Wir strukturieren das Internet neu - Wolf-Dieter Roth - E-Book

Wir strukturieren das Internet neu E-Book

Wolf-Dieter Roth

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Beschreibung

Warum der westdeutsche Rundfunk Köln der Allerletzte ist, der einen "ARD Ratgeber Internet" machen sollte. Dokumentation über die Machtbesessenheit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten bzw. deren Intendanten und Juristen. Hier aus der vom Gegner unwidersprochenen Sicht des Betroffenen dokumentiert.

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Seitenzahl: 226

Veröffentlichungsjahr: 2020

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Inhalt

Titel

Vorwort

Prolog

Was wurde aus http://www.wdr.org ?

Wird es noch personenbezogene Internet-Adressen geben?

Wir sind keine Namen, sondern Nummern

Nummernlotto: auch nicht weniger gefährlich

Ist denn jetzt Ruhe?

FAQ WDR

Was soll der Quatsch eigentlich?

Die schwarze Glotze

Das Urteil

Eine Pleite in 17 Seiten

Markenrechtlich bedenkliche Urlaubsgrüße

Öffentlich-rechtliche Trittbrettfahrer

Chefredakteur im Fernsehen?

Versuchter Domainklau

Jetzt wird auch W.D.Roth verboten

Briefgeheimnis? - Das war gestern!

Wie kann man selbst solchen Ärger vermeiden?

A. Die Abmahnung ist bereits da

B. Vorbeugen gegen eine Abmahnung

“Es geht ums Prinzip”: Die Petition

11 Jahre danach: "Wir strukturieren das Internet neu" :-(

2000

2003

2006

2008

2011

"Wir strukturieren das Internet neu!" :-(

Impressum

„Wir strukturieren das Internet neu“

 

 

Warum der westdeutsche Rundfunk Köln der Allerletzte ist, der einen „ARD Ratgeber Internet“ machen sollte

 

Dokumentation über die Machtbesessenheit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

 

Dieses E-Book wird zum Minimalpreis oder gratis angeboten, um den Vorwuf abzuwehren, der Autor wolle mit dem Ruf seines Gegners Geld verdienen. Es geht hier nur um Information.

 

Vorwort

Angesichts der Unverschämtheit, unter dem entlarvenden, anmaßenden und machtbesessenen Motto „Wir räumen Ihre Festplatte auf und strukturieren das Internet neu“ ausgerechnet einen „ARD Ratgeber Internet“ vom westdeutschen Rundfunk Köln machen zu lassen und so den allergrößten Bock im Stall zum Gärtner zu machen, habe ich die Dokumentation über die Übergriffe eben dieses Senders gegen mich und meine langjährige Partnerin nun auch als E-Book herausgebracht.

Diese Dokumentation war zugegeben immer schon etwas langatmig, da ich mich mit dem Thema nur notgedrungen und sehr ungern beschäftige und daher nicht auf unnötige Wiederholungen und Längen in den Texten geachtet habe. Als E-Book liest es sich jedoch sicher besser als als Website.

Schon aus juristischen Gründen ist das Folgende allerdings lediglich eine nur im Layout adaptierte 1:1-Kopie der Website, die als solche von dem Kölner Sender akzeptiert ist – im Gegensatz zur ursprünglichen Website, wo es nicht um den Sender ging, sondern nur um mich und meine Partnerin. Es sind deshalb auch leider einige der Verlinkungen tot, bei anderen haben die ursprünglichen Besitzer kapituliert und die Domain aufgegeben. