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Ein Jurastudent, der Geld brauchte, bekam beim Amtsgericht die Gelegenheit, Nachlasspflegschaften zu übernehmen. Der Student war mit einem Rechtsanwalt befreundet. Auch hatte er eine Freundin, die er später geheiratet hat. Da er chronisch knapp bei Kasse war, ging er immer wieder an die von ihm verwahrten Nachlassgelder. Um die entstandenen Fehlbeträge ausgleichen zu können, spekulierte er mit Aktien, erzielte dabei allerdings nach einigen guten Geschäften nur noch Verluste. Schließlich hatte er insgesamt etwa 400.000 EURO veruntreut. Das fiel dem Nachlassgericht bald auf, und es wurde Strafanzeige gegen ihn erstattet. Der Strafrichter erließ Haftbefehl, und der Jurastudent wurde in Untersuchungshaft genommen.Im Laufe der Ermittlungen geriet sogar der mit ihm befreundete Rechtsanwalt in Verdacht, an den Taten beteiligt gewesen zu sein. Gegen ihn wurde wegen Geldwäsche ermittelt. Der Jurastudent kam nach einigen Monaten wieder frei. Es folgten Anklage und schließlich eine publikumswirksame Festnahme des Jurastudenten und des befreundeten Rechtsanwalts im Gerichtssaal. Der Jurastudent wurde später verurteilt. Sein Freund ließ seine Verteidigerin wegen der Verhaftung im Gerichtssaal Strafanzeige gegen den Richter erstatten. Dieses Verfahren dauerte dann mehr als dreimal so lange wie das des Jurastudenten, denn zunächst wurden der Amtsrichter und der Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verurteilt. Dann hob der BGH die Urteile auf. Das Landgericht befasst sich erneut mit der Sache und sprach die beiden diesmal frei. Der BGH hob das Urteil hinsichtlich des Richters auf, so dass sich das Landgericht ein drittes Mal mit der Sache befassen musste. Diesmal gab es sich mehr Mühe und sprach den Richter erneut frei. Das ließ der BGH dann unbeanstandet.
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Seitenzahl: 135
Veröffentlichungsjahr: 2024
Helga Geerkens
Ein langer Prozess
Roman
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Inhaltsverzeichnis
Titel
Zusammenfassung
Inhalt
1. Der Jurastudent Paul Panther
2. Der Nachlasspfleger Paul Panther gerät in Verdacht
3. Paul Panther macht große Verluste mit Aktiengeschäften
4. Paul Panther verzockt den Nachlass
5. Strafanzeige und Haftbefehl gegen Paul Panther
6. Die Anklage gegen Paul Panther
7. Richter Rupp ermittelt und fragt erneut den Sachverständigen
8. Richter Rupp führt die Verhandlung
9. Die Ermittlungen gegen Verteidiger Rudolf Richter
10. Richter Rupp ermittelt weiter gegen Verteidiger Richter und Julia Panther
11. Die Festnahme aller drei Beteiligten im Gerichtssaal
12. Verkündung der Haftbefehle durch Richter Rupp
13. Urteil gegen Nachlasspfleger und Strafanzeige gegen Richter Rupp
14. Anklage und Urteil gegen Richter Rupp und Staatsanwalt Scharf
15. Aufhebung der Urteile durch BGH
16. Das zweite Urteil des Landgerichts: Freispruch
17. Erneute Aufhebung durch den BGH
18. Das Landgericht lässt sich Zeit und spricht den Richter erneut frei
19. Genugtuung für Richter Rupp
20. Der Schaden der Erben
Impressum neobooks
ein langer Prozess
Helga Geerkens
Roman 2024
Paul Panther war angeklagt, weil er als Nachlasspfleger sehr viel Geld veruntreut hatte. Da sich das Geschehen in einem verhältnismäßig kleinen Amtsgericht ereignet hat, wo sich Richter Richard Rupp noch seine eigene Strafprozessordnung für die an seinem Amtsgericht geführten Strafprozesse zurechtgezimmert hatte, konnte Paul Panther kein einfaches Verfahren erwarten. Das hatte er vermutlich auch nicht erwartet, weil er als Jurastudent ja wusste, dass bereits die Schadenshöhe von mehr als 400.000 € eine mehrjährige Gefängnisstrafe nach sich ziehen konnte. Und der Richter Richard Rupp vertrat bekanntermaßen eine harte Linie.
