesenerfolg gewesen! Zum Vergleich: Im gleichen Jahr lag die Aufklärungsquote in der BRD bei 45,8 Prozent, 1995 bei 46,0 Prozent, 2001 bei 53,0 Prozent.

Nicht in die Denkstrukturen der Sicherheitslenker und Polizeioberen der BRD paßte auch die kriminalistische Hochschulausbildung, die es – einzigartig in Deutschland – an der Humboldt-Universität gab und die mit dem akademischen Grad eines Diplomkriminalisten endete. In einer wissenschaftsfeindlichen Landschaft wird der Polizeiführungsakademie in Münster/Hiltrup bildungspolitisch gerade mal ein Status wie der einer Ausbildungsstätte für Fußpfleger zuerkannt und werde die Kriminalpolizei von Polizeiorganisatoren praktisch zwischen Hundestaffel und Musikkorps einsortiert, stellt zugespitzt der Chefredakteur der Heidelberger Zeitschrift »Kriminalistik« Waldemar Burghard fest. Da nimmt es auch nicht wunder, daß der Berliner Senat den Fachbereich Kriminalistik »mangels Bedarfs« 1994 restlos abwickelte.

Die teilweise schon praktizierte, aber allerorts angestrebte »Eingemeindung« der Kriminalpolizei in die Schutzpolizei ist zudem ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Er gibt auch den Gedanken der Prävention durch gute kriminalistische Arbeit gänzlich auf. Wie soll denn die Ausbildung dieser Allround-Polizisten aussehen? Eine Vereinheitlichung beider Gewerke, so Erwin Quambusch von der Fachhochschule Bielefeld, »bedeutet zwangsläufig eine Minderung kriminaltypischer Kreativität, solange die Ausbildung von den strukturellen und personellen Merkmalen gegenwärtiger Schutzpolizeiausbildung bestimmt wird«. Der Autor geht mit seinen Kollegen nicht gerade fein um: Die Ausbildung von jungen Polizei- und Verwaltungsangestellten finde wie eh und je in einem Ghetto interner Bildungsarbeit statt. Dies sei die unrühmliche Folge einer erschreckenden Stabilisierung philiströser Denk- und Handlungsweisen, wie sie einer aufs bloße Verwalten und nicht auf den Dienst an Bürger und Staat ausgerichteten Beamtenherrschaft eigen ist.

»Weil mich die Fußspuren schrecken, die alle zu dir hineinweisen, während keine wieder herausführt«, sagte in Horaz’ Fabel der achtsame Fuchs zum kranken Löwen. Solche Sternstunden detektivischen Denkens dürften zukünftig nur noch in seltenen Fällen zu erwarten sein.

Die im Buch vorgestellten Berichte und Dokumente, die Sexualstraftaten in Berlin, Hauptstadt der DDR, zum Gegenstand haben, zeigen, daß gut ausgebildete Kriminalisten am Werke waren, wenn auch nicht immer auf Anhieb erfolgreich. Manchmal kam ihnen der berühmte Kommissar Zufall zu Hilfe. Dies unterscheidet die Kripo der DDR wohl kaum von der Kriminalpolizei der alten Bundesrepublik. Und doch wird sinnfällig, daß die gesellschaftlichen Bedingungen zur Vorbeugung von Straftaten und zur Ermittlung von Rechtsverletzern den heutigen in der kapitalistischen Gesellschaft überlegen waren. Oft wirkten viele Menschen ohne Sensationsgier, finanzielle Interessen oder Geltungsbestreben daran mit.

