Die vermauerte Frau - Henner Kotte - E-Book

Die vermauerte Frau E-Book

Henner Kotte

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Beschreibung

In den Siedlungshäusern am Rande von Leipzig wohnen Familien. Man kennt einander, man hilft sich. So ist man verwundert, als Ernst Stöber seine Frau am 9. Januar 1969 als vermisst melden muss. Er gibt zu, sich mit Hildegard gestritten zu haben. Möglich scheint, dass sie Wohnung und Gatten sowie Sohn auf immer verließ. Aber Hildegard Stöber bleibt verschwunden, so sehr man auch fahndet. Eine Flucht in den Westen gilt als wahrscheinlich. Der Ehemann trauert und ändert sein Leben. Eine Tragödie. Nach Jahren wird Hildegard Stöber gefunden. Sie hat ihr Wohnhaus niemals verlassen … True-Crime-Spezialist Henner Kotte hat diesen und zehn weitere authentische Kriminalfälle aus Leipzig akribisch recherchiert und aus Polizeiberichten sowie Verhörprotokollen gekonnt rekonstruiert und spannungsreich aufbereitet.

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Henner Kotte

Die vermauerte Frau

Wahre Verbrechen aus Leipzig

Bild und Heimat

ISBN 9783959587945

1. Auflage dieser Ausgabe

© 2020 by BEBUG mbH / Bild und Heimat, Berlin

Umschlaggestaltung: capa

Umschlagabbildung: Chris Keller / bobsairport

In Kooperation mit der SUPERillu

www.superillu-shop.de

»Ein Schauspiel ohnegleichen«

»Der Mensch ist ein Abgrund, es schaudert, wenn man hinabblickt«, schrieb Georg Büchner. Woyzeck ist der erste deutsche Dramenheld, der ein Asozialer war. Büchners Theaterstück gehört zum Kanon der Weltliteratur. Es ist Zufall, dass der Schriftsteller vom Mörder aus Leipzig erfuhr. Die Mediziner stritten: War Woyzeck zurechnungsfähig oder nicht? Eine Frage, die auch heute in Prozessen beantwortet werden muss. Der Kannibale von Rothenburg, die Mörder von Mitja und Michelle, Anders Breivik – sind sie für ihre Taten voll verantwortlich? War es Johann Christian Woyzeck?

Just am Morgen des Tattages, dem 2. Juni 1821, war auf dem Titel des Leipziger Tageblatts eine »Liebeserklärung im Geist der Zeit« zu lesen: »Wer hätte Ihrem Grazienwuchs, Ihrer junonischen Haltung, Ihrem schmachtendgebietenden, bezaubernden Auge widerstehen, wer dem unbeschreiblich sanften Wallen Ihres Lockenreichthums, Ihrer Lilien- und Rosenblüthe und dem unbeschreiblichen Wohllaut Ihrer Stimme unempfindlich und vernünftig bleiben können? Ich konnte es nicht! Ich war ganz Empfindung, und mein Verstand war dahin, und mit ihm zugleich mein ganzes eigentliches Ich. Sie sind meine Göttin, meine Königin, mein Alles! Sie sind die magische Spindel, um welche sich für mich das Weltall dreht! O ziehen Sie mich vollends an sich, und ich bleibe meinem Magnet getreu bis zum letzten Hauche meines Lebens …« Johann Christian Woyzeck hatte nicht widerstanden. Am Abend des 2. Juni nach neun Uhr stach er mit einem reparierten Messer seine Woostin nieder.

»Er traf dieselbe Abends halb zehn auf dem Heimgange in ihre Wohnung auf der Sandgasse (heute Seeburstraße); wurde von ihr zu derselben mitgenommen, im Eingange des Hauses aber durch einige beleidigende Worte von ihr zur Wuth gereizt, und in dieser unglückseligen Stimmung vollbrachte er die beschlossene Mordthat mit sieben Stichen mittelst des schon genannten Werkzeugs, von welchen Wunden die eine dergestalt gefährlich war, daß der Tod der Unglück­lichen darauf erfolgte.« Es ist Zufall, dass dieser Mord zu Leipzigs berühmtesten avancierte und Woyzeck zum Dramen- und zum Opernheld.

