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Ein Wohnungsloser, alkoholabhängig, der eigentlich genug Probleme hat, gerät unter den Einfluss von zwei Kriminellen, die sich ihm als V-Männer der Polizei vorstellen, um ihn später zu einem angeblich fingierten Bankraub zu überreden. Sie versprechen ihm eine riesige Belohnung, wenn er ihnen dabei hilft, einen Bankräuber zu überführen. Damit er ihnen ihre Geschichte abnimmt, setzen sie ihn derart unter Alkohol, dass der Wohnungslose letztlich tatsächlich in ihrem Auftrag bewaffnet mit einer Spielzeugpistole in eine Sparkasse spaziert und die Kassiererin unter Vorhalt der Pistole dazu bringt, ihm Bargeld in Höhe von 200.000 EURO in einer Plastiktüte zu übergeben. Kein Mensch versteht, dass niemand in der Sparkasse die Alkoholisierung des Bankräubers bemerkt hat. Alle sagen, der ist gerade gelaufen und hat normal gesprochen. Der sympathische Bankräuber stellt sich danach selbst der Polizei und präsentiert ihnen eine Geschichte, die die Beamten zunächst kaum glauben können. Das Gericht traf später eine überraschende Entscheidung.
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Seitenzahl: 426
Veröffentlichungsjahr: 2024
Helga Geerkens
Der Bankräuber
Kriminalroman
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Inhaltsverzeichnis
Titel
Inhalt
1. Der Absturz
2. Wie man sich als Wohnungsloser einrichtet
3. Ohne Wohnsitz auf Wanderschaft
4. Endlich eine Arbeitsstelle für Matthias
5. Wieder auf Wanderschaft
6. Zurück zur Jugendherberge
7. Zurück zur Baumhütte
8. Ein Rückblick in die Kindheit
9. Die Kontaktanbahnung
10. Ein weiterer Blick zurück in die Kindheit
11. Erneute Kontaktanbahnung
12. Matthias als Informant der Polizei?
13. Der erste Auftrag für Matthias
14. Matthias ruht sich aus und denkt nach
15. Zweiter Beobachtungstag für Matthias
16. Erneuter Rückblick in die Kindheit
17. Folgeauftrag Volksbank
18. Die Beobachtung der Sparkasse
19. Matthias denkt an seine erste Bekanntschaft mit dem Alkohol zurück
20. Fortsetzung der Beobachtung der Sparkasse
21. Matthias‘ Traum vom vielen Geld
22. Die Vorbereitungen
23. Der Bankraub
24. Matthias in Untersuchungshaft
25. Matthias denkt über seine Vergangenheit nach
26. Die Prozessvorbereitung
27. Erster Prozesstag
28. Matthias dachte wieder über seine Zukunft nach
29. Zweiter Verhandlungstag
30. Dritter Verhandlungstag
31. Warten auf das Ergebnis
32. Das Urteil
33. Die Urteilsbegründung:
34. Die Therapie
Impressum neobooks
D e r B a n k r ä u b e r
Kriminalroman 2023
Helga Geerkens
Zusammenfassung:
Ein Wohnungsloser, alkoholabhängig, der eigentlich genug Probleme hat, gerät unter den Einfluss von zwei Kriminellen, die sich ihm als V-Männer der Polizei vorstellen, um ihn später zu einem angeblich fingierten Bankraub zu überreden. Sie versprechen ihm eine riesige Belohnung, wenn er ihnen dabei hilft, einen Bankräuber zu überführen. Damit er ihnen ihre Geschichte abnimmt, setzen sie ihn derart unter Alkohol, dass der Wohnungslose letztlich tatsächlich in ihrem Auftrag bewaffnet mit einer Spielzeugpistole in eine Sparkasse spaziert und die Kassiererin unter Vorhalt der Pistole dazu bringt, ihm Bargeld in Höhe von 200.000 EURO in einer Plastiktüte zu übergeben. Kein Mensch versteht, dass niemand in der Sparkasse die Alkoholisierung des Bankräubers bemerkt hat. Alle sagen, der ist gerade gelaufen und hat normal gesprochen. Der sympathische Bankräuber stellt sich danach selbst der Polizei und präsentiert ihnen eine Geschichte, die die Beamten zunächst kaum glauben können. Das Gericht traf später eine überraschende Entscheidung.
Matthias war an einem Punkt in seinem Leben angelangt, von dem aus er glaubte, nicht mehr weiter zu kommen. Er war nun 28 Jahre alt, von seiner Frau getrennt und seit geschätzt fast fünf Jahren Alkoholiker. Aber so genau wusste er gar nicht mehr, wie lange er schon vom Alkohol abhängig war. Seine kleine Tochter hatte er schon seit der Trennung kaum noch gesehen. Er sah auch keinerlei Chancen, dass seine Frau Besuche bei seiner Tochter zulassen könnte, solange er auf der Straße lebte. Wo hätte er seine Tochter auch treffen können? Auf der Straße? Das konnte er ihr unmöglich zumuten.
Matthias lebte schon ziemlich lange auf der Straße, denn er hatte keinerlei Einkommen mehr. Und wenn er mal ein bisschen Geld in die Finger bekam, weil er zum Beispiel Pfandflaschen aufgesammelt hatte, dann setzte er das sofort in Alkohol um. Für die üblichen Dinge hatte er kein Geld übrig. Entsprechend war sein Äußeres für den durchschnittlichen Betrachter nicht gerade angenehm anzusehen. Matthias sah einfach vergammelt aus, dreckig und war häufig mit verschlissener Kleidung unterwegs, also in der Tat keine angenehme Erscheinung.
Matthias konnte seine Frau gut verstehen, wenn sie ihm sagte, so einen Vater könne sie ihrer Tochter nicht zumuten. Das Kind würde ja einen gewaltigen Schrecken bekommen, wenn man ihm Matthias so ungepflegt plötzlich als ihren Vater vorstellen würde. Weder Matthias noch seine Frau konnten einschätzen, ob sich das Kind noch an ihn erinnern konnte.
Obwohl, direkt nach der Trennung hatte Matthias ja noch in seiner damaligen Wohnung gelebt, war mehr oder weniger regelmäßig zur Arbeit gegangen und hatte versucht, mit seiner Frau über ein regelmäßiges Umgangsrecht zu sprechen. Während dieser Zeit wäre ein Umgang mit dem Kind durchaus noch möglich gewesen. Aber das lag schon so lange zurück, dass er sich kaum noch genau an diese Zeit erinnern konnte. Matthias war ja damals vielleicht noch nicht so extrem alkoholabhängig gewesen wie er dies heute war.
Im Grunde genommen wusste Matthias jetzt gar nicht mehr, woran eine Umgangsvereinbarung damals nach der Trennung, als er noch in der früheren gemeinsamen Wohnung verblieben war, gescheitert war. Immer wenn er gefragt hatte, hatte seine Frau nur Unterhalt verlangt. Wahrscheinlich waren beide Eltern zu stur gewesen und hatten nur ihren eigenen Willen durchsetzen wollen ohne Rücksicht darauf, was das für ein kleines Kind bedeuten kann.
Zu einer Vereinbarung über den Umgang mit seiner Tochter war es jedenfalls nicht gekommen. Seine Frau hatte ihn immer hingehalten und gesagt, er solle erst einmal regelmäßig Unterhalt für sie und die gemeinsame Tochter zahlen, dann könne man auch über einen vernünftigen Umgang reden. Darüber waren viele Monate vergangen, in denen sie sich nicht hatten einigen können. Im Grunde genommen aber wusste Matthias gar nicht mehr, woran eine Umgangsvereinbarung damals nach der Trennung gescheitert war. Einige Male hatten sie ja noch miteinander geredet.
Gelegentlich hatte Matthias seine Tochter direkt nach der Trennung noch heimlich gesehen. Aber seine Frau hatte von den Besuchen später erfahren und ihn beschimpft. Matthias hatte seine Frau auch beschimpft und ihr vorgeworfen, das Kind als Spielball zu benutzen. Jedenfalls hatte Matthias danach nicht mehr versucht, seine Tochter zu sehen. Er hatte den Streit einfach satt gehabt und alle Kontakte abgebrochen.