Zu Sexualstraftaten in der DDR zählte man nach dem Strafgesetzbuch von 1968 im engeren Zirkel die Vergewaltigung (§ 121 StGB), Nötigung und Mißbrauch zu sexuellen Handlungen (§ 122 StGB), sexuellen Mißbrauch von Kindern (§ 148 StGB) und von Jugendlichen (§§ 149, 150), homosexuelle Handlungen Erwachsener mit Jugendlichen (151 StGB – dieser Paragraph wurde mit dem 5. Strafrechtsänderungsgesetz 1989 aufgehoben), Vornahme sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit (§ 124 StGB) und die Beleidigung in der Alternative der unsittlichen Belästigung (§ 137 StGB). Zahlreiche Taten mit sexuellem Hintergrund rechneten, obgleich vielleicht kriminologisch nicht exakt, zur Sexualkriminalität im weiteren Sinne, z.B. sadistisch motivierte Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, fahrlässige Tötung während sexueller Handlungen und Störung der Totenruhe durch geschlechtliche Manipulationen an einer Leiche. Freilich konnten auch andere strafbare Handlungen sexuell motiviert sein, ohne gleich begrifflich zu den Sexualstraftaten zu gehören. Bekanntlich gibt es Täter, die sich des Hausfriedensbruchs schuldig machen, weil sie sich beim unbemerkten nächtlichen Einschleichen in das Schlafzimmer einer fremden Frau sexuell erregen. Wäschefetischismus und sexuelle Kleptomanie sind Spielarten des Diebstahls; fetischistische Zopfabschneider agieren, strafrechtlich gesehen, als Körperverletzer. Schließlich sei noch die sexuelle Pyromanie erwähnt, die oft als Brandstiftung in die Schlagzeilen und in die Kriminalstatistik eingeht.

Zu Sexualstraftaten im weiteren Sinne zählten in der DDR noch Ausnutzung und Förderung der Prostitution (§ 123 StGB), Prostitution (§ 249 Abs. 2 StGB: Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten), Verbreitung pornographischer Schriften (§ 125 StGB) und Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten (§ 152 StGB); diese Delikte spielten aber im kriminalistischen Leben der DDR eine untergeordnete Rolle. Sodomie, also Geschlechtsverkehr mit Tieren, war im Strafgesetzbuch der DDR kein eigener Tatbestand mehr. Solche Handlungen konnten als Tierquälerei (§ 250 StGB) oder sinnigerweise als »Schädigung des Tierbestandes« (§ 168 StGB) verfolgt werden!

Zuweilen faßte man Gewalt- und Sexualkriminalität (wie in dem gleichnamigen Buch vom Staatsverlag der DDR aus dem Jahre 1970) pragmatisch zu einer Gruppe zusammen. Die Assoziation, daß Sexualtäter besonders gefährlich, brutal und verabscheuungswürdig sind, ergibt sich dabei wie von selbst. In Wirklichkeit machte in der DDR die Gewaltanwendung innerhalb der Sexualstraftaten den kleineren Teil aus. Sexualmord und Mord zur Verdeckung einer Sexualstraftat, Vergewaltigung und schonungslose sexuelle Praktiken wären Beispiele dafür.

Die Ursachen für die Sexualkriminalität in der DDR wurden bis in die 70er Jahre hinein sehr einseitig interpretiert. In dem erwähnten Buch über Gewalt- und Sexualkriminalität gibt es ein Kapitel mit dem stelzigen Titel »Die Bedeutung des Einflusses der imperialistischen Ideologie und Unkultur für die Determination der Gewalt- und Sexualdelikte«. Was gemeint ist, konnte 1971 auch in der Fachzeitschrift des Ministeriums des Innern (MdI) »Forum der Kriminalistik« nachgelesen werden: »Durch das ständige und nachhaltige Einwirken auf das Bewußtsein und die Persönlichkeitsentwicklung sollen die Bürger der DDR in ihrem Weltbild, in ihren Denkgewohnheiten, ihren Gefühlsregungen und ästhetischen Urteilen sowie in ihrer ganzen Lebensweise den reaktionären Klasseninteressen des Imperialismus untergeordnet und von ihren Aufgaben bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus abgehalten und zu antisozialistischen Verhaltenseigenschaften bewegt werden. Eine entscheidende Seite der ständigen Beeinflussung durch die Gangster-, Horror- und Sexfilme sowie durch systematisches Propagieren und Verherrlichen von Banditentum, Brutalität, Rohheit und Töten ist die Einwirkung auf die Persönlichkeit. Sie kann bis zur Deformierung labiler oder sogar fehlentwickelter Menschen führen und unter dem Eindruck des Gelesenen oder Gesehenen zu Sexualstraftaten anregen. Unter dem Einfluß der imperialistischen Ideologie und Unkultur kann es zu einer primitiven Sexualität, zu Perversität sowie anderen sexuellen Abwegigkeiten, z. B. Sadismus, Masochismus, Sado-Masochismus, Transvestitismus, Pädophilie, Fetischismus, Voyerismus, kommen.«

