12 Frauenmorde - Gernot Heigl - E-Book

12 Frauenmorde E-Book

Gernot Heigl

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Beschreibung

DIESES BUCH WIRD SIE AUFREGEN! 12 wehrlose Frauen • Missbraucht • Gequält • Erdrosselt 1 Serienmörder • Skrupellos • Brutal • Entmenscht • Original-Polizei-Akten • MIT FOTOS, DIE SIE NOCH NIE GESEHEN HABEN! Schlüpfen SIE in die Rolle eines/einer Geschworenen. Blicken Sie in die barbarischen Abgründe eines Killers. Folgen Sie den blumigen Erklärungen des Angeklagten. Wägen Sie alle FÜR und Wider ab. Wie lautet Ihr Urteil: Ist der Beschuldigte JACK UNTERWEGER ein Serienmörder oder Justizopfer? "Lebenslang" oder Freispruch? Gänsehauttreibender Einblick mit unfassbaren, bestialischen und schockierenden Original-Details. ACHTUNG: Dieses Buch enthält Tatsachen-Berichte und Bilder, die auf Leser verstörend wirken können! NICHTS FÜR SCHWACHE NERVEN!

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Seitenzahl: 152

Veröffentlichungsjahr: 2022

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© 2021 • Ein Leben voller Leichen

© 2022 • 12 Frauen Morde

© 2022 • Angst vor dem Todes-Virus

Autor: Gernot Heigl

Polizei-Reporter für Tageszeitungen & Fernsehen

Buchautor

Cover: © by Gernot Heigl

Texte: © by Gernot Heigl

Fotos: Polizei, Gernot Heigl

Kontakt: gernotheigl.com

Verlag: epubli.de

Druck: epubli – ein Service der neopubli GmbH, Berlin

EINLEITUNG 01

GESCHWORENE / AUFGABE UND URTEILSFINDUNG

Das Geschworenengericht setzt sich auch bei diesem aufsehenerregenden Mordprozess aus drei Berufsrichtern, inklusive des Vorsitzenden, („Schwurgerichtshof“) sowie acht Geschworenen, einschließlich des Obmannes, („Geschworenenbank“) zusammen.

Die Geschworenen sind durch die Sitzordnung von den Berufsrichtern getrennt (daher: „Geschworenenbank“). Die Entscheidung über die Schuld treffen sie allein: Dabei beurteilen sie, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist und stimmen erst im Fall eines Schuldspruchs gemeinsam mit den Berufsrichtern über die Art und Höhe der Strafe ab.

Bezüglich Urteilsfindung heißt es sinngemäß, dass keine Einstimmigkeit erforderlich ist. Wenn mindestens fünf der acht Geschworenen dafür stimmen, tritt das Mehrheitsrecht in Kraft.

Bei Stimmengleichstand gilt die Meinung, die für den Angeklagten günstiger ist. („In dubio pro reo“ – Im Zweifel für den Angeklagten).

Geschworenengerichte werden bei der Verhandlung von besonders schweren Straftaten eingesetzt, bei denen ein möglicher Strafrahmen von mindestens über fünf Jahre bis zu „lebenslänglicher Haft“ gegeben ist.

Das Geschworenenurteil über die Schuld bzw. Unschuld der angeklagten Person wird als „Wahrspruch“ bezeichnet und muss nicht begründet werden.

Geschworene/r zu sein ist sowohl Ehrenamt als auch allgemeine Bürgerpflicht. Dazu berufen werden können österreichische StaatsbürgerInnen, die - so keine Ausschließungsgründe vorliegen wie z.B. gerichtliche Verurteilungen - das 25., nicht aber das 65. Lebensjahr vollendet haben.

EINLEITUNG 02

IHR ERSTER KONTAKT MIT DEM ANGEKLAGTEN IM GERICHTSSAAL

Anm.: Um sich besser in das nicht vertraute Gerichts-Szenario versetzenzu können, eine kurze Situationsbeschreibung:

Ein Raunen dringt bis in den Seitentrakt des Justizpalastes und macht ihnen die Außergewöhnlichkeit der Situation klar. Aufregung. Ungewissheit. Unsicherheit ob des unbekannten Terrains - das gilt für alle auserwählten und berufenen Geschworenen. Dann ist es so weit. Ein Gerichtsdiener geleitet sie durch einen separaten Eingang in den imposanten Gerichtssaal.