Solche Gespräche mit seiner Frau, bei denen nur noch um Unterhalt und Besuchsrecht gestritten wurde, hatten Matthias fertiggemacht. Ihm fehlte seine Tochter. Entsprechend hat Matthias unter der Trennung stark gelitten und deshalb noch mehr Alkohol getrunken, um sich irgendwie abzulenken. Sie lebten nun schon seit mehr als zwei Jahren getrennt und hatten sich immer noch nicht über Unterhalt und Umgang geeinigt.
Matthias hatte in der Zeit nur gelegentlich kleinere Beträge in bar an seine Frau gezahlt. Das war zu Beginn der Trennung gewesen. Sein Kontostand war seit der Trennung immer überzogen gewesen. Und Matthias hatte immer mehr getrunken. Der gesteigerte Alkoholkonsum wiederum hatte dazu geführt, dass er oft nicht mehr pünktlich zur Arbeit erschienen war. Eine vernünftige Entschuldigung hatte er seinem Vorgesetzten am Arbeitsplatz nie liefern können.
Danach hatte es nicht mehr lange gedauert, bis Matthias eine Abmahnung bekommen hatte. Allerdings hat sein Vorgesetzter ihn zunächst angesprochen, als er wieder einmal viel zu spät gekommen war. „Es ist ja wohl selbstverständlich, dass Sie die Zeit, die Sie heute Morgen versäumt haben, heute Abend nachholen!“ Matthias nickte und sagte: „Natürlich arbeite ich länger. Ich habe verschlafen. Ist ja meine Schuld.“ Daraufhin hatte sein Vorgesetzter geäußert: „Verschlafen haben Sie nur deshalb, weil Sie gestern wieder zu viel getrunken haben! Gibt es Probleme zu Hause, oder warum trinken Sie so viel?“
Matthias hatte genickt und erklärt, er lebe von seiner Frau getrennt und habe seine Tochter schon sehr lange nicht mehr gesehen. Das mache ihn fertig. Er würde seinen Kummer praktisch mit dem Alkohol betäuben. Sein Vorgesetzter hatte geantwortet, private Probleme könne jeder schon mal haben, aber das müsse er in den Griff bekommen. Der Chef habe schon eine Abmahnung vorbereitet, nachdem er nun zum wiederholten Mal zu spät gekommen war.
Die Abmahnung hatte sein Chef wenige Tage später geschickt. In dem Schreiben hatte sein Arbeitgeber ihm die Kündigung angedroht für den Fall, dass er noch einmal unentschuldigt zu spät oder gar nicht zur Arbeit erscheinen würde. Diese Reaktion seines Arbeitgebers konnte Matthias durchaus nachvollziehen. Schließlich hatte er häufig schon vor der Trennung von seiner Frau so einige Fehlstunden angesammelt, meistens nach einem Wochenende, an dem sie gefeiert hatten. Die hatte er dann nachholen müssen.
Seit der Trennung aber hatte Matthias mindestens einmal wöchentlich verschlafen und wegen des Restalkohols oft kaum noch brauchbare Arbeitsleistungen abliefern können. Er hatte immer wieder nach Dienstschluss Arbeitszeit nachholen müssen. Manchmal hatte er sogar an Samstagen arbeiten müssen, weil er am Tag zuvor Arbeitszeit versäumt hatte.
Selbst wenn Matthias pünktlich am Arbeitsplatz gewesen war, hatte er schon wegen des Restalkohols selten die volle Leistung erbringen können. Ihm waren Fehler unterlaufen, die sein Vorgesetzter oder ein Kollege, der das bemerkt hatte, korrigiert hatten, bevor der Arbeitgeber die Fehlleistungen hatte entdecken können. Matthias wusste, dass es so nicht weitergehen konnte. Er musste etwas unternehmen. Auf jeden Fall musste er weniger trinken. Aber wie sollte er das schaffen?
Wenige Tage später war eine Unterhaltsforderung über das Gericht gekommen. Seine Frau hatte einen Anwalt eingeschaltet und für sich und die gemeinsame Tochter Unterhalt geltend gemacht. Das Gericht verlangte nun auch noch Einkommensbelege, also Gehaltsunterlagen für ein gesamtes Jahr. Matthias wusste gar nicht, ob er die Gehaltsabrechnungen überhaupt aufbewahrt hatte. Auch hatte das Gericht einen Termin angesetzt, zu dem er und seine Frau vor Gericht erscheinen mussten.
Damit hätte Matthias natürlich rechnen können. Er lebte ja nun schon seit langer Zeit von seiner Frau getrennt und hatte ihr bis jetzt keinerlei Unterhalt gezahlt, weder für seine Frau, noch für sein Kind. Matthias glaubte, dass seine Frau Leistungen beim Amt beantragt hatte, denn sie hatte ja keine Arbeitsstelle und deshalb auch kein Einkommen. Wovon hätten sie und das Kind sonst leben sollen?
Darüber, wie es seiner Frau und seiner Tochter ging, wovon sie lebten und mit wem sie Kontakt hatten, hatte sich Matthias damals wenig Gedanken gemacht. Matthias war einfach, aus Enttäuschung über die gescheiterte Ehe oder aus was für einem Grund auch immer, jeden Abend in irgendeiner Kneipe abgetaucht und hatte sich völlig sinnlos betrunken. An seine Familie hatte er kaum noch einen Gedanken verschwendet.
Seine Wohnung, in der sie zuvor zu dritt gelebt hatten, war inzwischen völlig verdreckt gewesen, weil Matthias sie monatelang nicht mehr gesäubert hatte. Den Müll hatte er auch nur noch selten in die Mülltonne gebracht. In jeder Ecke lagen Tüten herum, in denen er Essensabfälle und sonstige Dinge, die er nicht mehr benötigte, gesammelt hatte. Die Tische in Küche und Wohnzimmer waren ebenfalls voller Abfälle. Dort standen sogar noch halbvolle Teller herum, außerdem Tassen und haufenweise benutztes Besteck.
In den ersten Monaten nach der Trennung hatte er die Wohnung wenigstens noch einige Male geputzt. Auch hatte er zunächst die Essensreste in den Müll geworfen und die Mülltüten nach unten in den Container gesteckt. Das Geschirr hatte er auch noch einmal in der Woche gespült. Aber irgendwann hatte er einfach alles liegen lassen. Seine Wohnung sah inzwischen aus wie die eines Messies.
Matthias hatte vor dem Gerichtstermin eigentlich noch mit seiner Frau reden wollen. Wenigstens wollte er über den Umgang mit seiner Tochter mit ihr sprechen. Allerdings war seine Frau plötzlich telefonisch nicht mehr erreichbar. Sie hatte wohl die Telefonnummer gewechselt. Matthias blieb daher zunächst nichts weiter übrig als dem Gericht seine Gehaltsabrechnungen zu präsentieren und zum Gerichtstermin zu erscheinen. Er nahm sich allerdings vor, am nächsten Tag bei seiner Frau vorbeizugehen, um sie nach ihrer neuen Telefonnummer zu fragen.
Auch nahm er sich vor, die Müllreste aus der Wohnung zu entfernen, das Geschirr zu spülen und die Wohnung zu reinigen. Wenn seine Frau mit einem Besuch seiner Tochter einverstanden wäre, wollte er ihr wenigstens eine einigermaßen saubere und ordentliche Wohnung bieten können. Wie sollte das Kind dort sonst spielen können?
Nach einigen Tagen ging eine weitere Briefsendung vom Gericht ein. Seine Frau hatte das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter beantragt. Begründet hatte sie das mit seinem übermäßigen Alkoholkonsum. Jetzt gab es schon zwei Gerichtsverfahren. Dass seine Frau den Unterhalt eingeklagt hatte, konnte Matthias ja noch nachvollziehen. Schließlich hatte seine Frau ja seit der Geburt der Tochter kein Einkommen mehr, war also eigentlich auf seine Zahlungen angewiesen. Aber dass sie ihm nun auch noch die Tochter komplett entziehen würde, damit hatte Matthias dann doch nicht gerechnet. Aber es war ja seine Schuld. Er hatte so viel getrunken, dass seiner Frau nichts weiter übrig geblieben war als sich von ihm zu trennen und aus der Wohnung auszuziehen. Was hätte sie auch anderes tun sollen? Sie musste ja für das Kind sorgen. Er, der Vater, war ja offensichtlich dazu nicht in der Lage.