Mitte der 70er Jahre wurden solche vordergründigen und klassenkämpferischen Thesen aufgegeben. In Fröhlichs Betrachtung der Sexualkriminalität in der DDR aus dem Jahre 1980 spielen diese Faktoren keine Rolle mehr. Als Ursachen und Bedingungen für Sexualstraftaten führte er vielmehr an:

– psychiatrische Erkrankungen im engeren Sinne (Psychosen, organisch bedingte Erkrankungen);

– isolierte, relativ konstante und abgegrenzte Abweichungen (Triebanomalie, Triebstörungen);

– Persönlichkeitsstörungen (Verwahrlosung, Persönlichkeitsdefizite, neurotische Persönlichkeiten);

– Entwicklungsbesonderheiten und -störungen im Jugend- und im höheren Lebensalter;

– situative Bedingungen sowie Opferverhalten, Alkoholkonsum, Affekte und ein bestimmter Gruppeneinfluß.

Einer Untersuchung in den 80er Jahren zufolge vergewaltigten Männer in 60 Prozent aller Fälle unter Alkohol. Das »Gaststättentrinken« war in 75 Prozent der Straftaten Ausgangspunkt für sexuelle Gewaltstraftaten, die in der kriminalistischen Fachsprache dann »Zechanschlußdelikte« heißen.

Auf der einen Seite wurde der Sexualtäter in der DDR in der Öffentlichkeit zuweilen in die Nähe des gefährlichen Gewalttäters gerückt, andererseits ließen ihm Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaft und Richter auch besondere Fürsorge angedeihen. Im Vergleich zur Gesamtkriminalität gab es bei dieser Tätergruppe unverhältnismäßig viele psychiatrische und psychologische Gutachten, die wie bei keiner anderen Deliktsgruppe mit Exkulpierungs- und Dekulpierungsvorschlägen endeten. Diese Sonderstellung der Sexualtäter setzte sich fort in besonderen Maßnahmen (z. B. Anordnung einer fachärztlichen Heilbehandlung nach § 27 StGB) und in intensiven Bemühungen um Resozialisierung.

Wohl auf der ganzen Welt sind Sexualstraftaten Delikte aus dem sozialen Nahraum, sie waren es auch in der DDR. In der größten Zahl der Fälle kannten sich Täter und Opfer oder waren gar verwandt. Auch flüchtige Bekanntschaften wurden häufig zur Begehung von Sexualdelikten genutzt. Was auf der Habenseite den Ermittlern die Untersuchungen erleichterte, wenn derartige Straftaten angezeigt wurden, war auf der anderen Seite ein auf das Anzeigeverhalten des Opfers negativ wirkender Faktor. Zu viele familiäre oder andere Rücksichten mußten genommen werden, so daß davon ausgegangen werden kann: Die meisten Sexualstraftaten sind auch in der DDR nicht zur Anzeige gebracht worden.

Daraus erklärt sich eine hohe Dunkelziffer bei Straftaten, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richteten. Besondere victimelle Beziehungen zwischen Opfer und Täter, gesellschaftliche Vor- und Werturteile, allgemeine gesellschaftliche Prüderie und Tabuisierung der Sexualität, ein oftmals duldendes oder zweideutiges Opferverhalten waren wohl Gründe dafür, daß die Mehrzahl der Sexualstraftaten nicht bekannt wurde und damit verfolgt werden konnte. Handelte es sich beim Täter um eine völlig unbekannte Person oder gehörte er nicht zum Verwandtenoder Bekanntenkreis, erstatteten die Opfer bzw. die Erziehungsberechtigten jedoch häufiger Anzeigen. Der Gerichtspsychologe Prof. Dettenborn stellte bei einer Analyse von über 436 Gutachtenfällen fest, daß nur 22 Prozent aller Straftaten des sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen noch am Tattag der Kriminalpolizei bekannt wurden. Bei immerhin 10 Prozent verging mehr als ein Jahr bis zur Anzeige.