Mit einem Schlag sind hunderte Augen auf sie gerichtet. Verfolgen jeden ihrer Schritte. Jede Handbewegung. Sie werden angestarrt. Andere Tuscheln hinter vorgehaltener Hand oder gestikulieren heftig. Ein gewöhnungsbedürftiges Prozedere.

Gleich links die acht Sitze der Laienrichter. Sie setzen sich auf ihren Platz, der ihnen bis zum Verfahrensende zugewiesen ist. Vor ihnen die Richterbank, mittig der Tisch des Angeklagten, rund um Plätze für Verteidiger und Staatsanwälte. Gesäumt von zahlreichen, schwerbewaffneten Sicherheitskräften.

Im Hintergrund eine Tribüne. Bis auf den letzten Platz gefüllt mit Zuschauern. Einer Mischung aus Neugierigen, Gerichtskiebitzen und Journalisten. Kino-Atmosphäre. Begleitet von einem Wirr Warr mit penetranter Geräuschkulisse. Zudem verstörend viele Mikrophone im „Positions-Wettkampf“ mit Foto- und Filmkameras. Ein sehr spezieller Ersteindruck im trubelhaften „Hause von Justitia“.

Dann stoppt das Hin-und-Her im Raum abrupt. Erweckt kurze Stille den Eindruck, als würde ein triumphaler Empfang bevorstehen und mit Trommelwirbel den Einzug eines „Gladiators in die vollbesetzte Arena“ ankündigen.

Von einer Sekunde auf die andere gleißendes Blitzlichtgewitter. Ein Gesurre. Ein Geklicke. Ein Gedränge unter Kameraleuten und Reportern. Laute Rufe. Sich überschlagende Fragen. Ein Kampf um das beste Bild und das erste Interview. Ein Gedränge und Geschubse. Ein „buntes Treiben“ der besonderen Art.

Kaum zu glauben, dass es sich hier um einen Angeklagten handelt, einem bereits verurteilten Mörder, der nunmehr des mehrfachen Frauenmordes - unter bestialischen Umständen - beschuldigt wird.

Befremdlich auch das pompöse Getue des Angeklagten im Gerichtssaal. Medienwirksam verwandelt er den Verhandlungsraum in (s)eine Bühne und bezieht darauf provokant Stellung. Lächelt. Gestikuliert. Winkt. Sonnt sich sichtlich in der ihm geschenkten Aufmerksamkeit.

Seine „Wohlfühlatmosphäre im Bad der Menge“ beenden jäh und harsch schwerbewaffnete Sondereinheiten, in dem sie die Kamera-Meute aus dem Verhandlungssaal drängt und den Beschuldigten zu seinem Tisch dirigiert.

Mit stoisch-ruhiger aber kraftvoller Stimme reißt der Richter im Nu die Aufmerksamkeit an sich. Stellt sofort wieder „Zucht und Ordnung“ im Gerichtssaal her. Erläutert souverän Justitias Vorgehensweise und die Abfolge des Prozesses.

Ermahnt Sie als Geschworene, unvoreingenommen zu bleiben und fern dem Medienrummel diesem Verfahren ihre volle Aufmerksamkeit zu schenken, um am Ende des Prozesses - nach bestem Wissen und Gewissen - ein Urteil fällen zu können.

Damit ist eindeutig und klar definiert, dass Sie das weitere Schicksal des Angeklagten in der Hand haben. Sie als Laienrichter sorgen mit ihrem Urteil im Namen des Gesetzes für Gerechtigkeit.

Aber bevor Sie sich jetzt gänzlich dieser verantwortungsvollen Aufgabe widmen und im Buch den realen Fakten folgen, noch ein nicht unwesentliches Detail zum Beschuldigten - für den bis zu seiner Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

Das erahnte oder vermutete Stigma eines brutalen Killers zerplatzt wie ein Luftballon, denn - zur „positiven Überraschung“ vieler - der Angeklagte sieht nicht aus wie ein Mörder. Schon gar nicht wie ein bestialischer Serienmörder. Weder auf den ersten, noch auf den zweiten Blick. Aber wie sieht ein Mörder aus? So...? Echt jetzt? Ganz normal?

