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Ein brutaler Drogensüchtiger, der Rentner verprügelt und selbst vor seinen eigenen Großeltern nicht haltmacht. Amtsrichter Stephan Zantke hat tagtäglich mit unglaublichen Fällen wie diesem zu tun und trifft dabei auf menschliche Abgründe, die nur schwer zu ertragen sind – und bei denen manchmal nur das Böse übrig bleibt. Nach dem großen Erfolg seines ersten Buches gewährt der bekannte »Klartext-Richter« erneut einen ehrlichen und unbeschönigten Blick in den Alltag deutscher Gerichte. Vom sexsüchtigen Krankenpfleger, dem Amokfahrer im geklauten Auto bis zur von Rache getriebenen Brandstifterin berichtet Zantke von seinen erschütterndsten Fällen. Und er erläutert, warum er welches Urteil gefällt hat – ohne dabei ein Blatt vor den Mund zu nehmen.
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Seitenzahl: 395
Veröffentlichungsjahr: 2024
Stephan Zantke
Wenn nur das Böse übrig bleibt
Stephan Zantke
Wenn nur das Böse übrig bleibt
Neue Fälle des bekannten Strafrichters
riva
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Für Fragen und Anregungen
Wichtiger Hinweis
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Originalausgabe
2. Auflage 2024
© 2024 by riva Verlag, ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH
Türkenstraße 89
80799 München
Tel.: 089 651285-0
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Redaktion: Diana Napolitano
Umschlaggestaltung: Sonja Vallant
Umschlagabbildung: Frank Vacik
Kapitelabbildung: Shutterstock.com: damarprimatirta
Satz: Müjde Puzziferri, MP Medien, München
eBook by tool-e-byte
ISBN Print 978-3-7423-2662-1
ISBN E-Book (PDF) 978-3-7453-1939-2
ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-7453-1940-8
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Alle Geschichten, die in diesem Buch erzählt werden, sind authentische Geschichten. Die geschilderten Taten, die Täter und die Opfer hat es im Wesentlichen so gegeben, gleichwohl sind einzelne Details vom Autor bearbeitet worden. Alle Namen und Orte, die in diesem Buch vorkommen, wurden aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen verändert.
Inhalt
Vorwort
1. Der vogtländische Feuerteufel
2. Die Samenprobe
3. Das missratene Enkelkind
4. Sex und Drogen
5. Eine strafwürdige Nacht
6. Amokfahrt ins Gefängnis
7. Nur ein kleines bisschen Vergewaltigung
8. Falsche Rache
9. Ein Kind aus gutem Hause
10. Wenn nur das Böse übrig bleibt
Nachwort
Danksagung
»Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.« So habe ich es erleben müssen, als ich mein erstes Buch veröffentlicht habe. Bei fast überwiegend positiver Resonanz, Lob und der Meinung, dass hier endlich jemand ungeschönt über den Alltag in der (Straf-)Justiz schreibt, gab es auch ablehnende Stimmen. Menschen, die öffentlich schrieben, ich hätte besser eine Therapie machen sollen, als ein Buch zu schreiben. Andere hatten die Hoffnung, ich würde über Flüchtlinge herziehen, was sie wohl aus dem Buchtitel herausgelesen hatten. Da ich dies in meinem ersten Buch nicht getan habe, wurde mein Buch als »Mogelpackung« bezeichnet.
Nun, wie schon oben bemerkt: Die meisten Leser waren mit meinem Buch zufrieden und haben es gern gelesen. Und die wenigen, denen mein Buch und meine Geschichten nicht gefallen haben, werden diesen zweiten Band wahrscheinlich eh nicht kaufen.
Die anderen, denen mein erstes Buch gefallen hat, die bei meinen Lesungen waren (über 20 in Sachsen und Umgebung), die mich in den Interviews beim SAT1-Frühstücksfernsehen oder bei Markus Lanz gesehen oder im Bayerischen Rundfunk gehört haben, denen werde ich sehr wahrscheinlich wieder etwas geben können: Geschichten aus dem Gerichtsalltag in Deutschland. Geschichten und Gefühle, das kriminelle Leben, gesehen durch die Brille eines Richters.
Und so bewahrheitet sich wieder einmal das obige Sprichwort: Man kann es nie allen recht machen. Dies ist aber auch der Kern meiner Erkenntnis bei einer über 30 Jahre gesammelten Erfahrung als Richter, dabei überwiegend als Strafrichter. Wenn der Staat sein Machtmonopol einem Strafrichter überträgt, so können dessen Entscheidungen Menschen um Freiheit und Vermögen bringen und gleichzeitig große Unzufriedenheit hervorrufen. Dem Täter ist die Strafe zu hoch, er legt Rechtsmittel ein. Das Opfer dagegen fühlt sich und sein Leiden missverstanden, fordert Gerechtigkeit und eine härtere Strafe.
So ist neben juristischem Wissen auch eine Menge Erfahrung nötig, um zu erkennen, wie die richtige Entscheidung lautet. Ebenso habe ich in den folgenden geschilderten Fällen immer versucht, nach bestem Wissen und Gewissen das Recht zu finden und Recht zu sprechen, um die Gerechtigkeit wiederherzustellen. Wenn es mir und meinen Mitrichtern, den Schöffen, ab und zu gelungen ist, wenn sowohl der verurteilte Straftäter als auch das Opfer mit dem Urteil zufrieden waren, dann war das etwas Besonderes, eine Sternstunde.
Doch meistens, in der großen Anzahl der Geschichten, gibt es nur Verlierer: den Täter, den wir einsperren müssen und der seine Freiheit verliert. Seine Familie, seine Angehörigen und Freunde, die ihn nicht mehr bei sich haben. Und das Opfer. Egal, wie lange wir den Schuldigen einsperren, irgendwann tritt er wieder aus der Justizvollzugsanstalt aus, kommt er aus dem Gefängnis. Wie bei dem Spiel Monopoly. Und dann hat er wieder alle Chancen, sein Leben weiterzuleben. Mit Drogen, ohne Drogen, mit Straftaten oder straffrei. Er kann eine Familie gründen, erfolgreich werden und alt und zufrieden sterben.
Das Opfer kann das häufig nicht. Immer ist bei einem Opfer dieser dunkle Fleck in der Lebensgeschichte, dieses Unrecht, was ihm oder ihr widerfahren ist. Das Opfer hat es nicht gewollt, es hat es mehr oder weniger zufällig ereilt. Einige kommen darüber hinweg, können sich mit ihrem Schicksal arrangieren, können sich von ihrer Opferrolle lösen. Andere können es nicht. Weil sie einen bleibenden Körperschaden haben. Oder seelisch traumatisiert sind oder beides. Diese Opfer leiden ein Leben lang. Entweder im Stillen oder für alle sichtbar. Im allerschlimmsten Fall beenden sie ihr Leiden, indem sie ihr Leben durch Suizid beenden.
Ich beklage, dass wir immer noch eine täterorientierte Justiz haben. Dass die Gerichte immer noch zu sehr auf den Täter und die Auswirkungen der Strafe bei ihm schauen, statt vermehrt das Leiden der Opfer mit in das Urteil einfließen zu lassen und bei der Strafe zu berücksichtigen.
Aber ich möchte mit diesem Buch nicht eine Abhandlung über die Philosophie von Recht und Gerechtigkeit schreiben. Ich möchte Ihnen von meinen Fällen erzählen, die ich verhandelt habe. Ich möchte von den Straftaten erzählen, die ich bearbeitet habe und bei denen am Ende ein Urteil gefallen ist. Ein Urteil, unter dem mein Name steht. Für das ich mit meinem Namen geradestehen muss. Für das ich aber auch geradestehen will. Ich erzähle von Menschen, die zu Tätern geworden sind, ebenso von Menschen, die zu Opfern geworden sind. Ich gewähre Ihnen einen Einblick in unser Justizsystem, das Tag für Tag vor der Aufgabe steht, Recht zu sprechen und Gerechtigkeit wiederherzustellen.