Nachdem die Abmahnung seiner Firma angekommen war, hatte sich Matthias natürlich vorgenommen, ab sofort pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Nur erschien ihm das äußerst schwierig, solange er abends übermäßig Alkohol trank. Folgerichtig hatte sich Matthias deshalb auch entschlossen, künftig weniger zu trinken. Schließlich brauchte er seine Arbeitsstelle und eigentlich zusätzlich einen Nebenjob, um den geforderten Unterhalt an seine Frau und seine Tochter zahlen zu können. Er verdiente ja viel zu wenig. Gleich am nächsten Tag wollte er an der Tankstelle in der Nähe nachfragen, ob man dort am Wochenende oder am Abend eine Aushilfe benötigte.
Vielleicht würde sich seine Frau dann die Sache mit dem alleinigen Sorgerecht noch überlegen, wenn er weniger trank und eventuell noch einen Entzug machte und natürlich den Unterhalt zahlte. Matthias glaubte allerdings jetzt schon nicht daran, bevor er es überhaupt versucht hatte, dass er seine Alkoholsucht besiegen könnte. Er hatte eigentlich schon längst begriffen, dass er für einen Entzug viel zu labil war. Matthias wusste sofort, dass er dazu der Hilfe von Fachleuten bedurfte. Und dann trank er trotz der Einsicht, dass ihn der Alkohol verdammt viel gekostet hatte, noch eine ganze Flasche Korn aus.
Matthias dachte noch eine Weile darüber nach, wo er sich Hilfe suchen konnte. Als erstes wollte er mit seinem Hausarzt darüber sprechen. Der hatte ihn ohnehin schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass Matthias gesundheitlich angeschlagen war. Er hatte ihn auf seine schlechten Leberwerte hingewiesen und den Gewichtsverlust, den sich Matthias in dem Zusammenhang auch nicht so richtig erklären konnte. Noch bevor Matthias seine Gedanken zu Ende gebracht hatte, musste er eingeschlafen sein. Er war ja heute wieder völlig betrunken. Es war natürlich auch schon sehr spät.
Die guten Vorsätze konnte Matthias dann auch nicht mehr einhalten. Eine Woche nach der Abmahnung, am Tag nach dem Eingang des Sorgerechtsantrages, hatte Matthias erneut verschlafen, weil er wegen dieses Sorgerechtsantrages bis in die Nacht hinein Alkohol konsumiert hatte, um sich irgendwie zu betäuben. Er hatte trotz der guten Vorsätze noch die ganze Flasche Korn ausgetrunken. Matthias erschien also wieder einmal viel zu spät zur Arbeit und hatte außerdem eine „Fahne“, die der ganzen Abteilung aufgefallen war. Es war also abzusehen, dass sein Arbeitsverhältnis nicht mehr von langer Dauer sein würde.
Zwei Tage später war bei Matthias ein Schreiben seines Arbeitgebers eingegangen. Matthias hatte nichts anderes erwartet. Seine Firma hatte das Arbeitsverhältnis gekündigt und zwar fristlos, weil er trotz vorheriger Abmahnung wegen übermäßigen Alkoholgenusses zu spät zur Arbeit erschienen war. Im Grunde genommen hätte sein Chef noch weitere Gründe anführen können, denn Matthias hatte in den letzten Jahren kaum noch Leistungsbereitschaft gezeigt. Er hatte immer nur getrunken.
Matthias wusste nun nicht, was er in dieser Situation tun sollte. Von einem Tag auf den andern war seine einzige Einkommensquelle weggefallen. Eine Klage gegen die fristlose Kündigung war sinnlos. Matthias hatte diese Kündigung selbst verursacht. Er konnte schließlich nicht erwarten, dass der erneute Verstoß nach der Abmahnung ohne Folgen bleiben würde. Außerdem hatte er kein Geld, um einen Anwalt bezahlen zu können.
Sicher konnte Matthias Arbeitslosengeld beantragen, aber wegen einer selbst verschuldeten fristlosen Kündigung würde das Arbeitsamt ihm wohl zunächst einmal kein Arbeitslosengeld zahlen. Die Agentur würde vielmehr eine Sperre verhängen, weil er seinen Arbeitsplatz mutwillig aufs Spiel gesetzt hatte. Dann bekam er für Wochen oder sogar für drei Monate kein Arbeitslosengeld.
Vielleicht konnte er beim Sozialamt Geld bekommen. Aber dazu musste er dort auch wieder die von ihm selbst verursachte fristlose Kündigung vorlegen und dem Amt erklären, aus welchem Grund ihm kein Arbeitslosengeld gezahlt wurde. Vielleicht würden auch die ihm sagen, dass sie erst einmal kein Geld zahlen würden, weil er den Verlust des Arbeitsplatzes selbst verursacht hatte. Matthias wusste deshalb nicht, ob er dort überhaupt eine Chance hatte, Geld zu bekommen. Außerdem schämte er sich, vor fremden Leuten offenlegen zu müssen, dass er wegen seines übermäßigen Alkoholkonsums seine Arbeit verloren hatte. Deshalb unternahm er gar nichts. Er blieb stattdessen einfach untätig. Das war in der Situation das Einfachste gewesen.
In dieser ausweglosen Situation ist Matthias dann wieder nichts Besseres eingefallen als sich erneut bis zur Besinnungslosigkeit zu betrinken. Alkohol war das einzige, was er noch in seiner Wohnung hatte. Nahrungsmittel und Getränke waren ansonsten komplett aufgebraucht oder schlecht geworden, weil er sie nicht im Kühlschrank aufbewahrt hatte.
Matthias wusste, dass er einige Dinge noch in den Müll werfen musste, weil sie schon unangenehm rochen. Ihm war auch völlig klar, dass er endlich den Müll aus seiner Wohnung entfernen und das Geschirr spülen musste. Aber die Kraft, die er dafür benötigt hätte, konnte Matthias nicht mehr aufbringen. Er versank im Selbstmitleid und weinte. Und er trank weiter Alkohol, bis er nichts mehr hatte. Nun saß er völlig auf dem Trocknen.
Seiner Frau hatte Matthias erst zwei Wochen später mitgeteilt, dass und auf welche Art und Weise er seine Arbeitsstelle verloren hatte. In den beiden Wochen zuvor hatte er meistens weiter getrunken. Um seine finanzielle Situation hatte er sich während der ganzen Zeit überhaupt nicht gekümmert. Er hatte weder Arbeitslosengeld beantragt noch Sozialhilfe. Und natürlich war er auch nicht an der Tankstelle, um dort nach einer Beschäftigungsmöglichkeit zu fragen.
Die Mülltüten und die verdorbenen Lebensmittel allerdings hatte er zwischenzeitlich in den Müll entsorgt. Wenigstens etwas Sinnvolles, das Matthias während der ganzen Zeit gemacht hatte. Aber die Wohnung gesäubert hatte er immer noch nicht. Der Staubsauger war wenig geeignet, den ganzen alten Dreck zu entfernen. Da musste schon richtig geputzt werden.
Seine Frau hatte ihn angerufen, um ihn an den Gerichtstermin zu erinnern. Sie hatte auf seine Mitteilung über den Verlust seines Arbeitsplatzes kaum eine Reaktion gezeigt und nach einer Weile gesagt, damit habe sie eigentlich schon gerechnet, denn welcher Arbeitgeber würde so etwas schon lange mitmachen. Dann sprachen beide noch über den anstehenden Gerichtstermin und verabschiedeten sich.
Für den nächsten Tag war die Gerichtsverhandlung angesagt. Matthias erschien als erster fünf Minuten vor der Verhandlung und setzte sich auf dem Gerichtsflur auf eine Bank. Pünktlich zum Termin erschien seine Frau in Begleitung ihres Anwalts. Sie begrüßten sich kurz und warteten dann noch einige Minuten, bis die Verhandlung begann.
Der Richter erklärte den Beteiligten in wenigen Sätzen, worum es im Verfahren ging und fragte sodann Matthias, wieso er noch keine Gehaltsunterlagen eingereicht habe. Matthias antwortete, er habe jetzt eine Gehaltsabrechnung dabei. Die restlichen habe er nicht mehr finden können. Allerdings habe er inzwischen sowieso keine Arbeitsstelle mehr. Sein Arbeitgeber habe ihm gekündigt.