Richard Rupp war nicht der erste Strafrichter, der die Strafprozessordnung etwas eigenwillig auslegte. Schon der zuvor am Amtsgericht agierende Strafrichter, der frühere Direktor des Amtsgerichts, hatte sich eine eigene Strafprozessordnung geschaffen und sehr harte Urteile gefällt. Das Amtsgericht war also seit langem bekannt für seine harte Linie. Die Urteile wurden allerdings verhältnismäßig oft im Berufungsverfahren vom übergeordneten Landgericht aufgehoben. Die Richter dort vertreten nicht die harte Linie.
Der Prozess gegen Paul Panther war allerdings etwas außergewöhnlich, denn er hatte zur Folge, dass Amtsrichter Rupp und Staatsanwalt Siegfried Scharf im Anschluss an dieses Verfahren gegen Paul Panther selbst auf der Anklagebank gelandet sind und zwar wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung. Dieses Verfahren dauerte schließlich fast zehn Jahre lang, denn die Sache wurde dreimal vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zurückverwiesen.
Paul Panther war Jurastudent. Er war nicht mehr der Jüngste, aber schon im zehnten Semester, als er mit seiner Freundin zusammenziehen wollte. Und ein Ende seines Studiums war noch lange nicht in Sicht.
Die Freundin des Jurastudenten, Julia, war Kindergärtnerin, erzielte also bereits ein regelmäßiges Einkommen. Dieses Einkommen würde allerdings nicht für eine ganze Familie reichen. Aber Nachwuchs war ja anfangs noch nicht geplant. Die Eltern seiner Freundin dachten gleichwohl an eine spätere Familienplanung und waren daher so ganz und gar nicht mit ihrem „ewigen“ Studenten Paul Panther als möglichen Schwiegersohn einverstanden. Das haben sie ihr auch deutlich gesagt.
Dann stellte sich beim Amtsgericht eine gewisse Personalknappheit ein. Das Nachlassgericht suchte Nachlasspfleger, fand aber niemanden. Da traf es sich gut, dass Paul schon gewisse Kenntnisse auf dem Gebiet der Juristerei gesammelt hatte. Er bewarb sich beim Nachlassgericht als Nachlasspfleger. Und das Nachlassgericht freute sich, dass sie jemanden gefunden hatten, dem sie die Verwaltung der Nachlässe anvertrauen konnten.
Als Paul Panther seine Tätigkeit dort aufnahm, war er schon im elften Semester. Und ein Studienabschluss war weit und breit noch immer nicht in Sicht. Paul hatte schon wieder zu viele Klausuren „daneben“ geschrieben. Bis jetzt hatte er nicht einmal die Zwischenprüfung abgelegt. Eine zusätzliche Belastung hatte Paul Panther auch noch, denn er hatte aus einer früheren Beziehung noch ein Kind, für das er unterhaltspflichtig war.
Paul Panther war also finanziell noch nicht unabhängig, und es war auch nicht absehbar, ob und wann er gegebenenfalls einmal in der Lage sein würde, den Lebensunterhalt einer ganzen Familie sicherzustellen. Wahrscheinlich interessierte das seine Freundin Julia in dem Moment auch nicht so sehr. Sie schätzte wohl andere Qualitäten an ihrem Freund Paul Panther.