Über das Anzeigeverhalten beispielsweise der Frauen, die Opfer von Vergewaltigern wurden, kann auch im Vergleich zu den Opfern in der BRD nur gemutmaßt werden. Die Frau in der DDR nahm viel aktiver am gesellschaftlichen Leben teil, arbeitete, war selbstbewußt und nicht dazu verdammt, sich klaglos in die Rolle als dienende Ehefrau, treusorgende Mutter oder abhängiges Hausputtelchen zu schicken. Insofern kann schon davon ausgegangen werden, daß entgegen der Praxis im anderen deutschen Staat ein potentiell anzeigenfreudigeres Verhalten vorlag. Auf der anderen Seite gab es aber auch eine Reihe Faktoren, die Opfer davon abhielten, die Verbrechen bei Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Zu den schon benannten Bedingungen kam auch eine teilweise rigide Vernehmungsführung durch die Polizei (unnötige mehrfache Vernehmung des Opfers zu den Details der Straftat, auch im Beisein anderer männlicher Vernehmer), eine Prozedur also, die sich herumsprach und der man sich nicht unbedingt unterziehen wollte.

Kinder als Opfer von Sexualstraftaten schwiegen oft und lange, weil sie keine Chance sahen, gegen ihre Peiniger vorzugehen. Sie schämten sich selbst und wußten, daß ihnen niemand glauben wird und daß sie in den Auseinandersetzungen in der Familie den Kürzeren ziehen würden. Auch Angst vor Rache, Bestrafung und weiterer körperlicher Züchtigung waren weit verbreitet. Es sind Fälle berichtet worden, in denen die Kindesmutter davon glaubhaft wußte, daß ihr Ehemann sich an der minderjährigen Tochter verging. Auch sie schwieg, weil sie den ehelichen Frieden nicht gefährden und ihren Mann nicht verlieren wollte. Das Protokoll ganz am Ende des Bandes schildert einen solchen Fall.

Der außerordentlich familiäre Charakter des sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen in der DDR wird auch durch eine Untersuchung des forensischen Psychologen Eckhard Littmann von der Nervenklinik der Charité anhand von 173 Glaubwürdigkeitsgutachten gestützt. Nur 19 Prozent waren fremde Täter; 81 Prozent kamen aus dem sozialen Umfeld des Opfers (31 Prozent Vater, Stiefvater oder Lebenskamerad der Mutter, 7 Prozent Verwandter ersten oder zweiten Grades, 43 Prozent Bekannte der Familie).

Sexualstraftaten im engeren Sinne waren auch in der DDR eine Männerdomäne. Frauen als Täter sind auch heute bei der Vergewaltigung ohnehin vom Tatbestand ausgeschlossen. Als kasuistische Rarität hatte der Psychiater Hanns Schwarz 1966 einen Fall des sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen angeführt. Eine 28jährige Ledige, die in der damaligen Terminologie offenbar zu den »Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr« gehörte, lud 13- bis 14jährige Jungen zum Koitus in ihre Wohnung ein, den sie ihnen dann, soweit funktionell möglich, auch gewährte. Der Kriminologe und Autor Gerhard Feix fand in einer Untersuchung heraus, daß von 3.390 Kinderschändern nur 22 Frauen waren, 0,6 Prozent. Auch Fälle der Beihilfe oder der mittelbaren Täterschaft sind vereinzelt bekanntgeworden, wenn die Partnerin des Täters das vergewaltigte Opfer mit festgehalten hat oder auf andere Weise beteiligt war, seinen Widerstand zu brechen.

Nicht unerwähnt darf bleiben, daß der Sexualtäter auch in der DDR besonders häufig rückfällig war. Wenn Taten noch latent, d. h. noch nicht aufgedeckt waren, konnte z.B. das gleiche kindliche Opfer über eine lange Zeit durch viele Einzelhandlungen sexuell mißbraucht werden. Aber auch nach einer gerichtlichen Verurteilung wurden viele Täter erneut straffällig. In den empirischen Untersuchungen, die im Buch »Gewalt- und Sexualkriminalität« veröffentlicht wurden, waren die Täter bei gewaltsamen Sexualdelikten zu 40,1 Prozent und beim sexuellen Mißbrauch von Kindern zu 40,4 Prozent rückfällig, wobei der Anteil der gerichtlich vorbestraften Täter in der DDR 1967 insgesamt nur 16,6 Prozent betrug. Auch ein Indiz dafür, daß die zweifellos vorhandenen intensiven Bemühungen um eine Resozialisierung der Sexualstraftäter (auch mit psychologisch-psychiatrischer Unterstützung) aufgrund der spezifischen intrapersonellen Bedingungen nicht immer Erfolge zeitigten und soziale Verhaltensursachen oft nicht dominierten.