Matthias legte dem Richter die letzte Gehaltsabrechnung und auch das Kündigungsschreiben seines ehemaligen Arbeitgebers vor. Der Richter warf einen kurzen Blick auf die Unterlagen und wies dann die Beteiligten, insbesondere Matthias, darauf hin, dass natürlich grundsätzlich seit der Trennung Ehegatten- und Kindesunterhalt zu zahlen seien. Matthias sei unabhängig davon, ob er eine Arbeitsstelle habe, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Er müsse insbesondere jetzt alles unternehmen, um ganz schnell eine neue Arbeitsstelle zu finden.
Allerdings käme auf Grund des zu geringen Gehalts nur der Mindestunterhalt in Betracht. Matthias müsse alles tun, um diesen Mindestunterhalt sicherzustellen, denn er habe seine Arbeitsstelle nicht unverschuldet verloren. Matthias müsse also damit rechnen, dass er jetzt zu Unterhaltszahlungen verurteilt werde, obwohl er gar kein Einkommen mehr habe.
Dann fragte der Richter seine Frau, wovon diese jetzt lebe, ob sie Sozialleistungen beziehe. An den Anwalt gewandt, erklärte der Richter, dann müssten die Anträge entsprechend umgestellt werden, was den Unterhalt für die Vergangenheit anginge. Da sei ja wohl der Leistungsträger berechtigt, den Unterhalt bis zur Höhe der Sozialleistungen einzuziehen. Der Anwalt sagte zu, die Antragsumstellung innerhalb von zwei Wochen vorzulegen und auch die Bescheide des Leistungsträgers.
Nach der Gerichtsverhandlung versicherte Matthias seiner Frau, er werde alles tun, um schnell eine neue Arbeitsstelle zu bekommen. Dann werde er ihr auch sofort den geschuldeten Unterhalt zahlen. Nur im Moment könne er leider nicht zahlen, denn er hätte überhaupt nichts mehr. Seine Frau hat die Situation verstanden. Sie ging vermutlich davon aus, dass Matthias schon längst alles von Wert in Alkohol umgesetzt hatte. Offenbar rechnete sie nicht damit, dass sie von Matthias den geforderten Unterhalt bekommen würde. Die Einzelheiten, welche Schritte Matthias jetzt unternehmen würde, wollte sie vermutlich gar nicht mehr wissen und verabschiedete sich sehr schnell von ihm. „Ich muss die Kleine vom Kindergarten abholen!“ Und schon war sie um die Ecke gebogen.
Matthias hatte sein Konto überzogen und nicht nur das, er hatte auch den Dispo längst ausgereizt. Bei seiner Bank hatte er deswegen in den letzten Tagen keinen Cent mehr bekommen. Unterhalt hatte er ja monatelang ohnehin keinen gezahlt, nicht einmal für seine Tochter. Die Stromrechnung war auch noch offen. Auch die beiden letzten Mieten hatte er nicht mehr bezahlt. Erwartungsgemäß meldete sich dann auch sein Vermieter und schickte ihm die Kündigung.
Matthias wusste gar nicht, wofür sein Gehalt, das er bis vor kurzem bezogen hatte, eigentlich draufgegangen war. Offenbar hatte er in den letzten Monaten viele Tausende nur für den Alkohol ausgegeben. Warum nur hatte Matthias es in den letzten Monaten nicht geschafft, endlich etwas gegen seine Alkoholsucht zu unternehmen? Er hatte sich das doch schon unzählige Male vorgenommen.
Matthias war völlig am Ende. Er hatte sich immer noch nicht beim Arbeitsamt gemeldet, um Arbeitslosengeld zu beantragen. Auch hatte er sämtliche sozialen Kontakte abgebrochen. Das betraf nicht nur seine Frau und sein Kind, die von sich aus den Kontakt zu ihm abgebrochen hatten, sondern auch Verwandte und Bekannte, wobei der Kontakt zu den entfernten Verwandten ja schon seit seiner Kindheit nicht mehr bestanden hatte.
Nicht einmal die Nachbarn bekamen Matthias noch zu Gesicht. Offenbar war Matthias depressiv geworden und hatte sich einfach in seiner Wohnung verkrochen. Er verließ die Wohnung nur noch zum Einkaufen von Getränken, wobei es sich fast ausnahmslos um alkoholische Getränke handelte. Dazu hatte er das letzte Kleingeld, das er in verschiedenen Hosentaschen noch hatte finden können, zusammengeworfen. Manchmal hatte er den ganzen Tag geweint. An anderen Tagen hatte er mutwillig Fotos und Unterlagen seiner Frau zerrissen.
In der Wohnung herrschte wieder ein großes Chaos, weil Matthias seine Abfälle nicht entsorgt und auch Geschirr und Besteck nicht gespült hatte. Die Mülltüten lagen wieder überall herum und die Unterlagen und Fotos seiner Frau, die er einfach zerrissen hatte. Die ganze Wohnung war immer noch völlig verdreckt. Matthias hatte ja so lange schon nicht mehr saubergemacht.
Seit der Gerichtsverhandlung hatte Matthias die Wohnung nur noch sehr selten verlassen. Er hatte nur gelegentlich etwas zu Essen besorgen wollen, was ohne Geld nicht mehr möglich gewesen war. Immer wenn er in seiner herumliegenden Kleidung noch etwas Kleingeld gefunden hatte, hatte er sich alkoholische Getränke im Discounter besorgt. Wenn er dann völlig betrunken war, war er mal auf der Couch, oft auch einfach am Esstisch eingeschlafen. Matthias hat sich um nichts und niemanden mehr gekümmert.
Wahrscheinlich hatte Matthias deshalb gar nicht bemerkt, dass ihm inzwischen eine Räumungsklage zugestellt worden war. Kaum sechs Wochen später stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür und zwar mit einem Spediteur und wollte die Wohnung räumen lassen. Erst da kam Matthias auf die Idee, mal seinen Briefkasten zu leeren, was er in den letzten Wochen nicht mehr gemacht hatte. Da fielen ihm die Räumungsklage, das Schreiben des Amtsgerichts, das Versäumnisurteil und die Mitteilung des Gerichtsvollziehers über die anstehende Räumung entgegen.
Angesichts der unübersichtlichen Mengen von Papieren verlor Matthias völlig die Nerven. Er begann erst zu heulen und dann zu schreien. Obwohl der Gerichtsvollzieher und die Möbelpacker von der Spedition, die seine Sachen in den LKW bringen sollten, versuchten, ihn zu beruhigen und ihm zu erklären, dass er zwar nun seine Wohnung räumen müsse, andernfalls das die Möbelpacker erledigen würden, er aber sicher mit Hilfe des Sozialamtes schnell eine neue Wohnung finden würde, ging es Matthias immer schlechter. Er rannte schließlich einfach davon, ohne sich um die ganze Misere in seiner Wohnung zu kümmern.
Matthias spürte förmlich, wie ihm die Mitarbeiter der Spedition und der Gerichtsvollzieher verständnislos hinterhergeblickt haben. Matthias hatte sich von der Räumungsaktion komplett überraschen lassen. In diese Situation war er geraten, weil er sich um nichts mehr gekümmert hatte, vor allem nicht um seine Post. Hätte er vorher mal in den Briefkasten geschaut, so sagte sich Matthias jetzt, dann hätte er sich vorbereiten können. Er hätte die Wohnung aufräumen können, den Müll beseitigen können und verschiedenes andere noch regeln können. Jetzt allerdings war es dazu zu spät. Matthias fühlte sich komplett hilflos, weil er nicht mehr wusste, was er in einer solchen Situation überhaupt noch tun konnte.
Man konnte den Eindruck haben, als sei Matthias jetzt alles egal. Der Eindruck täuschte allerdings. Das sah auch der Gerichtsvollzieher, der ähnliche Situationen vermutlich schon häufiger erlebt hatte. Der Gerichtsvollzieher sagte zu einem der Möbelpacker, er sei froh, dass hier nicht eine komplette Familie mit Kindern zu räumen sei, denn das sei wesentlich schlimmer als nur eine einzelne Person, die sicher über kurz oder lang etwas finden würde. Die Möbelpacker waren erschüttert über Matthias‘ Reaktion und gingen vielleicht deshalb äußerst pfleglich mit seinen Sachen um, als sie sie in den LKW verbrachten.