Eine gemeinsame Wohnung für Paul und Julia war schnell gefunden. Die Einrichtung war natürlich teuer und ohne finanzielle Rücklagen nicht zu beschaffen. Paul Panther begann nun in der gemeinsamen Wohnung mit seiner Tätigkeit als Nachlasspfleger. Die Rechtspflegerin vom Nachlassgericht hatte ihm schon einige Fälle übertragen. Sobald die ersten Nachlassvergütungen fällig würden, könnte er davon einige dringend benötigte Möbel für die gemeinsame Wohnung anschaffen.
Danach sah sich Paul Panther nach geeigneten Räumen für seine berufliche Tätigkeit um. Die Aktenberge konnte er auf Dauer nicht in seiner privaten Wohnung unterbringen. Er rechnete ja damit, dass ihm das Nachlassgericht noch sehr viele Nachlasspflegschaften übertragen würde.
Paul Panther fand schließlich geeignete Räume in der Kanzlei des Rechtsanwalts Rudolf Richter. Dort in der Kanzlei sind ihm zwei Räume für seine Akten und auch ein Schreibtisch für die Bearbeitung dieser Akten zur Verfügung gestellt worden. Diesen Rechtsanwalt kannte er schon länger. Seine Familie war mit der Familie des Rechtsanwalts befreundet, und so blieb man in Kontakt.
Allerdings wollte Rechtsanwalt Rudolf Richter vom Jurastudenten und Nachlasspfleger eine monatliche Miete kassieren. Ihm ging es zwar finanziell nicht schlecht, aber er sah nicht ein, dass er die beiden Räume ohne jede Gegenleistung zur Verfügung stellte.
Die Miete konnte Paul Panther anfangs natürlich nicht aufbringen, denn er hatte seine Tätigkeit als Nachlasspfleger ja gerade erst begonnen und noch keine Einnahmen erzielt. Gleichzeitig war ihm natürlich völlig klar, dass er die Räume in der Kanzlei nicht umsonst würde nutzen können.
Zahlen könne er im Augenblick nicht, so sagte der findige Nachwuchsjurist Paul Panther zu seinem erfahrenen Kollegen Rechtsanwalt Rudolf Richter, allerdings hätte ihm das Amtsgericht schon einige Nachlassfälle zur Bearbeitung übergeben, und in diesen Fällen hätte er einige Bankguthaben und Wohnungseinrichtungen zu verwalten. Dazu habe er bei seiner Bank bereits entsprechende Konten eingerichtet.
Weiter erklärte Nachwuchsjurist Paul Panther, er habe bereits einige Guthaben auf seinen Konten. Manche Erbschaften reichten gerade mal für die Deckung der Beerdigungskosten, aber einige seien auch profitabler, so dass auch größere Geldbeträge auf seinen Konten gelandet waren. Anfangs könne er ihm davon die Miete zahlen. Er müsse nur darauf achten, dass das Geld ja nicht ihm gehöre, er das also von der Vergütung, die er später für die Verwaltung des Nachlasses erhalten werde, zurückzahlen müsse. Aber bis die Erbschaften auseinandergesetzt waren und die Beträge an die Erben zur Auszahlung fällig würden, könnte es noch sehr lange dauern, weil einige Angelegenheiten so kompliziert in der Abwicklung waren. Also bliebe noch genug Zeit, entnommene Beträge rechtzeitig zu erstatten.
Das hielt auch der gestandene Jurist Rudolf Richter für eine vernünftige Idee. Man vereinbarte eine monatliche Miete in Höhe von 300 €. Das fanden beide Seiten gleichermaßen angemessen. Darüber hinaus vereinbarten beide noch eine berufliche Kooperation. Jurastudent Paul Panther würde ja in einigen Jahren sein Studium beenden und sich dann nach einer beruflichen Perspektive umsehen. Die, so meinte Rechtsanwalt Rudolf Richter, könne er vielleicht in seiner Kanzlei durchaus finden. Schließlich hatte auch Rechtsanwalt Richter die Kanzlei seines Vaters übernommen, musste also nicht bei null anfangen. Und, da sein Vater nicht mehr in der Kanzlei tätig sei, habe er genügend Arbeit, manchmal sogar viel zu viel. Er könne also Hilfe gebrauchen, jedenfalls für einige Stunden in der Woche. Das sagte auch Paul Panther zu. Das damit verdiente Geld konnte er ohnehin gut gebrauchen.