Dennoch hatte der Staat DDR die Sexualkriminalität im großen und ganzen unter Kontrolle. Sexualstraftäter wurden mit hohem Aufklärungswillen ermittelt, überführt und schließlich zur gerichtlichen Verantwortung gezogen. Davon zeugen auch die hier publizierten Fälle. Experten rückten oft wie Archäologen an die Tatorte aus. Und weil die meisten Verbrechen aufgeklärt wurden, saßen die zum Rückfall geneigten Täter gewöhnlich eine lange Zeit ein und wurden so staatlicherseits an der weiteren Verübung von Straftaten gehindert.

Zum Bild der DDR gehört auch, daß es eine offizielle Prostitution nicht gab. Es scheint unbestritten, daß die Prostitution in einer monogamen Gesellschaft mit tabuisierenden Sexualauffassungen eine Art Ausgleichsfunktion, legale Triebregulation besitzt, die in der DDR fast völlig fehlte. Damit gab es, etwas vereinfachend und drastisch ausgedrückt, auch keine »Ventilmöglicheit« für Männer in großer Sexualnot. Das wird hier nicht als Mangel beklagt, sondern lediglich als Fakt hingestellt. Unmittelbar nach der Grenzöffnung und in der Zeit der Wende stellten DDR-Kriminologen interessanterweise einen gewissen Rückgang der sexuellen Gewaltkriminalität fest, ohne aber eine Kausalität zwischen beiden Erscheinungen hinreichend nachweisen zu können.

Verbreitung von Pornographie war, wie erwähnt, ebenfalls unter Strafe gestellt. Bei jeder Hausdurchsuchung, ganz gleich zu welchem Delikt, wurde nach Schund- und Schmutzliteratur »gefahndet«. Fand man bei einem Beschuldigten, der beispielsweise des Diebstahls verdächtig war, mehr oder weniger zufällig pornographische Werke, zog man sie, wenn Kinder im Hause waren, kraft besonderer gesetzlicher Bestimmungen zwecks Vernichtung sofort polizeilich ein (§§4 bis 6 der Verordnung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen). Der reine Besitz war allerdings nicht verboten.

Trotz der Prohibition kursierten natürlich pornographische und halbpornographische Erzeugnisse mit dem Reiz des Verbotenen, vor allem aus dem Westen, aber auch aus Polen ungesetzlich eingeschleuste.

Da diese Produkte für den normalen DDR-Bürger dennoch schwer erreichbar waren, ging man auch dazu über, selbst Pornos herzustellen. Aufgrund der beschränkten technischen Möglichkeiten meist laienhaft. Die Geschichte »Wer andern eine Grube gräbt …« gestattet einen kleinen Einblick in die Motivstruktur der Beteiligten. Um noch ein anderes Beispiel zu nennen: Bei einer Hausdurchsuchung in den 70er Jahren in Berlin fand man ein »Brigadetagebuch« im leuchtend-roten Einband, wie es üblicherweise von den »Sozialistischen Brigaden« verwendet wurde. Es enthielt Fotografien einer Gruppe männlicher Jugendlicher, auf denen sich die Beteiligten bei ihren homoerotischen Spielen verewigt hatten. Auch dieses »Dokument« wurde natürlich sofort beschlagnahmt.

Die Kriminalität als gesellschaftliches Phänomen mit hausbackenen Ursachen im eigenen System – offiziell bekannte sich die DDR dazu nie. Demzufolge gab es bis in die 70er Jahre eine rigide Informationspolitik über die Verbrechenswirklichkeit. Zu Beginn der 80er verbesserte sich die Berichterstattung über aktuelle Kriminalfälle. Sexualverbrechen tat man in der Presse aber als Ausnahmen, Einzelverirrungen der menschlichen Seele ab. Es gab jedoch mehr Fahndungsersuchen an die Bevölkerung, Vermißtenanzeigen und Erfolgsmeldungen, wenn ein Täter dingfest gemacht werden konnte. Doch die Anstrengung, Wahrheiten öffentlich zu machen, hielt sich in Grenzen.