Dabei darf Recht nicht mit Gerechtigkeit verwechselt werden. »Recht und Gerechtigkeit sind zweierlei Paar Schuh«, sagt ein altes Sprichwort. Das war schon immer so.
So ähnlich ist auch das Sprichwort »Wo kein Kläger, da kein Richter!« zu werten. Es mag Ungerechtigkeiten geben, doch wenn keiner gegen diese vorgeht, obwohl das Recht auf seiner Seite wäre, dann bleibt diese Ungerechtigkeit bestehen.
Am deutlichsten wird dies vielleicht bei den von mir – leider – mehrfach erlebten Fällen der häuslichen Gewalt! Was man unter diesem Begriff verstehen und sehen kann, sind blau und blutig geschlagene Augen, gebrochene Nasen, aufgeplatzte Lippen, manchmal Rippenbrüche oder gebrochene Arme. Wie immer in diesen Fällen gibt es Täter und Opfer, wie immer braucht es beide, um in einem Gerichtsverfahren die brutalen Misshandlungen zu bestrafen. Doch oft löst sich dann im Verhandlungssaal der Wunsch nach Schaffung von Gerechtigkeit in Schall und Rauch auf.
Nachdem die verletzte Frau im Krankenhaus gelandet ist, werden die Ermittlungen von der Polizei aufgenommen. Der Beschuldigte bekommt die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Entweder er sagt aus und behauptet, das Opfer würde lügen, und erzählt dann seine Version des Geschehens: Die Frau wäre die Treppe hinuntergestürzt, wäre gegen die offene Schranktür gelaufen, im Badezimmer ausgerutscht und mit dem Gesicht auf die Fliesen aufgeschlagen, wäre über die eigenen Füße gestolpert und hätte sich dabei die Arme gebrochen, und so weiter und so weiter ...
Oder er schweigt. Dass der Täter seine Tat zugibt und ein Geständnis ablegt, habe ich in einem solchen Fall noch nicht erlebt.
Dann wird das Opfer aus dem Krankenhaus entlassen. Wenn die Polizei Glück hat, erscheint es anschließend zur Zeugenvernehmung und sagt aus: wie der Freund, Ehemann oder Lebensgefährte wieder einmal zu viel getrunken hat, bis ihm dann die Hand ausgerutscht ist, er sie verprügelt hat. Dass er für ihren Zustand verantwortlich sei. Die Polizei schließt die Ermittlungen ab, ein ärztliches Attest für die Verletzung ist beigezogen, die Akte geht an die Staatsanwaltschaft. So weit, so gut.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage bei Gericht. Durch »Einreichen einer Anklageschrift«, so wird das rechtlich genannt. Das ist die Akte mit der Anklage gegen den Täter. Der Richter, zum Beispiel meine Person, liest die gesamte Akte und prüft, ob Fehler vorhanden sind. Wenn nicht, versendet er die Anklageschrift an den Angeklagten. Der bekommt zwei Wochen Zeit, dazu etwas zu sagen, zu schreiben oder eben nichts dergleichen zu tun. So weit, so gut.
Zunächst überlegt der Richter, ob in einer Gerichtsverhandlung die Beweise ausreichen werden, den Täter zu verurteilen. In den meisten Fällen sind die Beweise in der Akte überzeugend. In der Regel wird dann die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen, das heißt, dass der ganze Fall verhandelt werden darf. Anschließend wird ein Gerichtstermin bestimmt und alle zum Termin geladen. So weit, so gut.
Schließlich kommt er, der Tag, an dem sich das Gericht mit dem Frauenschläger befasst und seinen Fall verhandelt. Alle sind da: der Angeklagte, sein Verteidiger, ein Rechtsanwalt, der Staatsanwalt, das Gericht. Zudem noch die Urkundsbeamtin, welche mitschreibt und die Verhandlung protokolliert, und die Zeugen. In diesem Fall eine Zeugin, die misshandelte Frau.
Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift, liest vor, was der Angeklagte getan haben soll. Der erklärt, dass er nichts sagen will. Muss er auch nicht, er darf vor Gericht schweigen. »Nemo tenetur se ipsum accusare«, wie es schon vor über 2000 Jahren sein Recht bei den Römern gewesen wäre. Niemand muss sich bei Gericht selbst anklagen, selbst beschuldigen. Daher darf er eben auch schweigen. Er darf sogar lügen, wenn er seine Version erzählt. So weit, so gut.
Und nun kommt die misshandelte Frau, das übel zugerichtete Opfer, die Zeugin. Sie war im Krankenhaus, hat bei der Polizei Anzeige erstattet, ihre Leidensgeschichte erzählt. Sie muss Schmerzen erlitten haben, hat jetzt noch sichtbare Narben. Die Zeugin wird, wie alle Zeugen, über die Wahrheitspflicht belehrt. Wenn sie lügen sollte bei ihrer Aussage, würde sie eine Straftat begehen. Die Straftat der Falschaussage, kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Eine Strafe von mindestens drei Monaten bis fünf Jahren Knast, Gefängnis, man kann deswegen eingesperrt werden. Ich frage die Zeugin, ob sie das verstanden hat? Sie nickt. Ich frage die Personalien ab, wie sie heißt, wo sie wohnt, was sie beruflich macht. Dann muss ich die Frage stellen: Ob sie mit dem Angeklagten verheiratet, verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in einer Lebenspartnerschaft lebt? Ich erhalte als Antwort: verheiratet! Oder verlobt! Oder auch: Das ist mein Lebensgefährte.
Ich muss sie darauf hinweisen, dass keine Ehefrau, Verlobte oder in Partnerschaft mit dem Angeklagten lebende Zeugin gegen ihn aussagen muss, ihn belasten muss. So steht es im Gesetz. So ist die Rechtslage. Und dann geschieht, immer wieder, dass Unfassbare: Die Zeugin, das Opfer, die Misshandelte, die von Narben Gezeichnete erklärt, dass sie die Aussage verweigere! Sie berufe sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Ohne die Zeugin, welche dem Gericht erzählt, was geschehen ist, wie es zu den vielen Verletzungen gekommen ist, wer dafür verantwortlich ist, ohne diese Zeugin hat das Gericht nichts, aber auch gar nichts in der Hand, um den Angeklagten schuldig zu sprechen. Eine mögliche belastende Aussage vor der Polizei darf dann nicht verwertet werden.
Ich frage nach, ob sie sich sicher ist und ob sie diese Entscheidung freiwillig getroffen hat. Oder ob sie von jemandem dazu gezwungen wird. Sie schweigt auf diese Frage. Schaut vielleicht unsicher zum Angeklagten hin, schaut wieder zu mir und erklärt: »Ich verweigere die Aussage!«
Alle im Gerichtssaal wissen, dass hier die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben ist, sprichwörtlich auf dem Weg vom Krankenhaus bis in den Gerichtssaal. Irgendwo auf diesem Weg ist die Entscheidung gefallen, nicht die Wahrheit erzählen zu wollen. Den Täter nicht zu belasten. Zu verhindern, dass dieser Frauenschläger eine gerechte Strafe bekommt. Alle im Gerichtssaal wissen das: der Angeklagte, der das Gericht angrinst, der Verteidiger, der absichtlich ins Leere starrt, der Staatsanwalt, der vor Ärger einen roten Kopf bekommt. Und schließlich auch das Gericht, das den Angeklagten am Ende der nun kurzen Verhandlung freisprechen muss.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Und Recht und Gerechtigkeit sind zweierlei Paar Schuh. Alltag in unseren Gerichten.