»Johann Christian Woyzeck wurde im Jahre 1780 hier in Leipzig geboren, wo sein Vater, Stephan Majorewsky Woyzeck, aus Polen stammend, Friseur war, und so wie seine Gattin einen unbescholtenen Ruf hatte, denn beide haben den Namen rechtlicher und braver Leute mit ins Grab genommen. Woyzeck verlor seine Mutter bereits im achten, seinen Vater aber im dreizehnten Jahre seines Alters, und dieser frühe Verlust seiner Aeltern hat höchst wahrscheinlich einen nicht unbedeutenden Einfluss auf seine sittliche Bildung und sein nachmaliges Leben gehabt. Der Vater, dessen Metier zur damaligen Zeit noch in besonderen Schwunge war, und der demselben, als sorgsamer Hausvater, mit ausgezeichnetem Fleiße oblag, konnte sich zwar die Erziehung seines Sohnes nicht als eigenes Geschäft angelegen sein lassen, aber er that, was in solchen Fällen die Pflicht jedes braven Vaters ist, er sorgte für den Unterricht desselben, und brachte ihn in die damals zum Wohl begründete Raths-Freischule, und sowohl er selbst, als auch seine Gattin, hatten dem Knaben durch ihr sittliches Verhalten keine schlimmen Vorbilder gegeben, ihn auch überhaupt, so viel sie vermocht, auf eine gute Bahn zu leiten gesucht, so daß, wenn er das Glück gehabt hätte, bis in seine reiferen Jünglingsjahre unter ihren Augen zu leben und von ihnen auf dem betretenen Wege fortgeführt zu werden, sein Wandel vielleicht in vieler Hinsicht besser geworden seyn und ihn wenigstens nicht am Abgrund des Verderbens geführt haben würde. Der Beweis, daß seine empfangene frühere Richtung gut und wünschenswerth gewesen seyn müsse, tritt daraus zur Genüge hervor, daß er sich während seiner Lehrzeit – er widmete sich dem Metier seines verstorbenen Vaters – noch ziemlich vorwurfsfrei betragen, wiewohl ihm der Umstand, daß er seinen ersten Lehrherren, ohne ihn hinlänglich entschuldigende Gründe, von selbst verlassen, zu keinem Lobe gereichen kann. Einen widerspenstigen, wild aufbrausenden Charakter, der dem Guten widerstrebt hätte, oder ein herrschendes Hinneigen zu irgend einem Laster, wollen glaubhafte Personen, die ihn in jener Zeit gekannt und beobachtet, durchaus nicht an ihm bemerkt haben.

In seinem achtzehnten Jahre begab sich Woyzeck in die Fremde, conditionirte, bald als Friseur, bald als Bedienter, in Wurzen, Berlin, Breslau, Töplitz und Wittenberg und kehrte nach Verlauf von sechs Jahren wieder nach Leipzig zurück, wo er sich, da er bei seiner Kunst kein Fortkommen fand, sein Brod mit Illuminiren der Kupferstiche und mit Arbeiten im Magazine verdiente, bis er wieder als Bedienter eine Anstellung bei dem Kammerrath Honig in Barneck fand; ein Umstand, auf welchen vielleicht ein besonderes Augenmerk zu richten seyn dürfte. Während dieser seiner Dienstzeit sowohl, als auch in seinen vorangegangenen Verhältnissen hat er immer noch ein gutes Zeugniß seines sittlichen Betragens behalten, bis er durch eine hiesige Frauensperson, mit der er in engerem Verständniß gelebt, wegen ihrer aus Eifersucht zugefügter Mißhandlung, zum ersten Male bei der obrigkeitlichen Behörde denuncirt wurde, worauf er Leipzig wieder verließ, und im Herbst 1806 in Hollän­dische Dienste trat. Im April 1807 gerieth er in Schwedische Gefangenschaft, wurde nach Stockholm transportirt, ging daselbst in Schwedische, und als sein Regiment späterhin in Stralsund von den Franzosen entwaffnet worden, in Mecklenburgische, darauf wieder in Schwedische, und nach der Abtretung von Schwedisch-Pommern endlich in Preußische Kriegsdienste, aus welchen er 1818 entlassen wurde. Hierüber war ein Zeitraum von 12 Jahren vergangen, während dessen man über sein sittliches Betragen hiesigen Ortes wenig befriedigende Auskunft hat erlangen können, indessen aber doch so viel erfahren hat, daß er zu Stralsund mit einer Weibsperson, namens Wiensbergerin, im vertrauten Umgange gelebt, mit derselben ein Kind erzeugt, sich dem Trunke ergeben haben, auch des Diebstahls wegen in Untersuchung und Strafe gezogen worden seyn soll.