Natürlich, eine Sensationspresse war nicht vorhanden, und nichts geschah in der Berichterstattung unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten und Betroffenen. Das scheint angesichts der über uns gekommenen Regenbogenpresse ein echter historischer Vorteil gewesen zu sein.

Der Hang zur Geheimniskrämerei resultierte aus der theoretischen Fiktion, daß die Kriminalität dem Sozialismus wesensfremd war und die Ursachen außerhalb des eigenen Systems lagen. Der Nichtübereinstimmung von Modell und Kriminal-Realität, die nicht geleugnet werden konnte, entsprangen merkwürdige, zuweilen infantile, aber politisch durchaus verständliche Regulierungsmechanismen. Einen gewissen Höhepunkt der Indoktrination gab es in den 70er Jahren, als die Kriminalstatistik gänzlich aus dem Statistischen Jahrbuch der DDR genommen wurde, freilich ohne den gewünschten Erfolg. Denn die gesellschaftliche Erfahrung hatte schon lange gelehrt, daß, wenn von der Partei- und Staatsführung etwas verschwiegen wurde, Entwicklungen dahintersteckten, die nicht in das offizielle Bild paßten. Offenbar waren – trotz aller »Einflußnahmen« auf die statistischen Daten – Tendenzen sichtbar geworden, die das immer wieder propagierte »allmähliche Absterben der Kriminalität unter den Bedingungen der sozialistischen Gesellschaft« zumindest für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr belegten.

Andersherum kümmerten sich Staat und Partei aber auch ganz praktisch um so manches Einzelverbrechen. Bei der Schilderung der beiden Serienfälle ist davon die Rede, daß sich übergeordnete Parteiorgane wie die Bezirksleitung der SED in Berlin und ihre Abteilung Sicherheit sowie namentlich Günter Schabowski als deren 1. Sekretär für den Stand der Ermittlungen interessierten. Daran wird exemplarisch vorgeführt, daß sich die Parteileitungen wirklich um alles kümmerten. Das mag ein wesentlicher Grund dafür gewesen sein, daß andere, viel wichtigere soziale und ideologische Prozesse in den Konvoluten, die sich auf den Tischen der Parteifunktionäre stapelten, allmählich untergingen – wie die DDR vielleicht gerade deswegen auch. Unbestritten aber ist, daß der Druck »von oben« im Rahmen der Fürsorge- und Kontrollfunktion der Partei an der Basis der Kriminalitätsbekämpfung durchweg positive Auswirkungen hatte: die Kriminalisten führten die Ermittlungen hochmotiviert.

»Unsere« Geschichten belegen auch, daß die Öffentlichkeit – wenn notwendig – umfassend und effektiv in die Aufklärung von Straftaten einbezogen wurde. Die Bereitschaft, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, war wesentlich stärker ausgeprägt, als es in der alten Bundesrepublik war und heute ist, wo immer mehr Zeugen wegschauen. Eine besondere Rolle spielten dabei die »Freiwilligen Helfer der Volkspolizei«, eine Art FPR (»Freiwillige Polizeireserve«) der DDR, die auch in einigen Berichten vertreten ist und wesentliche Aufgaben zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung übernahm.

Die folgenden acht Berichte, das Exposé und zwei Protokolle beinhalten Kriminalfälle aus der Hauptstadt im Zeitraum von 1973 bis fast zum Ende der DDR.

Bei der Auswahl der Fälle war von Anfang an klar, daß nicht unbedingt eine Kasuistik aus dem Raritätenkabinett sexueller Verirrungen ins Auge gefaßt war, wie sie erstmalig 1886 Psychiater Richard Freiherr von Krafft-Ebing mit seinem epochemachenden Werk »Psychopathia sexualis« vorlegte. Vielmehr soll von solchen Sexualstraftaten berichtet werden, die einen Einblick in die konkrete und spannende Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei gestatten.