Doch ich erzähle Ihnen in diesem Buch nicht jene Geschichten, bei denen die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben ist. Ich erzähle von den Fällen, bei denen Recht gesprochen und, mehr oder minder erfolgreich, Gerechtigkeit wiederhergestellt wurde, es zumindest ernsthaft versucht wurde.
Wiederum stelle ich, wie auch in meinem ersten Buch, in diesem Band zehn Fälle vor. Grausame Fälle, absurde und unglaubliche Fälle, Fälle, die einen ratlos zurücklassen. Wie etwa der Fall eines Familienvaters, der immer nachts seiner Arbeit in einem Metallbaubetrieb nachgeht und dann, nach der Schicht, zu einem gefürchteten Brandstifter wird, der auch die eigene Familie in Lebensgefahr bringt.
Oder der Fall eines jungen Mannes, der in einer Nacht unter Alkohol- und Drogeneinfluss eine solche Serie von Straftaten verübt, dass er deswegen mehrere Jahre im Gefängnis verbüßen muss.
Oder den Fall von Herrn G.: Er bringt seiner Ehefrau Schmerzmittel aus dem Krankenhaus, in dem er arbeitet, mit. Nach der Trennung der Eheleute versorgt er die jetzt Schmerzmittelsüchtige weiter mit Medikamenten. Doch nunmehr verlangt er für die Weitergabe der Mittel Sex von ihr, erpresst sie.
Immer wieder begehen Menschen Straftaten, mit denen sie nicht nur ihren Mitmenschen schaden, sondern immer auch sich selbst. Weil sie am Ende dafür bestraft werden, was sie anderen angetan haben.
Immer beruhen dabei die gefällten Urteile auf dem Gesetz. Nie beruhen sie auf einer politischen Gesinnung oder religiösen oder anderen Überzeugungen. Sie beruhen auf dem Gesetz. Wer eine Straftat begeht, wird bestraft. Ob er links oder rechts steht, ob er ein Deutscher oder ein Migrant ist, das spielt keine Rolle. Es ist wichtig, vielleicht wichtiger als je zuvor in dieser Zeit, ohne Ansehen der Person zu urteilen. Es darf daher keine Rolle spielen, ob jemand eine rechte oder eine linke Gesinnung hat. Wer einen Stein auf einen anderen Menschen wirft, um diesen zu verletzen, und trifft, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Deswegen ist es egal, ob ein Neonazi einen Stein auf einen linken Demonstranten, eine »Zecke«, wirft, und diesen verletzt, oder der linke Demonstrant einen Stein in einen Demonstrationszug einer rechten Gruppierung wirft und einen »Neonazi«, einen anderen Menschen, trifft. Beides ist weder gerechtfertigt noch handeln solche Täter schuldlos. Nach dem Gesetz müssen beide gerecht bestraft werden.
Ich lade Sie nun erneut ein, in meine Welt als Strafrichter einzutauchen und die Geschichten nachzuerleben, von denen ich für immer ein Teil geworden bin: wenn ich das Urteil verkündet habe und der Täter bestraft wurde.
Stephan Zantke, Zwickau im Februar 2024
Straftatbestand: mehrfache Brandstiftung (§§ 306 Abs. 1 Nr. 1, 53 StGB)
Tatzeit: November 2014 bis Februar 2015
Es ist ein kalter und feuchter Morgen Anfang November 2014. Die Feuchtigkeit der Luft ist so hoch, dass man beim Atmen das Gefühl hat, »dicke Luft« in die Lungen zu saugen. Auch macht die Feuchtigkeit die Kälte von wenigen Grad über null noch unangenehmer. Es ist ungemütlich im Vogtland an diesem frühen Samstagmorgen um 5 Uhr. Niemand ist zu diesem Zeitpunkt freiwillig draußen im Freien unterwegs. Es sei denn, er muss hinaus, Zeitungsausträger oder zum Beispiel ein Förster. Und doch bewegt sich auf der Wiese der ehemaligen Bäckerei eine dunkel gekleidete Gestalt. Kaum erkennbar in der trüben Luft und dem wenigen Licht. Die Gestalt schleicht immer weiter auf das zum Teil baufällige Gebäude zu, bis sie schließlich an einem Stapel zum Stehen kommt. Es sind alte Bretter, zu einem großen Gebilde aufgetürmt und mit einer Plane gegen Regen abgedeckt. Das Holz darunter ist zwar von der feuchten Luft nicht richtig nass, jedoch auch nicht wirklich trocken. Die dunkle Gestalt macht sich an dem Stapel und dem Holz zu schaffen. Ein kleiner gelber Lichtschein flammt kurz auf. Schließlich fängt ein kleiner weißer Würfel an zu brennen und die Gestalt schleicht nunmehr rasch davon, auf dem Weg, den sie gekommen ist. Der kleine Würfel brennt heiß, das Holz über dem Würfel fängt zunächst an zu qualmen, dann fängt das Brett an zu brennen. Schnell vergrößern sich die Flammen. Das Holz ist nur außen leicht feucht, jedoch vom langen Lagern innen trocken wie Zunder.
Igor B. schläft schlecht. Er hat Sorgen, Geldsorgen. Er hat sich bei seinem Plan wohl eindeutig verhoben. Mit seinen ganzen Ersparnissen hat er diese alte Bäckerei gekauft und seinen Lebenstraum wahr machen wollen: sein eigener Chef sein mit seiner eigenen Bäckerei. Hier auf dem Land mit einer sicheren Kundschaft aus dem Dorf. Seit vielen Jahren ist er in Deutschland, hat von Anfang an gearbeitet, geschuftet und sparsam gelebt. Über zehn Jahre hat er am Band in einer Autofabrik gestanden, hat seinen wahren Beruf verleugnet. Um Geld zu verdienen, genügend Geld für seinen Traum. Er hat Bäcker gelernt. Von der Pike auf. Das frühe Aufstehen und das Arbeiten in der Nacht, das ist sein Leben gewesen. Hat er doch am Morgen seine Belohnung riechen können, wenn der Duft der frischen Brötchen und der Brotlaibe die Backstube gefüllt hat. Und wenn später alles verkauft gewesen war, dann hat er gewusst: Ich habe heute gut gearbeitet! Er hat diesen Stolz verspürt, den vielleicht schon sein Großvater und sein Vater, welche ebenfalls Bäcker gewesen waren, verspürt haben.
Doch sein Traum von seiner eigenen Bäckerei, er ist geplatzt. Wenn er daran denkt, wie er damals zufällig durch dieses Dorf gefahren ist und die leer stehende Bäckerei entdeckt hat. Es ist ein Wink des Schicksals gewesen, hat er damals gedacht. Schnell ist er sich mit dem ehemaligen Eigentümer des Gebäudes einig gewesen und hat das Haus mit Anbau gekauft, in welchem sich die Backstube befindet, sowie das dazugehörige Wiesengrundstück. Er hat sich jedoch von seinem Traum blenden lassen; das Gebäude ist baufällig gewesen, viel Geld hat hineingesteckt werden müssen, Geld, das er nicht mehr ausreichend gehabt hat, weil er so viel für den Kauf ausgegeben hat.