Nach seiner Rückkunft im December 1818, lebte er in Leipzig eine Zeit lang, ohne bestimmte Beschäftigung, blos von wohltäthigen Unterstützungen, mit welchem ihm unter andern Personen auch die Witwe des am Hospitalfieber verstorbenen Chirurgen Woost, die er als die Tochter seines zweiten Lehrherrn, Knobloch, schon von frühen Jahren her, gekannt hatte, entgegen kam, die auch den Miethzins für seine erste, durch sie besorgte Wohnung bezahlte. Nach dem Verlauf von sechs Wochen wartete er beinahe zwei Monate hindurch den Juden Samson Schwabe in Dessau, in seiner Krankheit; kam alsdann wieder nach Leipzig, und wohnte über fünf Vierteljahr, nämlich bis Johanni 1820, bei der Stiefmutter der Woostin, der Witwe Knoblochin, während welcher Zeit er bald auf hiesigen Wollboden arbeitete, bald durch Papparbeiten und Illuminiren, oder durch Bedienung hiesiger und fremder Herren sein Brod verdiente, sich aber auch, was schon früher sein Fehler gewesen, dem Trunke immer mehr ergab, und die Woostin, mit der er in vertrauteren Verhältnissen lebte, aus Eifersucht, zu welcher sie ihm durch ihren häufigen Umgang mit Soldaten Veranlassung gegeben, zu wiederholten Malen gemißhandelt, was durch mehrere Zeugenaussagen erwiesen ist. Diese seine Aufführung hatte dann die Folge, daß ihm seine Wohnung von der Knoblochin aufgesagt und er sich um eine andere bekümmern mußte. Von dieser Zeit an hatte er seinen Aufenthalt an sieben verschiedenen Orten, welcher öftere Wechsel theils durch seine Trunkenheit, theils durch sein unruhiges Benehmen, theils aber auch aus Unvermögen, sei­-nen Miethzinß gehörig bezahlen zu können, veranlaßt wurde; ja er war sogar einmal in der Verlegenheit, ohne Obdach unter freien Himmel umherschweifen müssen. In allen diesen Verhältnissen dauerte aber sein Umgang mit der Woostin ununterbrochen fort, und es scheint, als ob er stets mehr ihrer Unterstützung, als sie der seinigen sich zu erfreuen gehabt habe, woraus sich denn seine besondere Anhänglichkeit an diese Person ganz natürlich erklären lasset. Auch konnte ihn die Erkaltung ihrer Neigung gegen ihn nicht gleichgültig seyn, denn er verlor ja in ihr nicht blos eine Befriedigerin seiner Gelüste, sondern, was eine weit größere Bedeutung hatte, eine Stütze in seiner fortwährend mißlichen Lage, und der Gedanke, die Unterstützungen, welche er bis dahin von ihr genossen, Andern zugewendet sehen zu sollen, mußte ihm, bei seinen so wüsten Gesinnungen, unerträglich werden; um so mehr, da er, seines Trunkes wegen bei keiner Beschäftigung lange anzudauern vermochte, in keinem Dienstverhältniß geduldet werden konnte, mithin unfähig war, sich jemals einen soliden und dauernden Broderwerb zu sichern. Ob es hingegen von der Woostin, die, in Unsittlichkeit schon längst untergegangen, sich nur noch in steter Abwechslung neuer Gegenstände ihrer wilden Begierden gefiel, zu erwarten war, einzig für einen Menschen, wie Woyzeck zu leben, das läßt sich leicht beurtheilen; nur Furcht vor seinen Mißhandlungen konnte sie von einem völligen Bruche mit ihm zurück halten, und das Verhältniß beider Personen zu einander mußte mit jedem Tage peinlicher werden. Mehr hingegeben an Andere, gestattete die Unglückliche dem immer mehr Verwildernden doch noch von Zeit zu Zeit einigen Zutritt, ohne zu ahnen, daß derselbe bereits mit dem furchtbaren Gedanken, sie des Lebens zu berauben, schwanger gehe. Das war aber bei ihm schon der feste Entschluß geworden, denn er hatte eigens dazu eine alte Degenklinge gekauft, solche in ein Gefäß stoßen lassen, und führte sie am 2. Juni 1821, wo er der Woostin aufzulauern beschlossen hatte verborgen bei sich.« Die Geschichte eines gescheiterten Menschen. Schwer zu unterscheiden, was hier auf Kosten der Zeitverhältnisse und was auf Rechnung des Charakters geht. Schicksal und Tatbegehung stechen mit keinem Merkmal aus der Alltäglichkeit heraus. Diese Geschichte findet in Variationen bis heute statt, nicht immer mit tödlicher Konsequenz.