Der Verdächtige hat weder Buckel noch Kampfnarben im Gesicht. Wirkt smart und fesch. Ist alles andere als eine dunkle, furchterregende Gestalt. Ganz im Gegenteil. Im adretten Anzug versprüht er sogar eine ganz spezielle Ausstrahlung. Frauen sprechen von mystischer, beinahe magnetischer Anziehungskraft.

Untermauert wird das „elegante Erscheinungsbild“ des Tatverdächtigen durch seine Eloquenz. Erste wortgewandte Erklärungen wirken fast charmant, definitiv aber auf keinen Fall unsympathisch. Empathisch bietet er dem Gericht sogar eine Art „Zusammenarbeit“ an, in dem er Auskunftswilligkeit im Verfahren bekundet, um seine Unschuld zu beweisen.

Gipfelnd mit einem ganz besonderen Vertrauensvorschuss, den er mit Augenzwinkern und einem strahlenden Lächeln an Sie als Geschworene richtet: „Wenn SIE mich beim Lügen erwischen, dann verurteilen SIE mich!“

Bumm. Das sitzt. Beeindruckend. Sympathie heischend. Auslöser für die immer wieder kehrende Frage: kann dieser „freundliche Mann“ tatsächlich ein Frauenmörder sein?

KAPITEL 01

INFORMATION DER REDAKTION

Nur Namen, persönliche Daten und Adressen von Opfern, Zeugen, Experten sowie Firmen bzw. Gastrobetrieben sind verändert oder unkenntlich gemacht.

Real und echt hingegen sind alle angeführten Fakten, Erhebungen, Nachforschungen, Beweise, Indizien und Details zu den bestialischen Frauenmorden. Sie stammen aus dem 150-seitigen ORIGINAL-Polizei-Dokument.

Erstellt vom Leiter einer Sonderkommission in Form eines Abschlussberichtes (siehe Foto oben).

***

ORIGINAL-POLIZEI-AKT/ALLGEMEINES

Der am 16. August 1950 in Judenburg/Steiermark/Österreich geboreneJack Unterweger wird verdächtigt, im Zeitraum September 1990 bis Juli1991 in Prag, Graz, Wien, Bregenz und Los Angeles 11 Prostituierte ermordet zu haben.

Der vorliegende Bericht dient dazu, den Fall Jack Unterweger in zusammenfassender Weise darzustellen. Er stellt in gegliederter Form die nunmehr anhängigen Fälle, die Lebensgeschichte, die Vorstraftaten, die Erhebungen gegen den Verdächtigen, die Indizien, die Sachbeweislage undinternationale Erfahrungswerte bei Serientätern in übersichtlicher Formdar.

Gerade aufgrund der internationalen Tragweite des Falles (Opfer in dreiverschiedenen Ländern und 2 Kontinenten) wurde versucht, die Darstellung inhaltlich logisch, zeitlich aufbauend und so verständlich wie möglich darzustellen.

Zudem wurde versucht darzustellen, dass die Lösung des vorliegenden Fallesaufgrund der Indizien und Sachbeweislage, nur anhand einer vernetzten Betrachtungsweise von kriminalistischen Fakten, naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und psychologisch-psychiatrischen Gutachten gelingen kann,ohne dabei jedoch das geforderte Maß der Objektivität zu berühren oder derAussagekraft einer der Teildisziplinen den Vorzug zu geben.

Über die Person des Verdächtigen Jack Unterweger wurde in außergewöhnlich umfangreicher Form ermittelt und die Ergebnisse auch im vorliegenden Bericht dargestellt (Kapitel 2).

Seine Vorstraftaten wurden nach kriminalistischen Gesichtspunkten erneutbegutachtet und mit den anhängigen Fällen auf Gemeinsamkeiten untersucht. Zweifelsohne fanden sich deutliche Parallelen, welche in ihrer Gesamtheit betrachtet nicht dem Zufall zuzuschreiben sind (Kapitel 3, 4, 5).