Vielleicht ist es seinem schlechten Schlaf zu verdanken: Igor wird langsam wach. Er sieht seine Bäckerei im Traum plötzlich in Flammen. Der Traum wird real, es riecht jetzt intensiv nach Rauch. Urplötzlich ist er wach und sieht jetzt auch den hellen rötlichen Schein von draußen durchs Fenster und meint, es prasseln zu hören. Er wühlt sich aus dem Bett und steckt seine Füße noch schnell in die Pantoffeln, ehe er zum Schlafzimmer hinaus durch den Flur zur Haustür läuft. Er meint, Sirenengeheul zu hören. Richtig, das ist eine Sirene. Rasch eilt er um das Haus herum und gelangt zum Gartentor. Jetzt sieht er es: Der alte Holzstapel neben dem Anbau brennt lichterloh, die Flammen sind meterhoch. Die Hitze am Zaun ist so groß, dass er ein paar Schritte zurückgehen muss. Das Sirenengeräusch kommt näher und näher. Es ist 5.28 Uhr.
*
Kriminalobermeister Bär ist müde. Sehr müde. Nach vielen Dienstjahren ist er kurz vor seiner Pensionierung. Schon vor der Wende hat er diesen Beruf ergriffen und sich mit der Zeit einen guten Namen als Brandursachenermittler gemacht. Er ist so etwas wie ein alter Fuchs. Jemand, dem man nicht so schnell etwas vormachen kann. Der sich auskennt mit allem, was mit Feuer zu tun hat. Doch jetzt ist er sehr müde, wohl altersbedingt, denkt er. Das Telefon hat ihn wach geklingelt. Sein Kollege und Freund Kriminalhauptkommissar Schriegler ruft an. Der ist ungefähr so alt wie er und steht ebenfalls kurz vor dem Ruhestand.
»Du hör mal, muss dich leider wecken, doch wir haben hier einen Brand, Brandstiftung, wenn du mich fragst, musst du dir aber mal selbst anschauen, du bist ja der Experte.«
Bär schaut auf die Uhr: 5.37 Uhr. »Komme gleich, muss mich nur kurz anziehen. Haste ’nen Kaffee für mich?«
Schriegler lacht trocken. »Um die Zeit? Bin doch selber eben erst aus dem Bett geklingelt worden.«
Bär fragt noch nach dem genauen Ort, einem kleinen Dorf, in der Nähe von Plauen.
*
Die Feuerwehr hat den Brand löschen können, bevor er den Anbau noch mehr schädigen und auf diesen übergreifen konnte. Sonst wären mit dem Anbau wohl auch alle Geräte der alten Bäckerei vernichtet worden. Ein Autofahrer auf dem Weg zur Schicht hat den Brand bemerkt und auch gesehen, dass sich niemand in der Nähe aufgehalten hat. Deswegen hat er die Feuerwehr informiert, welche mit zwei Zügen, der Berufsfeuerwehr aus Plauen und der Freiwilligen Feuerwehr aus dem Dorf, nun vor Ort ist.
Bär ist schon am Tatort, bevor Schriegler eintrifft. Sorgfältig studiert er die Umgebung, welche durch die Scheinwerfer der Feuerwehr gut ausgeleuchtet ist; zudem dämmert es allmählich.
»Na, was sagst du?«, fragt Schriegler seinen Freund.
»Mach mal langsam, bin eben erst angekommen!«, gibt Bär zurück. Er lässt sich nie hetzen, auch nicht von seinem Freund.
Keine Stromleitungen in der Nähe des vormaligen Holzstapels. Blitze gab es in dieser Nacht auch nicht, das hat er schon gecheckt. Außerdem ist die Nacht feucht und kalt, eine Selbstentzündung also so gut wie ausgeschlossen.
Nur noch wenige qualmende Bretter sind übrig. Es muss eine enorme Hitze gewesen sein, welche den Putz am Anbau hat platzen lassen. Das Feuer war auch nicht am Boden entstanden, sondern muss in Hüfthöhe oder darüber entstanden sein. Vom Zeitpunkt der Meldung des Brandes um 5.21 Uhr bis zum Eintreffen der Feuerwehr hat sich der Brand von oben nach unten »durcharbeiten« müssen. Schnell ist mit dem Löschen begonnen und schließlich ein weiterer Abbrand des restlichen Holzes verhindert worden.
Bär nimmt jetzt seinen Detektor zur Hand, ziemlich neu, worauf er ein bisschen stolz ist. Er hat ihn bei den knappen Kassen kurz vor seiner Pensionierung noch »dem Alten«, seinem Chef, aus den Rippen geleiert. Mit dem Argument, dass dieses Wundergerät aus den USA alles könne, sogar die Zigarettenmarke erkennen, mit der ein Brand verursacht worden ist. Bär lächelt. Das war natürlich maßlos übertrieben. Aber der Chef mochte ihn und hatte ihm überraschenderweise das teure Gerät doch besorgt.
Mit der elektronischen Nase begibt sich Bär nun zu dem qualmenden Rest und lässt sie schnüffeln. Ein Wert erscheint, dann kommt eine rasche Abfolge von Ziffern und Symbolen. »Mhh, nicht eindeutig, aber auch nicht zu vernachlässigen.« Er wendet sich Schriegler zu. »Winzige Spuren, knapp über der Nachweisgrenze, von Kohlenanzünder!«
Brandstiftung! Eines der gefährlichsten und gemeinsten Verbrechen, welche Menschen begehen können und fortlaufend begehen. Sehr oft auch durch Nachlässigkeit, nicht mit Absicht: der vergessene Topf auf dem Herd mit dem Öl für die Frikadellen, das sich entzündet. Der »lustige« Abend mit sehr viel Alkohol und der letzten Zigarette, welche auf dem Sofa weiterglimmt und einen – oft tödlichen – Brand verursacht. Oder die vorsätzliche Brandstiftung, weil der Täter sich daran heraufzieht, erhöht, sich zu etwas ganz Besonderem macht: zum Herrn des Feuers, zu demjenigen, der die Macht hat zu zerstören. Untersuchungen haben übrigens einen signifikanten Zusammenhang zwischen dem Verbrechen der Vergewaltigung und der Brandstiftung herausgefunden: Brandstifter sind oft auch Vergewaltiger. Denn bei der Vergewaltigung eines Menschen wird wiederum Macht ausgeübt, worauf es dem Täter entscheidend ankommt.
Schriegler nimmt sich das Opfer vor, Igor B., der im Morgenmantel und mit Pantoffeln bekleidet frierend auf der Straße steht. Er stellt sich vor und bittet um ein kurzes Gespräch, das man doch drinnen führen könnte. Zögernd stimmt Igor B. zu, was Schriegler stutzig macht. Sie betreten das Haus, und gleich fällt Schriegler auf, dass es etwas verwahrlost aussieht und auch wohl lange nicht mehr gelüftet worden ist. Er sieht sich Igor B. etwas genauer an und bemerkt schnell, dass die Spuren des Alkoholmissbrauchs schon deutlich bei diesem zu erkennen sind. Schriegler fragt zunächst nach dem Holzstapel und erfährt, dass dieser schon etwa fünf Jahre dort so liegt und er, Igor B., den Stapel vor vier Jahren mit einer Plane abgedeckt habe. Stromleitungen oder elektrische Geräte habe er nicht bei dem Stapel gehabt. Ob das Haus gegen Brand versichert sei, fragt er. Wieder ein Zögern bei Igor B. Müsste man in den Unterlagen nachschauen, wisse er nicht. Ob er Feinde habe. Schweigen. Schriegler will schon die nächste Frage stellen, da sprudelt es aus Igor heraus: Es gäbe da diesen Russen, der damals in das Geschäft mit habe einsteigen wollen, dem er aber nicht zugestimmt habe. Dieser spreche mit ihm kein Wort mehr, sie seien jetzt wie Feinde. Wenn jemand den Brand gelegt haben kann, dann vielleicht der.