»Es ist übrigens bekannt, daß der Übelthäter gleich nach der That ergriffen und zum Gewahrsam gebracht wurde, daß er die begangene That sofort ohne Abweichung bekannte.« Das gebrauchte Mordinstrument wollte er am Roßplatz von sich werfen, die dortigen Menschenmengen verhinderten dies, sodass man es ihm bei der Verhaftung abnehmen konnte. Die Tatsachen lagen klar, der Täter geständig, die Einleitung eines Criminalprocesses wurde auf keine Weise erschwert. Die Anklage lautete: Mord. Johann Christian Woyzeck hatte den Tod der Johannen Christianen Woostin geplant, allein schon, dass er an eine abgebrochene Degenklinge noch selbigen Nachmittags einen Griff hatte befestigen lassen, sprach für den Vorsatz. Es war ein kurzer Prozess zu erwarten.

Aber »schon im ersten Stadium der gerichtlichen Untersuchung hatte sich der Verteidiger, Herr Handelsgerichtsaktuarius Hänsel darauf berufen, Woyzeck sei nicht zurechnungsfähig, habe die Tat in einem Zustand der Geistesstörung begangen, dürfe daher nicht verurteilt oder gar hingerichtet werden. Am 23. August 1821, also zwei Monate nach der Mordtat, wurde eine gerichtsärztliche Untersuchung angeordnet und Hofrat Clarus vom Gericht als Gutachter bestellt. Nachdem er im August und September Woyzeck fünfmal untersucht und sich mit ihm unterhalten hatte, erstattete er am 16. September sein Gutachten. Clarus kam zu dem Ergebnis, aus Woyzecks Angaben über sein bisheriges Leben ergebe sich kein Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Geistesstörung. Die ärztliche Untersuchung gebe ebensowenig ein Merkmal, welches auf ein Dasein eines kranken, die ›freie Selbstbestimmung und die Zurechnungsfähigkeit aufhebenden Seelenzustandes zu schließen berechtige‹. Das Gericht stellte demgemäß in einer ersten Entscheidung vom 11. Oktober 1821 die volle Verantwortlichkeit des Mörders fest. Die Verteidigung plädierte am 3. Dezember 1821 von neuem zugunsten des Angeklagten. Das Urteil vom 28. Februar 1822 aber verurteilte Woyzeck zum Tode durch das Schwert. Zwei Gnadengesuche des Verteidigers wurden am 26. August und 19. September abgelehnt. Inzwischen jedoch hatte Woyzeck beim Besuch eines Geistlichen erklärt, er habe schon viele Jahre vor der Mordtat ›fremde Stimmen‹ um sich gehört, die ihm zugerufen hätten: ›Stich die Woostin tot!‹ und ein andermal ›Immer drauf, immer drauf!‹ Er habe darauf gesagt: ›Das tust du nicht‹, aber die Stimme habe erwidert: ›Du tust es doch!‹ Auch Geistererscheinungen habe er erblickt. Nun beantragte der Verteidiger am 27. September 1822 eine neue, gründlichere gerichtsärztliche Untersuchung Woyzecks. Er verlangte an Stelle von Hofrat Dr. Clarus solle der Leipziger Universitätsprofessor Heinroth als Gutachter bestellt werden. Die sächsische Landesregierung entschied am 28. Oktober, eine neue Begutachtung sei nicht notwendig. Der 13. November wurde als Hinrichtungstermin angesetzt.« Die Ankündigung wurde von den städtischen Kanzeln verlesen. Leipzig bereitete sich auf das Spektakel vor. »Am 5. November trat aber … ›ein Privatmann‹ (der Leipziger Privatgelehrte Dr. Johann Adam Bergk) ›mit der schriftlichen Anzeige auf, daß ihm von namhaft gemachten Augenzeugen versichert worden sei, der Delinquent habe wirklich von Zeit zu Zeit Handlungen vorgenommen, welche Verstandesverwirrung zu verraten schienen‹. Der Verteidiger schaltete sich sofort ein und erreichte, daß am 10. November in aller Frühe die Urteilsvollstreckung ausgesetzt wurde. Das Gericht beauftragte Dr. Clarus erneut, eine eingehende Untersuchung vorzunehmen und ›alle auf die Beurteilung des Falles Bezug habenden Lebens-, Gesundheits- und Geistesumstände des Inquisiten‹ zu erkunden. Noch vor Abschluß der erneuten Untersuchung hatte der Verteidiger eine neue umfangreiche Verteidigungsschrift eingereicht und das Gericht gebeten, einen anderen Gutachter zu bestellen. Am 4. Oktober 1823 wies das Gericht diese erneuten Einwendungen zurück. Dem Verteidiger blieb nun nichts anderes übrig, als ein Gnadengesuch einzureichen. Die Landesregierung entschied am 23. Januar des folgenden Jahres, das Gnadengesuch sei in jedem Falle abzulehnen, dem Antrag auf Begutachtung des Falles durch die Leipziger Fakultät könne dagegen stattgegeben werden. Diese neue Entscheidung war wohl hauptsächlich durch den Wunsch des Gutachters Clarus bestimmt, die Verantwortung nicht allein tragen zu müssen. Er war nach wie vor von der Richtigkeit seiner Feststellungen überzeugt, sah sich aber jetzt bereits, noch während des schwebenden Prozesses, in der Fachwelt heftig kritisiert, so daß es ihm lieb sein mußte, die Autorität der Leipziger Medizin-Professoren für sich anführen zu können. Am 17. April gab die Leipziger medizinische Fakultät ihr Gutachten ab, worin sie die beiden Gutachten des Hofrats Clarus in vollem Umfange und mit allen Schlußfolgerungen akzeptierte. Damit war Woyzecks Schicksal entschieden.« In Dresden hielt es der Neffe des Königs, der spätere König Friedrich August II., für gerechter, Woyzeck in eine »Versorgungsanstalt«, denn aufs Blutgerüst zu schicken. Es sei »ein geringeres Unglück, wenn hundert Schuldige mit dem Leben durchkommen, als wenn ein Einziger Unschuldiger ums Leben gebracht wird«. Allein der König war anderer Meinung: »Die Vollstreckung der Strafe soll gebührend nachgegangen werden«, ließ er das Leipzig Kriminalamt am 10. August 1824 wissen. Angesetzt wurde sie den 27. August 1824. Ab halber neun Uhr vormittags durfte man den Markt betreten.