Die durchgeführten Ermittlungen wurden in zeitlicher Abfolge dargestellt,die Indizien, der Tatverdacht und die Sachbeweise den einzelnen Fällennach beschrieben (Kapitel 7, 8, 9).

Die Begehung mehrerer Nebenstraftaten zeigt, dass Jack Unterweger dasihm, durch die bedingte Entlassung zugebilligte Vertrauen der Gesellschaftmissbraucht hat (Kapitel 11).

Seine Rechtfertigung zu den einzelnen, ihm angelasteten Straftaten wurdeim Kapitel 11 und der zeitlichen Chronologie folgend auch im Kapitel 8 dargestellt.

Um das geforderte Maß der Objektivität im vorliegenden Fall Jack Unterweger zu wahren, wurden von verschiedenen Institutionen, Gutachten ausunterschiedlichsten naturwissenschaftlichen und kriminologischen Teildisziplinen angefordert. Eine inhaltliche Zusammenfassung dieser Gutachtenwird im Kapitel 12 dargestellt.

Um den Umstand einer möglichen Serientäterschaft so objektiv wie möglich abzugrenzen, wurden sowohl in Österreich, der CSSR als auch in den USA die ihm angelasteten Fälle mit anderen Fällen verglichen. In beidenLändern konnten keine Anhaltspunkte dafür gefunden werden, dass andere Straftaten mit der vorliegenden Serie in Verbindung gebracht werdenkönnen.

Es konnten andererseits aber auch keine Hinweise dafür gefunden werden,dass ein oder mehrere der anhängigen Fälle nicht der Gesamtserie von 11 Morden zuzurechnen wären.

Darüber hinaus wurde in umfangreicher Form in allen InterPol. Staatender Zonen 1 und 2 (Nahezu alle europäische Länder) angefragt, ob ähnliche Morddelikte bekannt sind. Den Ermittlungen zu Folge ist diese Serieals einzigartig anzusehen. (Kapitel 5.5 ff ).

Die Problematik einer möglichen medialen Vorverurteilung und die sichdaraus ergebenden Vor- bzw. Nachteile für den Verdächtigen Jack Unterweger wurde im Kapitel 14 zusammengefasst.

Beginnend mit dem Umstand, dass im Zeitraum Oktober 1990 bis Mai1991 eine außergewöhnlich hohe Mordrate an Prostituierten in Österreichzu verzeichnen war, wurde zunächst versucht den Umstand einer Serientäterschaft anhand internationaler Erfahrungswerte darzustellen. Dazuwurden Vergleichsdaten, wissenschaftliche Kennwerte und computerunterstützte Auswertungen herangezogen.

Wäre diese Mordrate (7 ermordete Prostituierte in knapp 6 Monaten) alsNorm anzusehen, müssten in Österreich in einem 5-Jahreszeitraum ca. 70 Prostituierte einem Mord zum Opfer fallen und nicht 8.

Psychologisch-psychiatrische und kriminalistische Untersuchungen überSerientäter zeigen, dass das Phänomen eines Serienmörders zwar nichterklärt bzw. kategorisiert werden kann, dass andererseits jedoch Gesetzmäßigkeiten gefunden werden können.

Jack Unterweger weist von seiner frühkindlichen Entwicklung, über seinePersönlichkeitsstruktur, bis zu seinem Verhalten in Belastungssituationen zahlreiche Parallelen zu jenen Personen auf, welche als Serienmörderangeklagt, rechtskräftig verurteilt und auch Jahre nach der Verurteilunggeständig waren.

Befriedigung durch Machtausübung, Kontrolle und Manipulation scheintdas Motiv in vielen seiner Handlungen zu sein - bis hin zu Mord.

Während des gesamten Zeitraumes, in dem sich Jack Unterweger in Freiheit befand, hat er versucht Menschen zu manipulieren, Kontrolle übersie auszuüben und Befriedigung dadurch zu erhalten, andere Menschen ineiner Belastungssituation zu provozieren.