Matthias war völlig fertig und lief eine Zeitlang auf der Straße nicht weit entfernt von seiner Wohnung hin und her. Seine gesamte Existenz war dahin. Alles, was seine Persönlichkeit ausgemacht hatte, seine Erinnerungen, Fotos und andere Dinge, die ihm seine Frau bei der Trennung dagelassen hatte, würden jetzt von völlig fremden Menschen achtlos in irgendwelche Kartons geworfen werden. Matthias selbst war angesichts seiner körperlichen und psychischen Verfassung überhaupt nicht mehr in der Lage, seine Sachen zusammenzupacken. Dazu erschien ihm seine gesamte Situation viel zu hoffnungslos. Sollten sie doch zusehen, wie sie den ganzen Kram aus der Wohnung in den LKW geschafft kriegten.
Er jedenfalls setzte sich nun in die nächste Kneipe und versuchte, dort ein Bier zu bestellen. Serviert wurde ihm allerdings keins, denn Matthias war dort schon bekannt, weil er eine Reihe von offenen Deckeln hinterlassen hatte. Er müsse zunächst einmal die offene Zeche zahlen, erst dann bekäme er wieder was zu trinken, sagte ihm die Wirtin. Matthias wagte nicht zu fragen, welchen Betrag er der Wirtin schulde, denn er hatte nicht einen Cent bei sich und auch keine Aussicht darauf, demnächst zu Geld zu kommen, so hoch verschuldet wie er im Augenblick war.
Matthias entschuldigte sich bei der Wirtin, er habe im Augenblick kein Geld mehr, er werde später zahlen, und verließ nach einigen Minuten die Gaststätte. Er machte sich zu Fuß auf den Weg in die Innenstadt, wusste aber im Grunde genommen nicht, was er dort eigentlich tun sollte. Es war einfach ausweglos. Matthias war völlig am Ende. Wo sollte er nur schlafen, wenn er nicht einmal mehr eine Wohnung besaß? Was sollte er tun? Wohin sollte er sich wenden? Wer konnte ihm helfen?
Matthias dachte für einen Moment daran, dass er sich ja an das Sozialamt wenden konnte. Aber dort würde man ihm, so glaubte er, nur Vorwürfe machen, weil er seine Arbeitsstelle wegen seines übermäßigen Alkoholkonsums verloren hatte. Auch hatte Matthias Zweifel daran, dass ihm das Sozialamt bei der Suche nach einer Wohnung helfen konnte. Wahrscheinlich würde man ihm höchstens noch Vorhaltungen machen, weil er den Unterhalt für seine Frau und seine Tochter nicht zahlte. Das wussten die bestimmt auch schon, dachte Matthias.
Matthias würde ja zahlen, wenn er könnte. Er sah aber keinen Ausweg aus seiner jetzigen Situation. Ohne Wohnung würde er wahrscheinlich nicht einmal mehr eine Arbeitsstelle bekommen, überlegte er. Dann fiel ihm ein, dass er sich an die Wohnungsloseninitiative wenden könnte. Diese Initiative unterhielt in der Innenstadt ein kleines Büro und eine Art Tafel, an der man Nahrungsmittel bekommen konnte. Und nebenan betrieben die noch eine Küche, in der man warmes Essen bekam. Ob man ihm dort weiterhelfen konnte, wusste Matthias natürlich nicht, aber er wollte es zumindest versuchen. Was hätte er in seiner Situation sonst tun sollen? Er war ja tatsächlich jetzt ohne Wohnung. Die Wohnungsloseninitiative war also für ihn die einzige Adresse, sich Unterstützung zu beschaffen.
Dann rannte Matthias noch stundenlang ziellos durch die Innenstadt. Er wusste überhaupt nicht, was er im Augenblick als erstes machen sollte. Sollte er seine Frau informieren? Ach nein, die würde ihm jetzt nur Vorhaltungen machen und das völlig zu Recht. Sollte er einen Bekannten aufsuchen und dort fragen, ob er vielleicht für eine gewisse Zeit bei ihm unterkommen konnte? Ja, das war keine schlechte Idee.
Allerdings fiel ihm dazu überhaupt niemand ein, den er hätte aufsuchen können. Matthias hatte in den letzten Monaten völlig isoliert in seiner Wohnung gehockt und zu niemandem mehr Kontakt aufgenommen. Wenn er jetzt einen seiner früheren Freunde aufsuchen würde, würden die sich doch ganz schön über sein plötzliches Auftauchen wundern und ihn vielleicht nur fragen, wo er denn die letzten Jahre verbracht hatte. Je länger Matthias darüber nachdachte, wen er fragen könnte, desto klarer wurde ihm, dass er sämtliche früheren Kontakte schon lange zuvor abgebrochen hatte. Er wusste plötzlich, er hatte überhaupt niemanden mehr, an den er sich wenden konnte. Er war völlig allein!
Matthias ging daher, nachdem er sich etwas beruhigt hatte, einige Stunden später zur Wohnungsloseninitiative und fragte dort, was er machen könne. Das erschien ihm der einzige Ausweg. Dort würde niemand fragen, was er denn die letzten Jahre so gemacht hatte. Der Mitarbeiter dort fragte Matthias zunächst, was denn passiert sei, worauf Matthias ihm schilderte, wie er wegen des zu hohen Alkoholkonsums seine Arbeitsstelle verloren hatte und, weil er seine Miete nicht mehr hatte zahlen können, nun auch seine Wohnung. Dann sagte Matthias, „ich habe nicht mal mehr einen Cent, denn mein Bankkonto ist natürlich weit überzogen und der Dispo auch ausgereizt. Ich bin völlig pleite!“
Der Mitarbeiter der Wohnungslosenhilfe erklärte ihm daraufhin, wie er Leistungen beantragen konnte und wie hoch diese seien. Da er allerdings keine Wohnung habe, müsse er wahrscheinlich die Barleistungen in kürzeren Zeitabständen beim Amt abholen. Man würde ihm wohl nicht die kompletten Leistungen für einen Monat in einer Summe auszahlen. Bescheide könnten ihm jedenfalls über ein Postfach bei der Wohnungslosenhilfe zugestellt werden. Allerdings müsse Matthias dann auch regelmäßig vorbeikommen, um seine Post abzuholen.
Dann erklärte ihm der Mitarbeiter, er könne ihm helfen, einen Leistungsantrag auszufüllen, brauche dazu allerdings das Kündigungsschreiben des ehemaligen Arbeitgebers und den Räumungsauftrag des Gerichtsvollziehers. Auch müsse er zumindest eine der letzten Gehaltsabrechnungen besorgen. Notfalls müsse er sich diese beim ehemaligen Arbeitgeber beschaffen. Und dann müsse er noch die letzten Kontoauszüge vorlegen.
Matthias notierte sich, welche Unterlagen er jetzt beschaffen sollte und vereinbarte mit dem Mitarbeiter, dass er am nächsten Tag wiederkommen werde und die geforderten Unterlagen bis dahin beschaffen würde.
Der Mitarbeiter gab Matthias zum Schluss noch etwas zu essen, nämlich ein Brot, ein paar Scheiben Wurst und etwas Obst. Mehr konnte Matthias ohnehin nicht gebrauchen, denn er hatte nicht einmal eine Tasche für die wichtigsten Utensilien. Der Mitarbeiter forderte Matthias auf, am nächsten Tag mit allen Unterlagen erneut zu ihm zu kommen. Wenn er einen Schlafplatz brauche, solle er sich ebenfalls melden. Dann würde man ihm eine Schlafgelegenheit zur Verfügung stellen. Das ginge allerdings nur vorübergehend. Die Übernachtungsmöglichkeiten seien meistens ziemlich ausgebucht. Sobald er Hunger habe, könne er an der Tafel etwas zu essen bekommen. Einmal täglich gäbe es auch eine warme Mahlzeit in der Küche nebenan.
Matthias erinnerte sich, dass ihm der Gerichtsvollzieher mitgeteilt hatte, er könne seine Sachen innerhalb der nächsten beiden Monate in seinem Lager abholen. Weiter hatte ihm der Gerichtsvollzieher mitgeteilt, wenn er die Sachen nicht abholen würde, müsse er, der Gerichtsvollzieher, sie irgendwann vernichten lassen, schließlich verfüge er nicht über unbegrenzten Lagerraum, sondern benötige diesen auch für andere Fälle. Matthias entschloss sich, den Gerichtsvollzieher erst einmal nach den Unterlagen, die er für den Antrag brauchte, zu fragen. Wenn er für den Rest noch eine andere Aufbewahrungsmöglichkeit fand, würde er versuchen, den Rest auch noch abzuholen.