Am 20. August 1790 – fast auf den Tag genau vor 34 Jahren – war das letzte Todesurteil in Leipziger am Mörder Johann Heinrich Gottlob Jonas vollstreckt worden. 1823 war Woyzecks Hinrichtung drei Tage vor dem Termin abgesagt worden. Der Stadtrat ahnte, dass Menschenmassen der Urteilsvollstreckung beiwohnen wollten, und ließ am 23. August vorsorglich Plakate hängen: »Nächst bevorstehenden Freytag wird auf hiesigem Markte der zum Tode verurtheilte Delinquent Johann Christian Woyzeck hingerichtet werden. Wir dürfen nun zwar voraussetzen, daß sämtliche Bürger und Einwohner der Stadt Leipzig von selbst geneigt seyn werden, ihrerseits sich so zu benehmen, daß die gewohnte Ruhe und Ordnung, auch bei der eingangs erwähnten Execution in irgendeiner Art nicht gestöhrt werde, und es ist daher nur eine Erinnerung an die Mittel zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung, wenn wir die gesamte hiesige Einwohnerschaft auffordern, sich selbst still zu bezeigen, und alle Ungelegenheit zu vermeiden, auch die Ihrigen, insbesondere Lehrpursche und Gesinde möglichst im Hause zu halten, ferner, daß diejenigen, welche auf dem Markt, wo die Execution erfolgen soll, sich begeben und letztere mit ansehen wollen, sich allen ungestümen Drängen schlechterdings enthalten. Sollte aber wider Erwarten irgendjemand dem entgegen handeln, so würde er die daraus entstehenden Unannehmlichkeiten und unausbleibliche Strafe sich selbst beimessen müssen. Zur Sicherung des Pu­b­likums ist die Anordnung getroffen worden, daß am 27. August, von früh sieben Uhr an bis nach beendigter Execution die sämtlichen inneren Stadttore für Wagen gesperrt werden, auch Wagen den Marktplatz und die dahinführenden Gassen schlechterdings nicht befahren dürfen, so wie wegen der Lebensgefahr, die für die Untenstehenden aus dem Herabfallen der Ziegel und sonst erwachsen könnte, hiermit auf das gemessenste und bey Vermeidung von zehn Talern Strafe untersagt wird, in den Häusern um den Marktplatz herum und in dessen Nähe die Dächer aufzudecken oder gar Gerüste anzubringen, auch dürfen während der Hinrichtung auf dem ganzen Marktplatze und in den Straßen und Gassen in dessen Nähe Wagen, Fässer und dergleichen für Zuschauer schlechterdings nicht aufgestellt werden.« Es half nichts, der Marktplatz war übervoll. Man blickte aus Luken und Fenstern, rollte die Fässer, um auch von den hinteren Plätzen gut Sicht zu haben. Für Honoratioren gab es Eintrittskarten: »Eingang auf dem Naschmarkte durch die kleine Rathausthüre.«