Schriegler seufzt. Das scheint kein einfacher Fall zu werden. Kein kleiner dummer Jungenstreich, vielmehr scheint es hier um etwas Größeres zu gehen. Wie recht er hat, weiß er zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Dieser Holzstapelbrand ist erst der Anfang. Der Anfang einer Brandserie, welche zwischen November 2014 bis Ende Februar 2015 das Dorf und insbesondere eine Familie in Angst und Schrecken versetzt.
*
Mitte Dezember 2014. Diesmal kommt die Feuerwehr zu spät. Der gesamte Anbau mit allen Geräten der alten Bäckerei ist ein Opfer der Flammen geworden. Igor B. hat nur noch wenig Hoffnung, noch einmal auf die Beine zu kommen und vielleicht doch noch seine Bäckerei zu eröffnen. Dieser Traum ist gestorben, denn alle Backgeräte sind vernichtet. Vernichtet durch ein weiteres Feuer.
Wieder ist er in der Nacht wach geworden, doch sehr mühsam, weil er wieder viel Schnaps getrunken, seinen Kummer und seine Ausweglosigkeit mit Alkohol betäubt hat. Es klopft und hämmert an seiner Haustür, dann bricht diese auf, das kann er hören. Die Schlafzimmertür wird aufgerissen und ein Feuerwehrmann, ein zweiter dahinter, fordern ihn auf, sofort mit hinauszukommen. Benommen noch vom Restalkohol geht er mit nach draußen, diesmal sogar barfuß, ohne seine Pantoffeln. Sofort spürt er die große Hitze im Rücken, als er aus der Haustür hinaustritt und wendet sich um: Der gesamte Anbau zum Haus, seine Bäckerei, steht in Flammen. Alles ist voller Feuerwehrleute und er wird mit Nachdruck vom Haus weggeführt. Professionell richten die Kameraden der Feuerwehr ihre Wasserstrahlen weniger auf das Feuer, den Anbau, sondern auf die Stelle des Übergangs des Anbaus zum Haus. Vielleicht kann so zumindest das Haus noch gerettet werden.
Kommissar Schriegler und Bär kommen wieder zum Tatort. Igor B. war selbst schon vom Verdacht des Versicherungsbetrugs entlastet. Es ist routinemäßig nach dem ersten Brand überprüft worden, ob Igor B. Zahlungen aus einer Versicherung wegen Brandschäden bekommen könne. Konnte er nicht, weil die im Jahr 2014 abgeschlossene Versicherung nicht fristgemäß bezahlt und noch vor dem ersten Brand von der Versicherung gekündigt worden war.
Bär und Schriegler schauen sich an. Diesmal sind die Ermittlungen aufwendiger. Denn in dem Anbau befinden sich elektrische Geräte. Und dann ist da noch der verdächtige russische Bekannte von Igor B.
Schriegler flucht. Es sind nur noch ein paar Tage bis Weihnachten. Und er hat keine heiße Spur im Fall der beiden Brandstiftungen. Der »verdächtige Russe« ist aus dem Rennen, weil er schon im September 2014 nachweislich in seinen Heimatstaat zurückgekehrt ist. Igor B. ist bei dem zweiten Brand in Gefahr gebracht worden, hat betrunken aus seinem Bett geholt werden müssen. Und einen technischen Defekt oder eine Entzündung durch eine Stromleitung im Gebäude hat Kollege Bär definitiv ausgeschlossen, vielmehr mit seinem Wundergerät Nachweise einer größeren Menge Kohlenanzünder entdeckt.
Grübelnd schließt Schriegler die Akte. Jetzt ist Weihnachtszeit. Er freut sich auf die Enkel, auf das Zusammensein mit seiner großen Familie. Er wird sich im neuen Jahr wieder mit dieser Sache befassen. Neben seinen vielen anderen Fällen.
*
Es ist der 9. Januar 2015. Endlich hat Väterchen Frost es geschafft und hält das Land mit Kälte und Eis fest in seinem Griff. Es liegt Schnee und die Temperaturen sind deutlich unter null Grad. Ingolf Schimkas und seine Ehefrau Trude wohnen in ihrem ehemaligen Bauernhaus und genießen die Rente. So gut es geht, denn diese ist nicht besonders hoch. Nur durch das Verpachten ihrer Äcker kommt noch ein wenig Geld herein. Ihr Zuhause ist aber schön. Solange sie körperlich noch in der Lage gewesen sind, haben sie das Haus und die Scheune in Schuss gehalten. Das Anwesen wirkt gepflegt. Doch jetzt lassen die Kräfte nach, beide gehen schon auf die 80 zu, und sie machen im Haus und Hof nur das Nötigste. Es hat zwar einmal die Hoffnung gegeben, dass der junge neue Nachbar, der Kevin, ihnen zukünftig regelmäßig zur Hand gehen könnte. Doch dann hat es diesen Vorfall gegeben ... Seitdem sind Ingolf und Trude nicht mehr gut auf Kevin zu sprechen. Im Sommer hat er mehrere Tage beim Streichen der Scheune geholfen, war die Leiter hinauf und hinunter gesaust. Sie sind ihm für seine Hilfe wirklich dankbar gewesen. Dann haben er und Trude sich ins Auto gesetzt und sind zum Baumarkt in der Nähe gefahren. Wegen des Einkaufs ist Ingolf nach der Rückkehr nicht auf den Hof gefahren, sondern hinten heran an die Scheune. Er ist ausgestiegen und hat Kevin, der beim Streichen war, bitten wollen, beim Entladen zu helfen. Er ist durch die Hintertür in die Küche und von dort aus weiter in die Stube Richtung Haustür gegangen. Und da hat Kevin gestanden, im Wohnzimmer, und hatte seine Hände am Regal. Ingolf ist außer sich gewesen. Der Lump hat wohl nach Diebesgut gesucht. Kevin hat einen knallroten Kopf bekommen und etwas Unverständliches gemurmelt. Dann ist er wie der Blitz aus dem Wohnzimmer verschwunden. Ingolf hat noch gehört, wie die Haustür ins Schloss gefallen ist. Trude ist, als er ihr das erzählt hat, hoch empört gewesen. So ein gemeiner Dieb, so ein Verbrecher, hat sie geschimpft. Das ist es mit der Nachbarschaftshilfe gewesen.
»Trude, komm, lass uns schlafen gehen, es ist schon spät.« Trude schaut auf die Uhr, 22.03 Uhr. So spät schon, denkt sie, und legt ihr Strickzeug zur Seite. Sie gähnt lange und herzhaft, dann stemmt sie sich aus ihrem Lieblingssessel heraus und folgt ihrem Ehemann in das Obergeschoss. Beide geben später zu Protokoll, dass sie noch vor 22.30 Uhr im Bett gelegen hätten.
10. Januar 2015, frühe Morgenstunden nach 5 Uhr. Großbrand im Dorf! Verglichen mit dem Aufgebot, das bei Igor B. noch das Abbrennen des Wohnhauses verhindert hat, ist jetzt wirklich dem Anschein nach jede Freiwillige Feuerwehr aus diesem und den Nachbardörfern sowie alle Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr aus Plauen vor Ort. Sachlich und mit kühlem Kopf dirigiert der Hauptbrandmeister die verschiedenen Kräfte, sorgt dafür, dass der Einsatz nicht im Chaos mündet. Die Scheune des alten Bauernehepaars, den Schimkas, steht lichterloh in Flammen. Nicht mehr zu retten, dass weiß der erfahrene Feuerwehrmann. Doch die Flammen drohen, wie beim Brand des Anbaus von Igor B., auf das Wohngebäude überzugreifen. Der gesamte Einsatz ist in erster Linie darauf ausgerichtet, dies zu verhindern. Fast scheint es unmöglich, mit solcher Kraft und Wucht, fast schon wütend, suchen sich die Flammen ihren Weg und schießen mit riesigen Feuerzungen immer wieder gegen das Wohnhaus. Die Dachbalken des Hauses qualmen schon. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite steht das alte Ehepaar, eng umschlungen und mit Tränen in den Augen. Ein Helfer hat ihnen wohl noch eine alte Decke über die Schultern gelegt.