Für die ersten fünf Geschichten gab der ehemalige Leiter des Dezernats X im Präsidium der Volkspolizei (PdVP) Kriminaloberrat Berndt Marmulla, mit dem ich mich auch auf Spurensuche begab, die entscheidenden Anregungen. Das Dezernat X war für die sogenannte Brennpunktkriminalität (heute: Serienstraftaten) in der Hauptstadt der DDR zuständig. Durch effektive Methoden der Bekämpfung der Straftaten in dieser Sondereinheit konnten unter der Leitung von Marmulla von 1984 bis 1989 alle Verbrechen aufgeklärt und die Täter ermittelt werden. An diesem Beispiel läßt sich festmachen, daß die von ihrem Wesen her rückwärtsgewandte prophetische Arbeit der Kriminalpolizei, wenn sie mit Ernsthaftigkeit betrieben wird, eine hohe Übereinstimmung mit der Verbrechenswirklichkeit erzielen kann.

Die ersten beiden Kriminalfälle über das »Phantom mit der Taschenlampe« und den »Würger im Schloßpark« stammen aus Marmullas Zeit als junger Kriminalist bei der Kripo im Stadtbezirk Berlin-Pankow. »Schlüsselsucher« und »Heftpflaster« waren Codenamen von Brennpunkttätern, die Marmulla und seine Mitarbeiter lange gesucht und schließlich auch gefunden haben. Die tragische Geschichte vom »Mord im Maisfeld« behandelt den Mord an einem 10jährigen Jungen im Maisfeld an der Bucher Straße im Norden Berlins. Marmulla hatte als Leitungsdienst der Berliner Kriminalpolizei die Untersuchungen im Ersten Angriff geführt und war später nur am Rande mit diesen Ereignissen befaßt, so daß weitere Kriminalisten und Zeitzeugen befragt werden mußten.

Die folgenden vier Kriminalfälle – wie auch »Schlüsselsucher« und »Heftpflaster« – habe ich als Praktikant bei der Diensthabenden Gruppe (DHG) der Kriminalpolizei unmittelbar vor Ort verfolgt. Zur Vervollständigung meiner Erinnerungen befragte ich ehemalige Mitarbeiter der DHG und zog Fachliteratur zu Rate. »Wer andern eine Grube gräbt …« stellt insofern eine Besonderheit dar, als hier der eigentlichen Falldarstellung das Exposé für einen »Polizeiruf 110« von Karin Simon und Frank Kowalewsky vorgezogen wird, die den Abdruck freundlicherweise genehmigten. In ihrer sozialen Bezüglichkeit widerspiegelt diese Geschichte recht genau die Ursachen für die Begehung von Straftaten in der DDR, zeigt aber auch eine gewisse Harmlosigkeit der Handlungen gegenüber den Erscheinungen, die uns heute mit Macht treffen: Gewaltwelle und Verbrechensexplosion. Damals geschah kein Mord und floß kein Blut, und doch wurde die Sache aus dem Jahre 1985 als unerhörter polizeilicher Vorfall registriert. Heute gäbe die Story wohl kaum Stoff für einen Kriminalfilm …

Die DHG bestand aus vier Dienstschichten mit je einem Leiter, einem Ermittler und einem Kriminaltechniker. Diese Schichten waren für den Ersten Angriff, wie es in der Polizeisprache heißt, bei schweren Straftaten für das Gesamtgebiet von Ost-Berlin zuständig. Bei bestimmten, von der Struktur her von den Spezialkommissionen zu untersuchenden Delikten arbeitete die DHG als beigeordnete Einheit. Überwiegend aber wurde der Erste Angriff eigenständig zur Unterstützung der Kriminalpolizei in den Stadtbezirken geführt, so bei schweren Verkehrsunfällen, Körperverletzungen, vermißten Kindern und Jugendlichen, Vergewaltigungen, sexuellen Mißbrauchshandlungen, Raubstraftaten, schweren Diebstählen und Einbrüchen, Bombendrohungen, Anschlägen auf die Zivilluftfahrt, Grenzdelikten, Waffendelikten. Durch diese effektive Organisationsstruktur konnten viele Verbrechen schnell aufgeklärt werden.