Die weiteren Wege waren vorgewiesen. »Heute vormittag von neun Uhr an wurde das hochnotpeinliche Halsgericht auf die nachstehend ausführlich beschriebene Tat abgehalten, der Inquisit Johann Christian Woyzeck vor dasselbe gestellt und von dem Herrn Criminalrichter Dr. Christian Adolph Deutrich befragt, ob er am 2ten Juni 1821 Johannen Christianen Woostin mit einem dolchähnlichen Instrument, wofür er bey sich geführt, mehrere Stiche in die Brust beigebracht habe und ob er dieser Tat nochmals geständig sey? Nachdem nun Woyzeck auf beide Fragen mit einem vernehmlichen Ja geantwortet hatte, wurde der Leibertod über ihn gesprochen, der Stab zerbrochen, Woyzeck dem Scharfrichter Johann Reinhard Körzinger übergeben und das Halsgericht aufgehoben. Woyzeck wurde sodann auf den Leipziger Markt zur Hinrichtung abgeführt.« Dort bestieg die Delegation das aus Holz gezimmerte Schafott. Woyzeck machte in seinen letzten Augenblicken den Eindruck eines ungewöhnlich kaltblütigen Menschen. In einem späteren Nachtrag zu seinem Gutachten muss Glarus – gleichsam widerwillig – zugeben, Woyzeck habe »das Blutgerüst in einer Fassung bestiegen, als stiege er in einem Reisewagen«. Sein letztes Gebet hatte Woyzeck aufgesetzt und auswendig gelernt. »Vater, ich komme! Ja, mein himmlischer Vater, du rufst mich, dein gnädiger Wille geschehe, Dank, herzlicher Dank, Preis und Ehre sey dir, Allerbarmer, daß du bei aller meiner großen Schuld dennoch liebreich auf mich blickst und mich würdigst, dein zu seyn, Dank sey dir, daß du nach so vielen ausgestandenen Leiden die Thränen trocknest, deren ich dir so manche weinte. Vater! Ich befehle meinen Geist in deine Hände! Dir leb ich, dir sterb ich, dein bin ich tod und lebendig. Amen! Herr hilf! Herr laß es wohl gelingen!« Es gelang wohl.

»Im Theater mag der entzückte Zuschauer dem Mimen durch Beifallzeichen lohnen: Hier unterbreche nichts die tiefe Stille, hier störe nichts die ängstlich schlagenden Herzen, hier bete der Christ für des Sünders und für seine Seele! Hier preise der Christ, beseelt von heißem Dankgefühle, die allwaltende Güte Gottes, die ihn bis jetzt bewahrte, und er flehe die Fürsehung an, rein und frei von lastender Schuld stets aufblicken zu können.« Trotzdem schickte die Mehrzahl der Versammelten ein schallendes »Bravo!« in die Lüfte. Der sächsische Scharfrichter Johann Nicolaus Körzinger »hieb mit so großer Geschicklichkeit und so schnell Woyzecks Kopf ab, sodaß er noch auf dem breiten Schwerte saß, bis der Scharfrichter das Schwerdt wendete und er herabfiel. Der Leichnam wurde sodann in das Theatrum anatomicum abgeführt.« Anatomische Übungen waren nur an unreinen Körpern gestattet.