Der Kampf ist gewonnen, soweit es um das Wohnhaus der Schimkas geht. Die Scheune dagegen ist vollkommen zerstört.
Bär muss noch lange warten, ehe er den Brandort untersuchen kann. Die Hitze ist noch viel zu groß, noch zu viel Material könnte sich wieder entzünden. Die Löscharbeiten sind zwar im Wesentlichen abgeschlossen, doch wird noch eine Brandwache abgehalten, um bei einem Wiederaufflackern der Flammen sofort wieder löschen zu können.
Schriegler ist schon ziemlich bald vor Ort. Innerlich hat er sich nun bereits festgelegt: Ein Serienbrandstifter ist hier am Werk. Das sagen auch die Stimmen der Dorfbewohner beziehungsweise der Personen, welche sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite zahlreich versammelt haben. Wie immer gibt Schriegler an einen Beamten den heimlichen Auftrag, die Passanten alle abzulichten. Nicht selten kommt es vor, dass sich ein Brandstifter »sein Werk« anschaut und es genießt, während andere, insbesondere die Feuerwehrleute, unter Einsatz ihres Lebens das Feuer löschen wollen.
Schriegler hört es beim Vorbeilaufen: »Der Brandstifter hat wieder zugeschlagen.« – »Die Polizei ist doch machtlos, was können die schon ausrichten.« – »Du, der kleine Herbert hat in vorderster Front mitgelöscht.« – »Ich frage mich, wann es bei uns brennt. Ist doch nur noch eine Frage der Zeit, nee, ist doch so, oder.«
Schriegler macht sich so seine eigenen Gedanken. Er hat das Bauchgefühl, dass es keiner von auswärts ist, außerhalb des Dorfes. Sein Bauch sagt, das ist einer von hier. Der Täter zeigt Ortskenntnis. Und es brennt immer samstags! Er wird die Nachbarn der Schimkas alle vernehmen müssen. Und er muss herausbekommen, wer »Der kleine Herbert« ist!
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Schriegler ist fleißig gewesen, er hat die Nachbarn nach Möglichkeit alle vernommen, nur einer fehlt noch: Kevin Kain. Eigentlich Kevin Xaver Kain. Merkwürdiger Name. Und Kain. Wie Abel, der von Kain erschlagen wurde. »Blödsinn«, schimpft Schriegler mit sich. Ein Name macht noch keinen Verdächtigen!
Alle von der Familie Kain hat er schon vernommen: die alte Mutter Lotte Zumseil sowie deren Schwester, Frieda Zumseil, und die Ehefrau von Kevin Kain, Franzi Kain. Alle wohnen im nächsten Bauernhof, direkt gegenüber von Schimkas, auf der gleichen Straßenseite. Dabei handelt es sich bei dem alten Bauernhof um einen Vierseitenhof mit einem großen, quietschenden Hoftor. Beim Garten ist noch einmal ein kleineres Tor, hinter welchem sich eine große Wiese erstreckt.
Keiner von den Zumseils oder den Kains hatte etwas in der Nacht vom 9. zum 10. Januar 2015 mitbekommen. Alle hätten geschlafen, wobei die junge Frau Kain mit ihrem kranken Kleinkind in dem einen Schlafzimmer, ihr Ehemann wegen des hustenden Kindes im gegenüberliegenden Schlafzimmer gelegen hätten. Keiner hätte in der Nacht das Haus verlassen. Denn wenn man vom Obergeschoss nach unten wolle, müsse man über die quietschende Treppe hinuntergehen. Und das hätte sie auf jeden Fall gehört. So Franzi Kain. »Merkwürdig!«, denkt sich Schriegler. »Sie gibt allen, insbesondere ihrem Ehemann, ein Alibi. Ungefragt.«
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Es brennt. Bei den Zumseils und Kains. Es ist der 16. Januar 2015, als nach Mitternacht die ersten Flammen aus dem Gebäude im Vierseitenhof schlagen. Es ist die Scheune, welche dem Wohnhaus gegenüberliegt. Und es ist noch viel Stroh in der Scheune!
Beim Eintreffen der Feuerwehr entwickelt sich der Brand noch. Der Feuerwehr ist es nicht möglich, die Türen zur Scheune zu öffnen. Alle sind abgeschlossen. Obwohl von Hofseite und der Außenseite gelöscht wird, kommt es zum Großbrand. Unbeherrschbar, das ganze Gebäude steht in Flammen. Dann bricht aufgrund der extremen Hitze die äußere Gebäudemauer zusammen. Es besteht kurzzeitig Lebensgefahr für die eingesetzten Kräfte der Feuerwehr. Ein Übergreifen der Flammen auf die beiden Seitenhäuser des Hofs kann mit großem Aufwand verhindert werden. Das Gebäude selbst liegt am nächsten Tag in Trümmern. Zur Sicherheit muss auch die Vorderwand des Gebäudes durch die Feuerwehr wegen Einsturzgefahr eingerissen werden. Der Sachschaden, welcher später von der Versicherung festgestellt wird, beträgt rund 350 000 Euro.
Am Morgen nach dem Brand lernt Schriegler Kevin Xaver Kain kennen. Dieser ist gefasst, doch während der Befragung, ob er etwas mitbekommen habe, wird er lauter und lauter, schimpft auf die unfähige Polizei. Hier sei doch ein Verbrecher am Werk, der das Dorf zerstören wolle, erst bei den Nachbarn, jetzt auch noch bei ihnen. Schriegler hat Mitleid mit dem Mann, bei dem offensichtlich die Nerven blank liegen. Nervös zündet sich Kevin Kain eine Zigarette nach der anderen an.
»Sie sind wohl Raucher?«
Kevin Kain grinst plötzlich. »Nur wenn ich darf!«
»Und wann dürfen Sie?«, fragt Schriegler.
»Immer wenn ich draußen bin!«
Schriegler ist über den plötzlichen Gefühlsumschwung bei Kevin Kain verwundert. Eben noch aufbrausend, plötzlich lustig. So, als wäre die zuvor gezeigte Empörung über die Unfähigkeit der Polizei nur gespielt. Und wieder hat Schriegler ein so merkwürdiges Bauchgefühl ...
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24. Januar 2015, 20 Uhr, Anruf bei der Polizei von Kevin Kain. Es seien zwei fremde Personen auf dem Grundstück gewesen, welche er angesprochen hätte. Dann seien diese über das Tor geflüchtet. Sofort eingesetzte Streifenwagen der Polizei sind kurze Zeit später vor Ort. Ein Fahrzeug fährt die Gegend ab, die beiden anderen Polizeibeamten untersuchen den Vorfall. Das Tor ist verriegelt. Kevin Kain öffnet es. Auf Nachfrage teilt er mit, die beiden seien über das Tor geklettert und verschwunden. Vor dem Tor sind keine Fußspuren im Schnee zu sehen, auf der Toroberkante ist eine dünne und unbeschädigte Eisschicht. Auch kann die andere Besatzung im Streifenwagen nirgendwo in der Nähe Personen oder Fahrzeuge feststellen.