Paul Panther begann nun direkt mit der Bearbeitung der Nachlassangelegenheiten. Das heißt, eigentlich hat er zunächst einmal fleißig Nachlassgegenstände eingesammelt und Nachlassgelder bei der Bank angelegt. Er wusste zwar, dass er die Nachlassguthaben auf einem gesonderten Treuhandkonto hätte anlegen sollen, so wie ihm die Rechtspflegerin beim Nachlassgericht dies erklärt hatte. Aber dazu ist Paul Panther gar nicht mehr gekommen. Er vergaß, weil er oft ziemlich schlampig arbeitete, die Bedingungen, die ihm das Nachlassgericht mitgeteilt hatte, an seinen Bankberater weiterzuleiten.
Die Rechtspflegerin beim Nachlassgericht hat ihm in relativ kurzer Zeit so viele Nachlassangelegenheiten übertragen, dass Paul praktisch kaum noch die Zeit hatte, die Nachlassgegenstände ordentlich aufzulisten. Vorrangig behandelte Paul natürlich die Bankguthaben und, falls vorhanden, die Bargeldbestände. Alles wurde ganz ordentlich sofort auf Pauls Konten bei der Bank eingezahlt. Dann fertigte er die Aufstellung der Nachlassgegenstände in jeder einzelnen Akte. Mit der Erbensuche hatte es Paul Panther nicht ganz so eilig wie mit dem Einsammeln der Nachlassgegenstände, denn damit war er bald im Verzug.
Das mit der späteren beruflichen Kooperation mit seinem erfahrenen Kollegen Rechtsanwalt Richter wollte sich Nachwuchsjurist Paul Panther noch durch den Kopf gehen lassen. Es hatte ja auch noch ein wenig Zeit. Um die berufliche Perspektive würde er sich nach dem ersten Examen Gedanken machen. Bis dahin würden aber noch einige Jahre, vielleicht auch etwas mehr, vergehen, denn er hatte nach nunmehr elf Semestern immer noch nicht die Zwischenprüfung geschafft, befand sich also noch im Grundstudium. Wenn alles gut ging, würde er die Prüfung im kommenden Semester endlich ablegen können. Paul würde also noch viele Klausuren schreiben müssen, bevor er sich beim Justizprüfungsamt zum Examen melden konnte.
Und da nun so viel Geld auf seinen Konten war, hat Paul damit begonnen, Aktiengeschäfte zu tätigen. Er glaubte, dass er damit sogar reich werden konnte. Allerdings hätte er sich in dem Geschäft besser auskennen müssen, um zu viel Geld zu kommen. Und so hat Paul bei den etwa 200 Aktienkäufen innerhalb weniger Jahre ziemlich hohe Verluste eingefahren. Seine Bank hat später festgestellt, dass Paul wohl insgesamt mehr als 400.000 € in Aktien investiert hatte.
Auch sein erfahrener Kollege Rechtsanwalt Rudolf Richter tätigte häufig Aktiengeschäfte. Man kann sagen, beide haben oft an der Börse spekuliert. Die großen Gewinne haben sie dabei allerdings beide nicht gemacht. Offenbar haben sie sich nicht sonderlich gut ausgekannt in der Materie. Für Rechtsanwalt Rudolf Richter war das kein Problem. Er konnte Verluste, auch größere, leicht wegstecken, denn er erzielte in seiner Kanzlei einen überdurchschnittlichen Gewinn. Ihm ging es also trotz der Verluste bei den Aktiengeschäften wirtschaftlich immer noch gut.