Dies zeigte sich deutlich in seinen Interviews, welche er nahezu mit allenBeteiligten führte - und alles unter dem Deckmantel der Legalität. JackUnterweger interviewte Prostituierte in jenen Straßen, wo Tage und Wochen vorher andere Prostituierte verschwunden waren. Er suchte die Nähezur Polizei, um sich über Ermittlungsstand und weiterführende Maßnahmen zu erkundigen. Eine typische Vorgehensweise von planenden Serienmördern.

Anhand eines zeitlichen Ablaufdiagramms wurden über 1000 Bewegungsabläufe von Jack Unterweger dargestellt. Bevor eine örtliche Nahebestimmung zum Verdächtigen in zwei weiteren Staaten (CSFR und den USA)hergestellt werden konnte, wurde aus kriminalistischer Sicht ein Zusammenhang mit den österreichischen Mordfällen hergestellt. Dies alleineaufgrund der Vorgehensweise, der Opfer, der Tötungsart und der „crimescene“.

Als in allen 11 Fällen ein tatsächlicher, zeitlicher und örtlicher Nahebezugzum Verdächtigen Jack Unterweger hergestellt werden konnte, konnte undmusste ein Zufall ausgeschlossen werden.

Deutliche Parallelen zu Vorstraftaten von Jack Unterweger, Indizien undSachbeweise, internationale Erfahrungswerte mit Serienmördern, zeitlicher und örtlicher Bezug in allen angeführten Fällen, seine Verteidigungsstrategie, die sich in zahlreichen Presse und TV Berichten zeigt und in der er immer wieder die Formulierungen verwendet: "...es kann keineBeweise geben" und "...wenn ich das getan hätte..." lassen mit einem hohenGrad an Wahrscheinlichkeit auf eine Täterschaft schließen.

Gerade diese Formulierungen wurden nämlich von fast allen Serienmördern, welche interviewt und zu ihrem Verhalten befragt wurden, verwendet.

Jack Unterweger hatte seine Vorgehensweise in den einzelnen Fällen nochverfeinert und seine Kontrolle und Machtausübung bei den einzelnen Opfern immer weiter verbessert. Wahrscheinlich, indem er seinen Opfernohne großes Risiko unter dem Vorwand der zusätzlichen sexuellen Stimulation Handschellen angelegt oder sie gefesselt hatte.

Auch zahlreiche Telefonanrufe und das Hinterlegen von Opfergegenständen bei Verwandten der Opfer zeugen von einer Machterhöhung und Befriedigung durch Erniedrigung.

Ein möglicher Zusammenhang wurde zuerst bei den vier Wiener Mordfällen aufgrund der zeitlichen und örtlichen Tatumstände festgestellt. Erstspäter wurden Tatzusammenhänge in allen Fällen und Jack Unterwegerals Verdächtiger erkannt. Eine Sonderkommission mit Vertretern aller österreichischen Tatortbehörden wurde gebildet.

Aufgrund eines Steckbriefes wurde Jack Unterweger am 27.2.1992 in Miami/USA verhaftet, am 28.5.1992 nach Österreich ausgeliefert und befindetsich seither im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Graz in Untersuchungshaft. (GZ 18Vr 426/92)

Anmerkung: Dieses Bild stammt NICHT aus dem Polizei-Abschlussbericht der Sonderkommission

KAPITEL 02

ZUR PERSON DES JACK UNTERWEGER

2.1 Lebenslauf

Er wurde am 16. August 1950 in Judenburg / Steiermark Österreich unehelich geboren.

Mutter: T.

Vater: J.; US-Soldat italienischer Herkunft, näheres unbekannt.

Die ersten 7 Lebensjahre verbrachte Jack Unterweger bei seinem Großvater in Kärnten. In seiner eigenen Biographie beschrieb Jack Unterwegersehr triste Verhältnisse.

Er gab an, dass sein Großvater, die Haushälterin und er während dieserZeit in einem gemeinsamen Bett schliefen, sodass Jack Unterweger Augenzeuge unbekümmerten Geschlechtsverkehres der Erwachsenen wurde. Auch behauptete er, bereits damals als kleines Kind gleich seinem Großvater bis zur Berauschung Alkohol getrunken zu haben.