Leben, Tat und Schicksal dieses Mörders »stehen in einem großen Zusammenhang: im Übergang zwischen zwei Formen der Beurteilung der menschlichen Seele und ihrer Geheimnisse, zwischen der Flucht in das Undeutbare und dessen plumper Deutung aus dem Körperlichen, zwischen der idealistischen, romantischen, okkultistischen Deutung des Seelischen und seiner Zurückführung auf Stoffwechsel und Blutkreislauf.« Und trotzdem wurde Woyzeck »in erster Linie nicht ein Opfer der damaligen Erkenntnisse der Medizin, sondern vielmehr ein Opfer der damals noch unzulänglichen Gerichtsbarkeit«, denn die Definitionen und Systematik der Psychiatrie waren noch nicht gefasst. Eine unzureichende Diagnostik kann dem Dr. Clarus nicht zum Vorwurf gemacht werden. Nach heutigen Maßstäben hätten dem Mörder mildernde Umstände ohne Zweifel zugestanden. So ist auch die Wirkung dieses Kriminalfalles auf die Zeitgenossen zu begreifen. Die Diskus­sion »erklärt die Bedeutung, die jener im Grunde banale Mord, eine Tat aus den ›Vermischten Nachrichten‹ für die Seelenforscher der Zeit, und nicht nur für die Fachgelehrten, gewinnen konnte. Das erklärt auch die Verwandlung jenes ›fait divers‹ in ein ewiges Werk deutscher Dichtung, in eine ihrer kühnsten und großartigsten Gestaltungen: Georg Büchners Woyzeck-Drama.« Büchner hat die Gutachten des Hofrats Clarus gekannt, das geht aus den verschiedenen Fassungen des Dramas klar hervor. Und Clarus war nicht der einzige Mediziner, der sich zum Fall äußerte. Die in den Gutachten »berichteten Lebensumstände und überlieferten Äußerungen des historischen Woyzecks kehren größtenteils im Werk wieder, sind gewandelt und aufgelöst … Vermutlich las Büchner die Berichte des Hofrats in Henkes ›Zeitschrift für Staatsarzneikunde‹. Der Vater Ernst Büchner war Mitarbeiter dieser Zeitschrift und besaß die gesammelten Jahrgänge.«

Im Fragment gebliebenen Drama wird der Getriebene, der Gedemütigte, der Außenseiter Held. Erst zu Georg Büchners 100. Geburtstag 1913 wurde das Schauspiel am Münchner Residenztheater uraufgeführt. Rainer Maria Rilke schrieb vom »Schauspiel ohnegleichen«. Zwölf Jahre später hatte Alban Bergs Oper »Wozzeck« Premiere. Seitdem ist Woyzeck von den Bühnen der Welt nicht mehr wegzudenken: »Der Mensch ist ein Abgrund, es schwindelt einem, wenn man hinabsieht …«

»Wem sie just passieret …«

Am Wochenende geht man tanzen. Das ist heute nicht anders als vor 150 Jahren. Im Sommer nahm Gustav Heinrich Wilhelm seine Johanne Auguste Abicht und führte sie nach Anger. Sie durchtanzten die Nacht. Am Morgen fand man beide entseelt am Feldrain. Erschossen. Ein Doppelselbstmord. Seit Jahrhunderten beeindruckt die Liebesgeschichte von »Romeo und Julia«. Bis heute gehen Paare gemeinsam in den Tod, weil sie zusammen keine Zukunft für sich sehen. Nicht über jedes dieser Liebespaare wird Weltliteratur geschrieben. Über die Toten auf der Sellerhäuser Flur schon.

»Diese Geschichte zu erzählen würde eine müßige Nachahmung sein, wenn sie nicht auf einem wirklichen Vorfall beruhte, zum Beweise, wie tief im Menschenleben jede jener Fabeln wurzelt, auf welche die großen alten Werke gebaut sind. Die Zahl solcher Fabeln ist mäßig: aber stets treten sie in neuem Gewande wieder in die Erscheinung und zwingen alsdann die Hand, sie festzuhalten.« Die Geschichte von Sali und Vreni, von »Romeo und Julia auf dem Dorfe«, spielt »an dem schönen Flusse, der eine halbe Stunde entfernt an Seldwyl vorüberzieht«. Tatsächlich aber hatte sie sich am 16. August 1847 in Sellerhausen bei Leipzig zugetragen. Eine kurze Meldung in der Züricher Freitagszeitung vom 3. September hatte Gottfried Keller inspiriert: »Im Dorfe Altsellerhausen, bei Leipzig, liebten sich ein Jüngling von 19 Jahren und ein Mädchen von 17 Jahren, beide Kinder armer Leute, die aber in einer tödtlichen Feindschaft lebten, und nicht in eine Vereinigung des Paares willigen wollten. Am 15. August begaben sich die Verliebten in eine Wirthschaft, wo sich arme Leute vergnügten, tanzten daselbst bis Nachts 1 Uhr, und entfernten sich hierauf. Am Morgen fand man die Leichen beider Liebenden auf dem Felde liegen; sie hatten sich durch den Kopf geschossen.« Noch immer bewegt diese Geschichte, und »wem sie just passieret, dem bricht das Herz entzwei«.