Beim Nachlasspfleger Paul Panther sah das natürlich etwas anders aus. Der nicht mehr ganz so junge Jurastudent konnte die Verluste bei den Aktiengeschäften nicht so leicht wegstecken, denn er verdiente durch die Nachlasspflegschaften viel zu wenig, um dadurch mehr als seinen Lebensunterhalt decken zu können. Und der Nebenverdienst, den er jetzt bei Rechtsanwalt Rudolf Richter erzielen würde, war zur Kompensation der Verluste viel zu gering.
Aber Paul erfüllte fleißig und regelmäßig seine Berichtspflichten gegenüber dem Nachlassgericht. Er wollte ja nicht, dass einer der Rechtspfleger auf Unregelmäßigkeiten stieß und die Entnahmen von den Konten bemerkte. Paul reichte also regelmäßig die Vermögensaufstellungen, die er in den verschiedenen ihm übertragenen Nachlassangelegenheiten gefertigt hatte, beim Nachlassgericht ein. Kontrolliert wurden diese Aufstellungen allerdings nie. Auch seine Konten wurden zunächst nicht überprüft. Das Nachlassgericht hatte offenbar vollstes Vertrauen in Paul Panther.
Einmal hat Paul sogar ein Grundstück, das zu einem Nachlass gehörte, im Namen der Erben, die ihm noch völlig unbekannt waren, verkauft. Wahrscheinlich hat er gedacht, solange die Erben nichts von ihrer Erbschaft ahnen, können sie gegen ein solches Geschäft auch nichts ausrichten. Jedenfalls kam eine Menge Geld durch den Grundstücksverkauf in die Kasse, eine sechsstellige Summe! Pauls Konten waren nun wieder gut gefüllt. Paul konnte wieder einige Erben auszahlen. Das musste er ja von Zeit zu Zeit, denn nicht alle Erben würden gern jahrelang auf die Erbschaft warten, soviel war ihm klar.
Solange keiner nachzählte, konnten etwaige Fehlbestände, die Paul durch eigenmächtige Abhebungen verursacht hat, weder dem Nachlassgericht noch den Erben auffallen. Paul war nämlich so schlau, nicht für jeden Nachlass ein gesondertes Konto zu führen, sondern alle Gelder wild durcheinander auf seine Konten zu verteilen. Das würde eine spätere Kontrolle, so glaubte er, nachträglich so gut wie unmöglich machen. In der Tat war es später sogar für einen Sachverständigen kaum noch möglich festzustellen, in welcher Höhe Paul Gelder von welchem Nachlass veruntreut hatte. Nun, da war es ja auch kein Wunder, dass Paul schon längst den Überblick über die Nachlässe verloren hatte.
Nach einigen Jahren hat Paul Panther seine Freundin Julia geheiratet. Eine gemeinsame Wohnung hatten die beiden ja bereits. Paul war ja nun auch schon alt genug, um endlich eine Familie zu gründen. Einkünfte hatte er auch, denn er erhielt ja von Zeit zu Zeit eine Nachlassvergütung. Das war natürlich nicht besonders viel, was er zum Unterhalt der Familie beitragen konnte. Seine Frau Julia allerdings hatte ein relativ gutes Einkommen als Erzieherin.
Da Paul neben seinem Jurastudium sehr viel arbeiten musste, um Geld für den Lebensunterhalt zu verdienen, würde er das Examen wohl frühestens in drei Jahren machen können. Vielleicht würde er sogar noch länger brauchen. Im Moment konzentrierte sich Paul jedenfalls auf die Nachlasspflege und die Arbeiten für den Rechtsanwalt Rudolf Richter, für den er manchmal Schriftsätze verfassen und einige Male auch Gerichtstermine wahrnehmen musste.