Das 7. und 8. Lebensjahr verbrachte Jack Unterweger bei Bekannten seinesGroßvaters. Getauft wurde er angeblich erst im 9. Lebensjahr. Bis zum 12. Lebensjahr war Jack Unterweger bei Pflegeeltern in Kärnten untergebracht.

Vom 12. - 15. Lebensjahr hielt sich Jack Unterweger in einem Kinderheimauf. Als 15-Jähriger begann er eine Kellnerlehrlingsausbildung, die ihnbis zum 16. Lebensjahr in insgesamt 7 verschiedene Hotels und Gastgewerbebetriebe brachte.

Im Zuge umfangreicher Erhebungen konnten jedoch Zeitzeugen der damaligen Zeit ausfindig gemacht werden, welche diese Angaben widerlegten. Einausführlicher Ermittlungsbericht zum Vorleben des Jack Unterweger, belegtmit Berichten von Zeugen, Dokumenten und Lichtbildern wurde vom LGK Steiermark erstellt (LGK Landesgendarmeriekommando/Anm.) .

Auffallend dabei sind die zahlreichen Abweichungen zwischen den tatsächlichen früheren Lebensumständen und den Angaben Jack Unterwegers, welche er immer wieder in Interviews, persönlichen Gesprächen undPresseartikeln darzustellen versucht.

Als 16-Jähriger wurde er erstmals straffällig und in ein Heim für Schwererziehbare eingewiesen. Das 17. und 18. Lebensjahr verbrachte er alsKellner in einem weiteren Hotel in Kärnten. Zwischen dem 16. und 25. Lebensjahr machte sich Jack Unterweger insgesamt 15 Mal wegen verschiedener Gerichtsdelikte strafbar und verbrachte dabei nahezu 5 Jahrein verschiedenen Strafanstalten.

Ein Großteil der Delikte war Diebstahl, Einbruch, Hehlerei und unbefugter Gebrauch eines fremden KFZ, sowie illegaler Grenzübertritt unddie Entführung einer Minderjährigen aus dem Machtbereich der Erziehungsberechtigten.

Während des Zeitraumes 1968 und 1975 arbeitete Jack Unterweger alsHilfsarbeiter, Kellner, Disc-Jockey, Tankwart und Hausbursche in verschiedenen Betrieben in ganz Österreich und der Schweiz.

Seine Mutter lernte Jack Unterweger angeblich erst im 10. Lebensjahrkennen, wobei dieses erste Treffen laut seiner eigenen Aussage darin bestand, dass sie ihm sein Sparbuch wegnahm und wieder verschwand.

Im Jahre 1970 zwang er mit brutalen Mitteln die von ihm entführte Jugendliche Christine T. zur Ausübung der gewerblichen Unzucht und bestritt davon seinen Lebensunterhalt.

Am 19.10.1976 wurde Jack Unterweger wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. In der Haftzeit zwischen 1976 und 1990 begann Jack Unterweger zu schreiben, bildete sich fort und konnte zahlreiche Schriftstücke veröffentlichen.

Kernpunkt der meisten seiner Schriften war die Aufarbeitung seines Lebens, seiner Straftaten und die Beziehung zu seiner Mutter. Bezeichnend ist, dass er nahezu die gesamte Haftzeit zum Schreiben verwendete, vonseinen Mithäftlingen als Einzelgänger beschrieben wurde und seine Stückesowohl verfilmt, als auch bühnenstückmäßig aufgeführt wurden.

In einer von ihm im Jahre 1987 aufgezeichneten sexuellen Biografie beschreibt er in aufzählender Form sämtliche sexuellen Beziehungen, die erzwischen dem 16. und dem 25. Lebensjahr hatte.

Er beschreibt darin in sehr klarer und unverschleierter Form die sexuellen Beziehungen mit ca. 50 verschiedenen Frauen. Dabei handelte es sichhauptsächlich um Kellnerinnen, Serviererinnen, Prostituierte und Gelegenheitsbekanntschaften.

Seine erste sexuelle Beziehung habe sich nach seinen eigenen Angaben miteinem Mann abgespielt, von dem er oral befriedigt wurde.