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25. Januar 2015, 1.10 Uhr, Brand im Seitenanbau bei Zumseils und Kains. Ein Zeuge nimmt Brandgeruch wahr und klingelt an dem Hoftor der Familie. Kurz darauf öffnet Kevin Kain, vollständig angezogen. Während der Zeuge die schlafende Familie aus den Zimmern und dem Haus holt, fährt Kevin Kain die beiden Autos vom Hof. Dann trifft die Feuerwehr ein. Der Brand im verschlossenen Seitenanbau kann schnell gelöscht werden, der Schaden beträgt nur rund 3000 Euro.
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7. Februar 2015, nach 23.20 Uhr, der Stall im Nebengebäude zum Wohnhaus der Zumseils/Kains brennt. Die Polizeibeamten, die das Gebäude beobachten, bemerken Brandgeruch und rufen die Feuerwehr, welche sehr schnell vor Ort ist. Der Schaden kann nach Lokalisierung des Brandherds auf rund 2000 Euro begrenzt werden. Es wird Brandbeschleuniger gefunden. Kevin Kain führt die Feuerwehrmänner zunächst zu dem anderen Nebengebäude und meint, dass es wohl in diesem brennt. Der Irrtum von Herrn Kain wird schnell bemerkt. Das Gebäude, in dem es brennt, ist abgeschlossen. Herr Kain holt noch schnell den Schlüssel, ehe dann der Brand fachmännisch gelöscht wird.
Als Kriminalhauptkommissar Schriegler von der Geschichte mit den beiden fremden Männern zwei Wochen zuvor auf dem Hof von Herrn Kain hört, triumphiert er. »Jetzt habe ich dich«, denkt er. Denn zwei Fremde, die sich in Luft auflösen und keinerlei Spuren hinterlassen, sind mehr als verdächtig. Es ist für ihn ein Beweis, dass der Zeuge Kevin Kain gelogen hat. Und wenn er gelogen hat, sind die nächsten Fragen, warum und wozu. Eine plausible Erklärung wäre: um den Verdacht von sich abzulenken.
Schriegler informiert den die Untersuchung leitenden Staatsanwalt Koppman, der bei der Staatsanwaltschaft für die Brandsachen zuständig ist: »Wir brauchen die Genehmigung für eine verdeckte Observation, eine Videoüberwachung, für den Hof des Verdächtigen Kevin Kain. Der Staatsanwalt ist über diese Information und Bitte des Kriminalhauptkommissars Schriegler erfreut. Endlich ein Ergebnis nach den vielen Bränden. In der Presse sind die Ermittler zuletzt nicht besonders gut weggekommen, konnte doch die Brandserie trotz zusätzlicher Streifenfahrten und erhöhter Polizeipräsenz bis jetzt nicht gestoppt werden. Die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht, Frau Paulus, zögert nicht lange, den Antrag zu unterschreiben. Der Verdacht gegen Kevin Kain wegen seiner erfundenen Verdächtigen ist zu schwer, zumal die letzten Brände in dem umschlossenen Hof der Zumseils und Kains stattgefunden haben.
Als der Verdächtige und die Familie sich nicht auf dem Hof befinden, wird die Kameratechnik installiert. Sie filmt den gesamten Hof, inklusive der Haustür des Wohngebäudes.
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20. Februar 2015, 18.30 Uhr: Herr Kain betritt den Hof und raucht eine Zigarette.
18.43 Uhr: Herr Kain betritt erneut den Hof und raucht eine weitere Zigarette. Er bleibt bis 18.55 Uhr vor der Haustür und läuft hin und her.
19.25 Uhr: Herr Kain betritt den Hof und läuft zum Nebengebäude, dem ehemaligen »Körnerboden«. Er verbleibt für 6 Minuten bei dem Tor, ehe er wieder zum Hauseingang zurückkehrt und erneut eine Zigarette raucht.
19.50 Uhr: Herr Kain tritt auf den Hof, sieht sich um, geht wieder hinein. Sodann erlischt das Hoflicht. Die Kamera schaltet automatisch auf Nachtmodus um. Herr Kain verlässt das Haus und begibt sich zum Gebäude »Körnerboden«, wo er die Tür öffnet und hineingeht. Nach 9 Minuten betritt er wieder den Hof, macht sich an der Tür zu schaffen und geht zielgerichtet zum Hauseingang hinein. Wenig später geht das Hoflicht wieder an. Und nach etwa 15 Minuten bemerken die Polizeibeamten Brandgeruch und rufen, ein letztes Mal, die Feuerwehr. Der Brand im »Körnerboden« kann nach dem Eingreifen der Feuerwehr schnell gelöscht werden, der Schaden beträgt nur rund 800 Euro.
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Nach diesem Brand wird dem vormaligen Zeugen und nunmehr Beschuldigten Kevin Xaver Kain die vorläufige Festnahme erklärt und er wird am nächsten Tag der Haftrichterin vorgeführt, welche wegen Brandstiftung in mindestens sechs Fällen zum Nachteil der Familie Schimkas sowie der eigenen Familie Haftbefehl erlässt. Der Beschuldigte wird in Untersuchungshaft genommen. Ab diesem Zeitpunkt brennt es nicht mehr im Dorf. Die Brandserie ist gestoppt.
Ich »erbte« diesen Fall von meinem Kollegen, es war mein allererster Fall einer Serie von Brandstiftungen, welche ich als Vorsitzender des Schöffengerichts zu verhandeln hatte.
Der Fall war verstörend, da sich der Angeklagte mit seinen Brandlegungen immer näher an das eigene Wohnhaus und damit auch an seine eigene Familie »herangearbeitet« hatte. In Gefahr schwebten insoweit seine Ehefrau, das gemeinsame Kleinkind, die Schwiegermutter und deren Schwester.
Es war ein Prozess mit einem schweigenden Angeklagten. Dieser sagte zu den Vorwürfen nichts. Nur zu seiner Entwicklung und seinem Leben gab er Auskunft. So erfuhr das Gericht, dass er im April 1978 in Köln geboren wurde und eine jüngere Schwester hatte. Der Vater war leitender Angestellter und selten zu Hause. Die Mutter übernahm einen großen Teil der Erziehung. Berufsbedingt musste die Familie wegen der Arbeit des Vaters öfters umziehen. Nach seiner Schulausbildung, welche er damals mit der 10. Klasse nur durchschnittlich abschloss, lernte er den Beruf eines Werkzeugmachers. Mit dem Berufsabschluss ging er zur Bundeswehr, wo er sich für zwei Jahre verpflichtete. Im Rahmen seines Einsatzes war der Angeklagte nach seinen Angaben für ein halbes Jahr auch in einem Krisengebiet im Ausland gewesen. Nach seiner Rückkehr heiratete er. Er verließ seine Frau und sein Kind, um in Kanada zu arbeiten. Nach drei Monaten kehrte er erfolglos ohne Geld zurück, seine Ehe wurde geschieden und er verlor den Kontakt zu seinem Sohn. 2006 versuchte sich der Angeklagte mit einem kleinen Betrieb in der Metallverarbeitung. Er ging pleite und hatte in der Folge über 150 000 Euro Schulden. Deshalb stellte er einen Antrag auf Privatinsolvenz und konnte diese schließlich im Jahr 2014 erfolgreich abschließen. In den Jahren von 2006 bis 2014 arbeitete er als Kurierfahrer in den Niederlanden. Anfang 2014 lernte er seine jetzige Ehefrau kennen, welche bald vom Angeklagten schwanger wurde. Die Heirat erfolgte im Sommer 2014. Zuletzt arbeitete der Angeklagte wieder in seinem erlernten Beruf im Dreischichtsystem in einer Metallbaufirma. Strafrechtlich war der Angeklagte noch nie in Erscheinung getreten.