Allerdings wusste Matthias nicht, wie er die ganzen anderen Sachen aus dem Lager des Gerichtsvollziehers abtransportieren sollte. Erst recht wusste er im Moment nicht, wohin er die Sachen bringen sollte. Schließlich hatte er ja noch keine neue Wohnung. Er wusste auch nicht, wen er in einer solchen Situation um Hilfe bitten sollte. Noch weniger konnte er sich vorstellen, wie er ohne Verdienst eine neue Wohnung finden sollte.
Seine Mutter war vor vielen Jahren verstorben. Wo sich sein Vater aufhielt, war Matthias nicht bekannt. Er hatte ihn schon seit seiner Kindheit nicht mehr gesehen. Im Grunde genommen wusste Matthias nicht einmal, ob sein Vater überhaupt noch lebte. Geschwister hatte er keine mehr, und weit entfernte Verwandte wollte er nicht behelligen, denn zu denen war der Kontakt bereits abgebrochen, als er erst zehn Jahre alt war. Es war ohnehin zweifelhaft, ob die bereit und in der Lage waren, ihn bei sich aufzunehmen. Matthias vermutete, eher nicht.
Freunde, die er um Hilfe hätte bitten können, hatte Matthias schon lange nicht mehr. Die Freunde, die er vor seiner Heirat gehabt hatte, waren weggezogen oder hatten aus irgendwelchen Gründen die Kontakte zu ihm vor Jahren schon abgebrochen. Die gemeinsamen Freunde, die er und seine Frau gehabt hatten, hatten sich auch schon Jahre vorher abgesetzt. Die letzten nach der Trennung. Die meisten Freunde allerdings hatten den Kontakt zu ihm gar nicht abgebrochen. Vielmehr war es Matthias selbst, der schon vor Jahren viele Kontakte zu Freunden nicht mehr gepflegt hatte. Er selbst war also für den Kontaktabbruch in vielen Fällen verantwortlich gewesen.
Wenn Matthias ehrlich war, wusste er, dass er viele seiner Freunde auch durch seinen übermäßigen Alkoholkonsum vertrieben hatte. Wenn Matthias stark betrunken war, hatte es immer wieder heftige Diskussionen über die unmöglichsten Themen gegeben, meistens allerdings gerade wegen des Alkoholkonsums. Die letzten Freunde hat Matthias bei der Trennung von seiner Frau schließlich selbst verscheucht. Das Verhältnis zu seinen ehemaligen Arbeitskollegen war nie sehr eng gewesen, so dass er von diesen auch keinerlei Unterstützung hätte erwarten können. Matthias schämte sich auch viel zu sehr, um einen ehemaligen Kollegen um Hilfe zu bitten.
Sicher, Matthias wusste, dass er sich in der Wohnungsloseninitiative melden konnte, wo man ihm einen Schlafplatz besorgt hätte. Er wusste ja nun auch, dass er Leistungen für seinen Lebensunterhalt beantragen konnte. Der Antrag würde am nächsten Tag ausgefüllt, wenn er die benötigten Unterlagen dort einreichte. Darüber hinaus gab es ja eine Art „Tafel“ und eine Küche, wo er Nahrungsmittel und auch ein warmes Mittagessen bekommen konnte.
Das alles wollte Matthias aber eigentlich gar nicht, denn er war so stark vom Alkohol abhängig, dass er jedes Mal, wenn er auch nur einen Euro in die Finger bekam, das Geld sofort in Alkohol umgesetzt hat. Vermutlich hätte er mit dem Geld vom Amt also nur alkoholische Getränke gekauft statt etwas zu Essen. Dagegen musste er unbedingt etwas tun, das wusste er. In dem Zustand hätte man ihn vielleicht auch gar nicht in der Unterkunft für Wohnungslose übernachten lassen. Außerdem hätte das sein Problem, dass er nicht wusste, wohin mit seinen ganzen Sachen, mit der Wohnungseinrichtung, der Kleidung und noch einiges mehr, auch nicht gelöst.
Matthias hatte sich nicht bewusst dafür entschieden, künftig auf der Straße zu leben. Aber er hat auch nicht viel unternommen, um ein Leben unter den Wohnungslosen auf der Straße zu vermeiden. Er hatte sich allerdings nach dem Besuch bei der Wohnungslosenhilfe an den Gerichtsvollzieher gewandt, um ein paar Kleidungsstücke aus dem Lager abzuholen, die Kündigung des Arbeitgebers, den Räumungsauftrag des Gerichtsvollziehers und ein paar persönliche Sachen. Wenigstens das.
Daneben hatte er noch Fotos von seiner Tochter, Jeans, Pullover, T-Shirts, Unterwäsche, ein Kissen, eine Decke und eine alte Sporttasche zum Transport der Sachen aus dem Lager abgeholt und hat dann anfangs meistens nicht so weit von seiner ehemaligen Wohnung entfernt in einem Park auf einer Bank übernachtet. Es war Sommer, so dass eine Übernachtung im Freien noch kein Problem für ihn darstellte.
Das Kündigungsschreiben und den Räumungsauftrag übergab Matthias am nächsten Tag dem Mitarbeiter in der Wohnungslosenhilfe. Der füllte ihm den Leistungsantrag aus. Dabei forderte er noch eine Gehaltsabrechnung und die letzten Kontoauszüge. Auch das gab Matthias ihm. Matthias musste noch zahlreiche ergänzende Angaben machen und zum Schluss unterschreiben. Die Unterlagen reichte der Mitarbeiter für Matthias beim Amt ein.
Dann sagte er ihm: „Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern, vielleicht auch länger. Bis dahin kommen Sie sich Ihr Essen hier abholen. Warmes Essen gibt es einmal am Tag nebenan, restliche Nahrungsmittel einmal täglich bei der Tafel.“ Matthias bedankte sich und nahm noch einige dringend benötigte Nahrungsmittel, die man ihm bei der Tafel besorgt hatte, in Empfang. Dann verließ er die Räume der Wohnungsloseninitiative.
Matthias war allerdings nicht nur auf Nahrungsmittel angewiesen. Er brauchte dringend etwas zu trinken und zwar Alkohol, denn er hatte schon länger als einen Tag lang keinen Alkohol mehr trinken können. Den stellte man ihm bei der Tafel nämlich nicht zur Verfügung. Deshalb ging Matthias mit einer Plastiktüte durch die Straßen und durch die Parkanlagen, um Pfandflaschen zu sammeln. Damit konnte man in den Geschäften an den Automaten Bargeld generieren. Bis vor wenigen Wochen hatte Matthias es nicht für möglich gehalten, dass er einmal Pfandflaschen sammeln würde, um seinen Alkoholkonsum zu finanzieren.
Nach einigen Stunden hatte Matthias genug Pfandflaschen gesammelt, um sie eintauschen zu können. Er bekam mehr als vier EURO und kaufte sich damit als erstes eine Flasche Korn. Mit dieser Flasche setzte er sich auf eine Parkbank in der Innenstadt und trank sie halb aus. Damit war sein üblicher Alkoholpegel wieder einigermaßen hergestellt. Matthias streifte dann mit seinen ganzen Sachen durch die Innenstadt, um sich einen Platz zu suchen, wo er übernachten konnte. Er wollte nicht schon wieder auf einer Parkbank schlafen. Sehr bequem war die nämlich nicht gewesen. Aber so einfach war das nicht, eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit zu finden.
Nach einer Weile schaffte er es, einen Platz in einer Ladenpassage zu ergattern. Allerdings war es dort noch viel zu warm. Nachmittags schien die Sonne direkt auf die Glasdächer der Passage, so dass der Innenraum ziemlich aufgeheizt wurde. In den Läden und Büros innerhalb der Passagen hatten sie Klimaanlagen, konnten es dort also auch am Nachmittag gut aushalten. Auf den Zugängen, den freien Flächen also, hat natürlich niemand eine Klimaanlage hingestellt. Also war es dort mittags oft viel zu heiß.
Matthias überlegte, wenn er jetzt die Passage verließ, dann wäre sein Platz am Abend möglicherweise besetzt. Die anderen Wohnungslosen waren da gnadenlos. Also zog er seine Jacke aus, holte sich etwas Wasser und setzte sich auf den Boden, wo er auch seine ganzen Sachen untergebracht hatte. Die Flasche Korn hatte er unter seinen Decken gut versteckt, damit sie nicht von einem anderen Wohnungslosen geklaut wurde. In der Passage hat Matthias den restlichen Nachmittag verbracht und schließlich auch übernachtet.