Zeitweise hatte Jack Unterweger während der Zeit seiner Freiheit als freier Journalist und Schriftsteller gearbeitet. Am 21.11.1989 wurde Jack Unterweger von der Strafanstalt Stein in die Sondervollzugsanstalt Favoritenverlegt. Am 29.3.1990 fand in Krems eine öffentliche Anhörung über diemögliche bedingte Haftentlassung statt.

Am 3.4. hatte Jack Unterweger seinen ersten öffentlichen Ausgang in Begleitung und am 30.4.1990 wurde er in den offenen Strafvollzug verlegt. Inder Zeit zwischen 8.5. bis einschließlich 15.5.1990 hatte Jack Unterwegermehrmals die Gelegenheit, die Strafanstalt ohne Begleitung zu verlassenund wurde schließlich am 23.5. 1990 auf freien Fuß gesetzt.

Als Entlassungsadresse wurde A - 1080 Wien, F........gasse xx, angegeben,ebenso bei allen Ausgängen.

2.2 Beziehung zu Frauen während und nach der Haftzeit

Jack Unterweger unterhielt schon während der Haftzeit (1975 bis 1990)eine rege Korrespondenz zu Frauen.

Die Unternehmergattin ROSA X. trat Anfang 1989 mit Jack Unterwegerin Briefkontakt und besuchte ihn im Mai 1989 erstmals in der StrafanstaltStein.

Sie machte ihm kleinere Geschenke, sendete ihm Fernseher und Videorecorder und dergleichen in die Haftanstalt. Sie setzte sich auch für seinebedingte Entlassung ein, besorgte ihm anschließend eine Wohnung undunterstützte ihn immer wieder finanziell.

Zum ersten Geschlechtsverkehr kam es während eines Freiganges desJack Unterweger kurz vor seiner Haftentlassung. Die Beziehung hielt bisNovember 1991, als Jack Unterweger Bianca R. kennenlernte.

Er lockte ihr noch ÖS 40.000,-- heraus, die er angeblich für seine Tochterbenötigte, tatsächlich verwendete er das Geld für sich.

Rosa X. gab an, immer wieder von Jack Unterweger bedroht worden zusein, dass er ihrem Mann von dem Verhältnis erzähle, falls sie nicht seinenWünschen gemäß handle.

Das setzte er noch aus der Haftanstalt in Miami fort, wo er sie in einemBrief zu einer falschen Beweisaussage verleiten wollte.

***

SABINE E. , Schülerin, geb. am xx.xx.197x, lernte Jack Unterweger imSeptember 1990 kennen. Sie ging mit ihm ein intimes Verhältnis ein undführte auch einen Analverkehr mit ihm durch. Im März 1991 beendete sieden sexuellen Kontakt zu ihm. Zuletzt traf sie sich mit ihm am 16.3.1991. Jack Unterweger führte sie im Mordfall Elfriede S. als Alibizeugin. SabineE. widerlegte jedoch das Alibi durch Kalendereintragungen und ihre persönliche Aussage.

In den Zeitraum der Freundschaft mit Sabine E. fallen die Mordfälle Blanka B., Brunhilde M., Heidemarie H. und Elfriede S.. Am 6.12.1990, alsounmittelbar nach dem Mord an Heidemarie H., fuhr sie nach Vorarlberg,wo sie die Nacht vom 7. auf den 8.12. mit Unterweger verbrachte.

Ihrer Aussage, über die damals von Jack Unterweger getragene Kleidung,kommt im Mordfall Heidemarie H. große Bedeutung zu.

***

CLAUDIA F. , xxxxangestellte, xx.xx.195x geb., wurde 1981 wegen versuchten Totschlags in Nürnberg verurteilt und war bis Feber 1984 inHaft.

Sie trat mit Unterweger in Kontakt und verfasste Gedichte. Erster persönlicher Kontakt war im Besucherraum der Strafanstalt Stein, wobei ihr JackUnterweger einen Goldring vom Finger streifte und an sich nahm.

Der Kontakt wurde auch nach der Haftentlassung von Jack Unterweger