Paul war im Prinzip zufrieden mit seinem Leben, so, wie es gerade lief. Natürlich hätte er gern sein Studium beendet. Inzwischen konnte er sich auch vorstellen, nach dem zweiten Examen in die Kanzlei seines Kollegen Rechtsanwalt Rudolf Richter einzusteigen. Gleichzeitig war er mit seinem jetzigen Leben auch nicht gerade unzufrieden. An die vielen Gelder, die er unberechtigt von den Nachlasskonten genommen hatte, dachte Paul kaum noch. Ein Fehler, wie sich bald herausstellen sollte.
Paul Panther hatte sich rasch an die Arbeitsabläufe in der Kanzlei des Rechtsanwalts Rudolf Richter gewöhnt. Immer wenn der Anwalt wegen eines auswärtigen Termins länger unterwegs war, um Gerichtstermine wahrzunehmen, hatte Paul die Aufgabe, etwaige Termine in den Angelegenheiten am Sitz der Kanzlei während der Abwesenheit des Anwalts wahrzunehmen. In der restlichen Zeit bearbeitete er seine Nachlassangelegenheiten oder manchmal auch dringende Angelegenheiten des Anwalts, verfasste Schriftsätze oder besprach einfachere Sachen mit den Mandanten des Anwalts.
Seine Frau Julia bekam ihn kaum noch zu Gesicht. Sie war aber nicht verärgert, denn sie sah ja, dass ihr Mann sich viel Mühe gab, den Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Darin wollte sie ihn keinesfalls stören, denn wenn sie mal schwanger würde, dann wäre sie sicher eine Zeitlang auf sein Einkommen angewiesen. Ihre Tätigkeit im Kindergarten wollte sie ja, wenn sie ein Kind bekommen würde, aufgeben, zumindest vorerst. Allerdings dachte sie im Augenblick noch nicht an eine Schwangerschaft, denn sie war ja noch relativ jung.
Paul war überaus fleißig und zwar auf beiden Gebieten, also sowohl in den Nachlassangelegenheiten, die er in eigener Regie erledigte, als auch in den Mandaten, bei denen er Tätigkeiten übernahm, die eigentlich Rechtsanwalt Rudolf Richter hätte erledigen sollen. Paul hatte sich wirklich schnell eingearbeitet und konnte sich gut vorstellen, diese Tätigkeit bis zum Examen fortzusetzen, vielleicht sogar darüber hinaus.
Das große Engagement seines Jurastudenten sah natürlich auch Rechtsanwalt Rudolf Richter. Er realisierte schon nach kurzer Zeit, dass sein junger Kollege die Termine mit viel Geschick meisterte und auch Schriftsätze einigermaßen gut formulierte. Oft dachte er, dass er es auch nicht besser hinbekommen hätte. Man konnte sagen, Paul Panther war für Rudolf Richter eine wertvolle Arbeitskraft geworden. Rudolf Richter hätte sich gut vorstellen können, den Nachwuchsjuristen auch nach dem Examen weiter zu beschäftigen.
Als Paul seinem Kollegen am Ende des Monats wieder die vereinbarte Miete in Höhe von 300 € übergeben wollte und auch die Auflistung mit seinen Tätigkeiten während dieses Monats und den Stunden und den Stundenlöhnen, hatte Rechtsanwalt Rudolf Richter eine Idee. Nach der Auflistung sah es so aus, als wollte er seinen Kollegen bitten, ihm die berechneten zwölf Stunden mit jeweils zwanzig EURO zu vergüten und ihm 240 € Lohn zu zahlen während er ihm die Miete zahlte.
Rechtsanwalt Rudolf Richter allerdings dachte im dem Moment eher an seine Buchhaltung und an das Finanzamt. Er schlug dem jungen Kollegen vor, es wäre bestimmt besser, Miete und Stundenlohn gegeneinander aufzurechnen und nur die Differenz zu zahlen. Oder noch besser, er, Paul, solle doch künftig jeden Monat fünfzehn Stunden für ihn arbeiten, dann könne man Miete und Stundenlohn einfach gegeneinander aufrechnen, und keiner müsse irgendwelche Barzahlungen leisten.