Wir vernahmen in diesem Prozess viele Zeugen, über 30, die Verhandlung dauerte insgesamt sechs Tage! Jeweils von 8.30 Uhr über Mittag bis 15.30 Uhr oder länger. Dabei braucht ein Gericht für jeden einzelnen Zeugen in der Regel viel Zeit, da jeder der Beteiligten das Recht hat, an den Zeugen Fragen zu stellen. Zu den »Beteiligten« gehörten der Vorsitzende Richter, also ich, meine beiden Schöffen, der Staatsanwalt Koppman sowie der Verteidiger. Herr Staatsanwalt Koppmann war persönlich gekommen, da ihn dieser Fall sehr in Anspruch genommen hatte und er sehr am Ausgang dieses Verfahrens interessiert war.
Deshalb kann die Befragung eines Zeugen schnell einmal eine Stunde in Anspruch nehmen. Darüber hinaus mussten die Brandursachengutachen von Kriminalobermeister Bär verlesen und dieser noch abschließend vernommen werden. Denn in allen Fällen hatte der Kriminalobermeister Brandstiftung als die wahrscheinlichste Ursache ermitteln können. Feuerwehrleute, die zu den Bränden gerufen worden waren, wurden zu ihren Beobachtungen gefragt und schilderten das Ausmaß der Zerstörungen. Zuletzt wurde die Familie des Angeklagten vernommen.
Als Erstes musste Frau Kollegin Paulus in den Zeugenstand. Sie hatte damals den Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen. In diesem Termin, in dem der Haftbefehl dem Beschuldigten persönlich vorgelesen worden war, hatte sich der Angeklagte noch geäußert. Er hatte damals zugegeben, den letzten Brand gelegt zu haben. Aber alle anderen Brände nicht, mit denen habe er nichts zu tun. Auf die Frage nach dem Motiv äußerte er gegenüber meiner Kollegin, das hänge mit seinem Auslandseinsatz bei der Bundeswehr zusammen.
Weil der Angeklagte nicht mit seiner Inhaftierung einverstanden war, begehrte er nach drei Monaten einen sogenannten Haftprüfungstermin. In diesem behauptete er wieder, nur den letzten Brand gelegt zu haben. Nunmehr erklärte er aber der verdutzten Kollegin, dass er das getan habe, um den wahren Täter aus der Reserve zu locken, um ihn zu überführen. Die Kollegin erklärte hierzu, dass sie diese Behauptungen des Angeklagten nicht habe nachvollziehen können. Dies sei für sie widersprüchlich gewesen. Uns drei Richtern hinter dem Richtertisch erging es ebenso.
Dann waren da noch die Ermittlungen von Herrn Schriegler, der zum Zeitpunkt der Verhandlung schon Kriminalhauptkommissar außer Dienst und damit Pensionär war. Er berichtete über die schwierigen Ermittlungen bei Branddelikten, da der Täter immer schon sehr weit vom Tatort entfernt sein kann, bevor der Brand richtig ausbricht. Er erzählte aber auch von seinem späteren Verdacht und seinen Ermittlungen, welche schließlich zu der Anklage geführt hatten. So konnte festgestellt werden, dass der Angeklagte bei allen Bränden kein sicheres Alibi hatte. Er konnte alle Brände zeitlich gelegt haben. Wenn auch die Ehefrau des Angeklagten ihm erzählt hatte, dass sich der Angeklagte nicht die Treppe hätte hinunterschleichen können, war auch das Gegenteil denkbar. Die junge Mutter, mit der Sorge und Pflege des kranken Kindes rund um die Uhr beschäftigt, könnte im Zustand großer Müdigkeit und tiefen Schlafs eine knarrende Treppe einfach überhört haben. Kriminalobermeister Bär bekundete außerdem mit seinen Brandgutachten die Tatsache, dass der Täter immer Kohlenanzünder benutzt hatte, eben auch im letzten Fall.
Und schließlich war da noch die Lüge mit den erfundenen zwei fremden Männern, welche angeblich über das Hoftor geklettert waren. Da diese nach der Schilderung des Angeklagten geklettert, aber nicht geschwebt oder geflogen waren, hätten Spuren vorhanden sein müssen. Diese gab es aufgrund der Aussagen der damals ermittelnden Polizeibeamten jedoch definitiv nicht. Der Angeklagte hatte in diesem Punkt also gelogen.
Als Kriminalhauptkommissar Schriegler den Angeklagten vorläufig festgenommen hatte, hatte dieser zunächst jegliche Tat bestritten. Erst als ihn Schriegler mit den Aufnahmen von seinem Hin- und Herschleichen zum Tatort konfrontierte, gab er den letzten gelegten Brand zu.
Die Familie dagegen stand geschlossen hinter ihm, auch noch während des Prozesses: die Ehefrau, die Schwiegermutter und deren Schwester. Keine hielt den Angeklagten auch nur ansatzweise für fähig, die Brände gelegt zu haben. Bei allen dreien habe ich sodann die Aussage der Ermittlungsrichterin Frau Paulus zitiert. Dass der Angeklagte zweimal vor ihr die letzte Brandlegung gestanden hatte. Hierzu erklärten sie, dass der Angeklagte dies ja nur getan habe, um den wahren Täter zu überführen ...
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Wir verurteilten den Angeklagten wegen Brandstiftung in sechs tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Der maximal zulässigen Freiheitsstrafe, welche das Schöffengericht bei einem Amtsgericht verhängen darf.
Warum urteilten wir so hart, könnte man jetzt fragen. Andere werden jetzt sicherlich sagen: Warum hat der nur so wenig bekommen? Die Antwort darauf ist, wie immer, nicht einfach.
Die wahren Motive von Kevin Kain konnten wir nicht feststellen. Es gab eine von ihm zeitweise angebotene Erklärung, es hänge mit seinem Auslandseinsatz bei der Bundeswehr zusammen. Diese Behauptung wurde von ihm später nicht mehr gebraucht. Die andere Erklärung, er habe damit den wahren Täter aus der Reserve locken und überführen wollen, hat niemanden, außer der Verwandtschaft, überzeugt. Wie, bitte, soll denn so ein Unsinn funktionieren? Da der Angeklagte im Prozess geschwiegen hatte, wurde diese nicht nachvollziehbare Behauptung auch nicht weiter thematisiert.
Also nahmen wir an, dass er schlichtweg frustriert war. Frustriert von seinem Leben und seinem ständigen Versagen. Irgendein tief sitzender Zweifel an seiner Person und seinen Fähigkeiten. Und diese Zweifel könnten dazu geführt haben, dass er ein Ventil gesucht hat. Dass er etwas tat, bei dem er über jeden Zweifel erhaben, mächtig und erfolgreich war. Bei dem er nicht von Zwängen oder seinem Chef oder seiner Rolle als Familienvater eingeengt war, sondern er die absolute Macht hatte zu herrschen, etwas nach seinem Willen zu beherrschen, es zu zerstören. Und das ist ihm mit seinen Verbrechen mehrfach gelungen.
Der Angeklagte hat selbstverständlich gegen sein Urteil Rechtsmittel eingelegt. In der nächsten Instanz wurde dann sein Urteil vom Landgericht auch um ein paar Monate abgemildert, wie üblich. Doch hat er eine über zwei Jahre andauernde Zeit tatsächlich im Gefängnis verbracht, mit seinem Eingesperrtsein für seine Taten büßen müssen.