»Die Vernehmung« fußt auf einem Tonbandmitschnitt, den ein Student von einem Praktikum bei der Kriminalpolizei als Lehrbeispiel mitbrachte. Das Protokoll dieser Befragung beweist, daß gerade im Bereich der Sexualstraftaten jede Anzeige außerordentlich ernstgenommen und zumindest versucht wurde, den Täter zu gesellschaftsgemäßem Handeln zu bewegen. Ebenfalls im Rahmen eines studentischen Praktikumsauftrages gelangte »Das Protokoll« als Muster für eine Vernehmung in die Lehre der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin. Es ist das aufrüttelnde Dokument eines exzessiven sexuellen Mißbrauchs der Stieftochter seit ihrer frühen Kindheit: Das Psychogramm des Stiefvaters, der trotz aller offenkundigen Tatsachen die Schuld an der moralischen Entwicklung seines Opfers ablehnt. Mehr am Rande wird auch etwas zur Mutter ausgesagt, die, wie zu vermuten ist, von dem verbrecherischen Treiben Kenntnis hatte oder es zumindest geahnt haben mußte. Aber sie schwieg um des lieben Friedens willen. Das Protokoll dokumentiert auch, wie schwer sich Kriminalisten im Umgang mit Begriffen der Sexualität und der zur Untersuchung notwendigen Detailtreue taten.

Die Namen der Täter, Opfer und Zeugen sowie einige Handlungsorte wurden aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen verändert. Für die so neu erfundenen Namen erklären Autor und Verlag, daß Personen dieses Namens in den behandelten Kriminalfällen in keinem Fall agiert haben, Übereinstimmungen sind rein zufällig.

Ich danke allen, die das Projekt unterstützten und mir bereitwillig Auskunft gaben, namentlich Kriminaloberrat a.D. Berndt Marmulla für die Mitwirkung an diesem Buch und dem Kriminologen Dr. Knut Thiel für seine klugen Hinweise zum Vorwort. Besonderen Dank schulde ich den Eltern des ermordeten Jörg Schrader für das Gespräch, das sie mir im Januar 1996 gewährten.

Die elf Kriminalfälle, über die in diesem Buch berichtet wird, bieten durch den nicht zu leugnenden Zufall ihrer Auswahl in gewisser Hinsicht zwar einen Querschnitt, nicht aber einen statistisch repräsentativen Überblick über sexuelle Straftaten. So sind Beziehungsstraftaten, für Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung typisch, in den Berichten unterrepräsentiert. Auch die Tatsache, daß gleich zwei Polizisten als Täter ermittelt werden, gibt keine Begründung für einen Schluß, daß die Volkspolizei (VP) in besonderem Maße kriminell war.

Die vorgestellten Sexualstraftaten aus Berlin, Hauptstadt der DDR, werfen dennoch ein Schlaglicht auf ein gesellschaftliches Phänomen, das zu Zeiten der DDR vergessen und verdrängt werden sollte. Heute erscheinen die elf Fälle wie Mosaiksteine, die sich unkaschiert einfügen in ein realistisches Bild von der tatsächlichen inneren Verfaßtheit der zweiten deutschen Republik. Denn, es gab sie intra muros alle: Exhibitionisten, Voyeure, Vergewaltiger, Kinderschänder, Frauenschrecks, Sadisten, Masochisten, Lustmörder, Verdeckungsmörder, Pornoproduzenten, Pädophile, Fetischisten, exzessive Onanisten, Sodomisten, Leichenschänder, Inzestexperten, Sexualerpresser und -nötiger, autoerotische Unfalltote und andere Bürger mit abweichendem Sexualverhalten. Es gab sie alle in der kleinen DDR, diesem ganz normalen Land.

Das Phantom mit der Taschenlampe

Die 65jährige Rentnerin Margarete Neubauer löschte ihre altmodisch anmutende Nachttischlampe. Der Porzellansockel war mehrfach gesprungen und der moorgraue Schirm viel zu klein für den monströsen Unterbau. Margarete Neubauer hatte zuvor auf die andere schon seit über 20 Jahren verwaiste Hälfte des Ehebetts geschaut. Ihr Mann war, kurz nachdem sie die Wohnung in der Wolfshagener Straße im 1.Stock bezogen hatten, an einem Herzinfarkt verstorben. Eine weitere Beziehung hatte sich nicht ergeben. So lebte sie allein, die letzten Jahre mit ihren Krankheiten.