Am folgenden Tag hat Matthias sofort, nachdem er aufgewacht war, seine Sachen zusammengepackt und die Ladenpassage verlassen. Das war eine bequeme Unterkunft für den Winter gewesen, aber jetzt im Sommer war es dort eigentlich zu warm. Matthias beschloss, sich am Abend wieder wie in den letzten Tagen eine Parkbank zu suchen. Erst im Herbst, wenn es kälter würde, wollte er sich vielleicht wieder in der Ladenpassage niederlassen.
Matthias machte sich auf den Weg zum nächsten Discounter. Er hatte noch etwas Geld vom Vortag übrig und kaufte sich damit ein Brötchen. Danach trank er wieder den Korn, der noch vom Vortag übrig geblieben war. Schließlich ging er danach zur Tafel, wo die Wohnungslosen etwas zu essen bekommen konnten. Viel gab es dort nicht, aber Matthias reichte das Essen, das er bekam. Mittags gegen eins solle er sich eine warme Suppe holen, teilte ihm eine Mitarbeiterin mit. Matthias bedankte sich.
Später entschied sich Matthias doch dazu, seine Frau anzurufen und sie darüber zu informieren, dass er keine Wohnung mehr hatte. Vielleicht konnte seine Frau noch einige Sachen, die der Gerichtsvollzieher aus seiner Wohnung geholt hatte, gebrauchen. Matthias musste ihr ja mitteilen, dass sie die noch benötigten Sachen rechtzeitig beim Gerichtsvollzieher abholte. Ansonsten würde der sie ja vernichten.
Matthias hatte zwar noch zwanzig Cent für einen Anruf, aber er fand keine einzige Telefonzelle. Deshalb ging er am Nachmittag zu der Adresse seiner Frau und hoffte, dass sie oder die Tochter zu Hause war und die Tür öffnen würde. Das war leider nicht der Fall. Also schrieb Matthias seiner Frau einen Zettel, sie solle, wenn sie Zeit habe, gegen siebzehn Uhr vor dem Discounter auf ihn warten, denn der Gerichtsvollzieher habe eine Frist mitgeteilt, bis wann die Sachen bei ihm abgeholt werden konnten.
Matthias hatte fast den ganzen Nachmittag in der Nähe des Discounters zugebracht in der Hoffnung, dass seine Frau dort erscheinen würde. Unter den beim Gerichtsvollzieher gelagerten Sachen befanden sich nämlich noch viele Dinge, die ihnen gemeinsam gehörten und auch noch einige Sachen, die seiner Frau gehörten, die sie aber bei ihrem Auszug nicht mitgenommen hatte. Natürlich lagerten dort auch die zusammen angeschafften Möbel, darunter auch noch einige Möbelstücke, die seine Frau vielleicht gebrauchen konnte.
Wenige Minuten nach siebzehn Uhr erschien seine Frau und sagte, sie habe sich schon gedacht, dass Matthias nicht mehr in der früheren Ehewohnung lebte, denn sie sei gestern dort mal vorbeigegangen und habe gesehen, wie fremde Leute in die Wohnung gegangen seien. Deshalb habe er wohl auch die Gerichtsentscheidung bezüglich des Sorgerechts nicht mehr erhalten. Sie habe inzwischen das alleinige Sorgerecht, aber, wenn er einen Entzug gemacht habe, solle er regelmäßig Umgang mit seiner Tochter bekommen, auch wenn er keinen Unterhalt zahlen könne.
Dann erwähnte seine Frau noch, sie habe inzwischen eine Arbeitsstelle gefunden und verdiene ganz gut. Die Tochter gehe jetzt auch am Nachmittag in den Kindergarten und werde im kommenden Jahr die Schule besuchen. Mit Kindergeld und Wohngeld komme sie jetzt relativ gut über die Runden. Matthias war froh, dass es seiner Frau und seiner Tochter finanziell jetzt etwas besser ging, obwohl er ja keinen Unterhalt zahlte, und er entschuldigte sich dafür, dass er im Moment kein Geld für den Unterhalt hatte.
Matthias bat seine Frau, sich die Sachen, für die sie noch Verwendung hatte, beim Gerichtsvollzieher abzuholen und gab ihr dazu ein handschriftlich verfasstes Schreiben mit, in welchem er den Gerichtsvollzieher bat, seiner Frau alles zu überlassen, was sie wünschte. Seine Frau war an diesem Tag anders als sonst, nämlich fast so traurig wie er. Sie sagte ihm, sie wünschte sich das Leben zurück, das sie gemeinsam bis vor fünf Jahren geführt hatten, konkret, bis zur Geburt ihrer Tochter.
Damals hatten sie noch alles gemeinsam unternommen, hatten viele Freunde gehabt, mit denen sie oft gemeinsam gefeiert hatten. Das Zusammenleben zwischen ihnen war harmonisch gewesen wie am Anfang ihrer Beziehung. Matthias hatte noch nicht so viel Alkohol getrunken, hatte sich nach der Arbeit häufig um die Tochter gekümmert, sie gewickelt und gefüttert und meistens auch ins Bett gebracht und ihr noch lange vorgelesen. Die Tochter war noch sehr klein gewesen und hatte anfangs kaum etwas von dem verstanden, was Matthias ihr vorgelesen hatte.
Matthias fragte seine Frau, was denn eigentlich damals nach der Geburt so schief gelaufen war, dass das Verhältnis zwischen ihnen immer schlechter geworden war. Die Frage beantwortete er sich selbst damit, dass er durch den übermäßigen Alkoholkonsum die Beziehung zerstört habe und sagte zu ihr: „Ich habe viel zu viel getrunken und war fast jeden Tag in den Kneipen unterwegs, während du mit dem Kind allein zu Hause gewesen bist. Ich habe gar nicht bemerkt, wie du unter der Situation gelitten hast.“
„Nein“, sagte seine Frau, das allein sei nicht die Ursache gewesen. Vielmehr habe sie sich nach der Geburt des Kindes immer mehr eingeengt gefühlt. Tagsüber sei Matthias ja bei der Arbeit gewesen und habe nicht so mitbekommen, wie sie unter dieser Situation gelitten habe. „ich habe mich im Laufe der Monate immer mehr von dir und auch von unseren gemeinsamen Freunden zurückgezogen. Ich habe auf diese Weise für eine unerträgliche Stimmung in der Wohnung gesorgt. Wenn du heimgekommen bist, habe ich dich nur angemeckert, obwohl ich gemerkt habe, dass es auch dir nicht besser ging als mir.“
Sie habe sich komplett von ihrer Umgebung isoliert, fuhr seine Frau fort. Inzwischen habe sie begriffen, dass sie Matthias damit quasi in die Alkoholsucht hineingetrieben habe. Sie habe nach der Geburt des Kindes unter einer schweren Schwangerschaftsdepression gelitten, wie ihr eine Ärztin später mitgeteilt habe. „Diese Depression“, so sagte seine Frau weiter, „hat mich fertig gemacht. Ich war unfähig, den Haushalt richtig zu managen. Besser wurde das erst, als das Kind schon über ein Jahr alt war und wir einen Kindergartenplatz zugesagt bekamen.“
Matthias erwiderte, sie sei nicht schuld an seiner heutigen Verfassung. Diese Misere habe er ganz allein zu verantworten. Allerdings hätte er sich gewünscht, dass sie mit ihm damals über ihre gesundheitliche Verfassung gesprochen hätte. Dann hätte auch er sich vielleicht ganz anders verhalten und versucht, ihre Beziehung wieder in Ordnung zu bringen. Beide stimmten überein, dass es besser gewesen wäre, wenn sie damals mehr miteinander geredet hätten.
So einig wie heute waren sich Matthias und seine Frau seit Jahren nicht mehr gewesen. Sie hatten vorher immer wieder, selbst über Kleinigkeiten, gestritten. Matthias hatte nach jedem Streit die Wohnung verlassen, sich völlig betrunken und bei irgendeinem Kumpel oder sogar in der Kneipe oder auf einer Parkbank übernachtet.
Jetzt allerdings war es viel zu spät, um ihre zerbrochene Beziehung zu kitten. Sie hätten es versuchen können, aber dazu hatten beide nicht mehr die erforderliche Energie. Matthias war in einer Weise alkoholabhängig, dass er aus dieser Situation nur mit sehr viel gutem Willen, vor allem aber nicht ohne fachliche Hilfe wieder hätte herausfinden können. Dabei konnte ihm seine Frau nicht helfen, selbst dann nicht, wenn sie gewollt hätte.