Die Existenz des Dörfchens Sellerhausens reicht ins 9. Jahrhundert zurück. Deutsche Bauern besiedelten im 12. Jahrhundert die fruchtbaren Auen der Rietzschke. 1525 wurde das Dorf an den Rat der Stadt Leipzig verkauft. Im Dreißigjährigen Kriege brannte es nieder. Die Apelsteine No.41 und No.48 erinnern an die Völkerschlacht. 1814 lebten in 18 Häusern 180 Einwohner. 1830 wurde auf dem heutigen Kirchplatz der Friedhof geweiht.

»Allgemeines Entsetzen erregte in und außerhalb unserer Gemeinden das schreckliche Ende des Gustav Heinrich Wilhelm und der Johanne Auguste Abicht, welche am 16. August auf Sellerhäuser Flur erschossen gefunden wurden«, berichtet das Leipziger Tageblatt am 15. September nach den bei dem »Königl. Kreisamte darüber ergangenen Acten mitgetheilt« von Pastor M. Volbeding. »Gustav Heinrich Wilhelm, 18 Jahre alt, war ein nachgelassener Sohn des Schmiedemeisters Carl Gottlieb Wilhelm in Großböhla, dessen Mutter jetzt in Zävertitz lebt. Johanne Auguste Abicht, Tochter des Brodbäckers Heinrich Christian Abicht in den Straßenhäusern bei Volkmarsdorf, wurde geb. in Volkmarsdorf den 25. Febr. 1831. Zwischen Beiden fand seit längerer Zeit ein Liebesverhältniß Statt und obwohl Wilhelm von seinen Anverwandten gewarnt wurde, das Verhältniß aufzugeben, da er durch dasselbe zu einem Aufwande veranlaßt werde, welcher seinen Verdienst übersteige, so erneuerte sich dasselbe doch wieder. Am Sonnabend den 14. August wohnten Beide einem Tanzvergnügen im Odeon in Leipzig bei, und kehrten von demselben erst Sonntag den 15. früh um 7 Uhr zurück. Diesen Sonntag sollten sowohl Wilhelm als auch die Abicht zu Hause zubringen, von seinen Anverwandten war es wenigstens Wilhelm ausdrücklich untersagt, auszugehen. Nichtsdestoweniger nahmen Beide am Sonntag Abend an dem Tanze auf den drei Mohren, in Anger, Antheil. Das Mädchen in ihrer gewöhnlichen Hauskleidung. Bis nach 1 Uhr früh, Montag den 16., sollen sie in dem Saale anwesend gewesen sein.

Am Morgen des 16. August, Montag, sah die Ehefrau des Hausbesitzers Schmidt aus Sellerhausen, welche auf einem Stück Pachtfelde beschäftigt war, in einiger Entfernung Beide liegen, ohne sich indeß näher um sie zu bekümmern, da sie der Meinung war, es seien zwei schlafende Personen. Der Erste, welcher die Entseelten, ungefähr halb 10 Uhr Vormittags, fand, war der Gutsbesitzer Herr Axmann aus Sellerhausen. Dieser gewahrte neben den Leichnamen ein Pistol, einige Pappkästchen – in einem derselben war ein Haarband befindlich – und eine kleine Düte mit Schießpulver. Durch Herrn Axmann wurde der Gutsbesitzer und Gerichtsschöppe, Herr Fichtner, sogleich in Kenntniß von dem Geschehnen gesetzt und während durch denselben die Anzeige bei dem Königl. Kreisamt – welches die Obergerichte ausübt – erfolgte, war der zum Flurschutz in Sellerhausen anwesende Schütze als Wache zu den Leichnamen gestellt.