An einen Entzug mit der Hilfe seiner Frau war im Augenblick überhaupt nicht zu denken. Das konnte Matthias seiner Frau unmöglich zumuten, war sie doch jetzt den ganzen Tag berufstätig, um den Lebensunterhalt zu sichern. Seine Frau war schon dadurch, dass sie als alleinerziehende Mutter sehr stark belastet war, im Moment auch nicht in der Verfassung, Matthias bei einer Therapie, die ja dringend erforderlich war, in ausreichender Weise zu unterstützen. Sie musste ja jetzt allein für sich und ihre Tochter sorgen, ihr Leben also erst einmal umorganisieren. Die Problematik musste zwischen ihnen beiden gar nicht ausgesprochen werden. Beide wussten, dass Matthias den Entzug allein würde schaffen müssen.
Früher war alles so unkompliziert gewesen. Seine Frau dachte ebenso wie Matthias an die vergangenen Zeiten, in denen sie beide sehr glücklich gewesen waren. Sie konnten sich noch gut an die Situation erinnern, in der sie sich kennengelernt hatten. Matthias hatte gerade seine Ausbildung beendet und das erste Mal gutes Geld verdient, während seine Frau noch in ihrer Ausbildung gesteckt und recht wenig finanzielle Mittel besessen hatte. Matthias hatte seine Frau ganz stolz ins Kino eingeladen. Nach dem Kinobesuch hatte er sie noch in die Eisdiele eingeladen, wo sie eine Cola getrunken hatten.
Beide waren sich auf Anhieb sympathisch gewesen, so dass sie sich bald fast jeden Abend getroffen hatten. Seine Frau hatte ihn nach einigen Wochen ihren Eltern vorgestellt. Matthias hätte seine Frau natürlich sehr gern auch seinen Eltern vorgestellt. Allerdings war seine Mutter bereits verstorben und von seinem Vater wusste Matthias nicht einmal, ob der überhaupt noch lebte.
Sehr schnell hatte Matthias die Freundinnen seiner Frau kennengelernt. Auch Matthias stellte seine Freunde seiner neuen Freundin vor. Seine Freunde, das waren sehr viele Jungen aus dem Heim, in dem er aufgewachsen war, aber auch die vielen Mitschüler, die in der näheren Nachbarschaft gewohnt hatten, zu denen er immer den Kontakt gehalten hatte. Häufig verabredeten sich beide auch mit verschiedenen Freunden und Freundinnen, und man unternahm gemeinsam etwas.
So waren sie mit acht Freunden und Freundinnen schon nach wenigen Monaten gemeinsam in den Urlaub gefahren, obwohl, die Eltern seiner Frau hatten anfangs etwas dagegen gehabt und gemeint, ihrer Tochter könne irgendetwas Schlimmes passieren. Da hatte Matthias eingegriffen und den Eltern seiner Frau versichert, er werde schon gut auf ihre Tochter aufpassen, ihr werde bestimmt nichts passieren.
Mit einigen der damaligen Freunde hatten sie auch noch später, als sie schon verheiratet waren, gemeinsame Urlaube verbracht. Auch hatten sie häufig abends etwas gemeinsam unternommen, waren essen gegangen oder ins Kino. Von Zeit zu Zeit waren sie auch gemeinsam zu Events gefahren oder hatten Festivals besucht. Und natürlich gab es auch gegenseitige Einladungen, weil ja inzwischen die meisten über eine eigene Wohnung verfügten.
Die gemeinsamen Unternehmungen mit Freunden waren allerdings nach der Geburt ihrer gemeinsamen Tochter etwas seltener geworden. Mit Kind konnten sie ja auch nicht einfach mal spontan zu irgendeinem Musikfestival fahren. Auch die gegenseitigen Besuche wurden seltener, weil Kleinkinder naturgemäß immer vorgingen, insbesondere, wenn sie erkrankt waren.
Mit den Freunden, die später ebenfalls geheiratet und Kinder bekommen hatten, hatten sie allerdings noch etwas länger regelmäßigen Kontakt gehalten. Da standen natürlich gemeinsame Interessen im Vordergrund, die nicht mehr viel mit ihren früheren Aktivitäten zu tun hatten. Allerdings beschränkte man sich auf gegenseitige Besuche, denn mit Kleinkindern waren gemeinsame Urlaube oft nicht einfach zu planen.
Die Depression bei Matthias‘ Frau hatte dann dazu geführt, dass die gegenseitigen Besuche allmählich immer seltener wurden. Als schließlich Matthias immer mehr zu trinken begonnen hatte, waren die Kontakte zu den früheren Freunden irgendwann ganz eingeschlafen. Weder hatten Matthias und seine Frau sich um die Fortsetzung der Freundschaften bemüht, noch hatten die früheren Freunde ein Interesse an weiteren Besuchen gehabt.
Wenn Matthias Alkohol getrunken hatte, war er oft unausstehlich. Sein Verhalten war natürlich auch den Freunden unangenehm aufgefallen. Auch in dieser Hinsicht musste man feststellen, dass die gesellschaftlichen Beziehungen, die Matthias und seine Frau vorher hatten, am Ende waren. Sie zu reaktivieren, hielten beide für nicht erfolgversprechend. Sie mussten sich beide neue Kontakte suchen.
Während es seiner Frau sicher bald gelingen würde, durch regelmäßige Kontakte mit anderen Eltern im Kindergarten neue Bekanntschaften zu finden, dachte Matthias, dass das für ihn sehr schwierig werden könnte. Da lag er völlig richtig, denn wer, außer einem Wohnungslosen, wollte schon freiwillige mit jemandem von der Straße befreundet sein? Seine Frau würde sicherlich auch unter ihren Arbeitskollegen Freundinnen finden, dachte sich Matthias. Er zeigte seiner Frau aber nicht, dass er hierauf schon fast neidisch war.
Seine Frau versprach ihm, alle wichtigen Dinge, vielleicht auch noch einige Möbelstücke, aus dem Lager des Gerichtsvollziehers zu holen und in ihrer jetzigen Wohnung zu verwahren. Sie wollte auch die Sachen, die Matthias wichtig waren, in ihre Wohnung verbringen und dort verwahren. Was dort keinen Platz fand, wollte sie in ihrem Kellerraum deponieren.
Wenn Matthias gegebenenfalls nach einer Alkoholtherapie eine neue Wohnung bekäme, solle er sich bei ihr melden, um die Sachen aus der alten Wohnung abzuholen. Irgendwann würde er ja auch wieder ein paar Möbel benötigen. Dann verabschiedeten sich beide. Matthias wusste, dass er seine Frau wahrscheinlich für lange Zeit nicht mehr sehen würde. Sie hatte jetzt ein völlig neues Leben begonnen, während er quasi am Ende war und nicht wusste, wie es weitergehen sollte. „Mach’s gut“, sagte er schließlich zu seiner Frau und ging in die Grünanlagen, um sich dort auf eine Bank zu setzen. Seine Frau sagte lediglich: „Tschüss“ und ging in ihre Wohnung, die nicht in der Innenstadt, sondern in einem anderen Stadtteil gelegen war.
Matthias dachte eigentlich gar nicht daran, sein Leben neu einzurichten, seine Alkoholsucht zu überwinden und eine neue Wohnung zu finden. Sein Leben war dermaßen verkorkst, dass er glaubte, die vielen Probleme, die er hatte, selbst nicht mehr lösen zu können. Also steckte er lieber seinen Kopf in den Sand, lebte auf der Straße und trank weiter viel Alkohol. Mit dem Alkohol betäubte er sich gewissermaßen.
Wahrscheinlich hatte seine Frau das auch gemerkt, dachte er sich, denn ansonsten hätte sie ihn sicherlich gefragt, ob sie ihm bei einer Therapie helfen könne. Seine Frau aber hatte nur gesagt, dass er sich gegebenenfalls nach einer Therapie und wenn er eine neue Wohnung gefunden habe, wieder melden solle. Das war, fand Matthias, ziemlich deutlich. Seine Frau wollte sich auf ihr Leben mit der gemeinsamen Tochter konzentrieren. Sie hatte nicht die Kraft, seine Probleme auch noch zu lösen.
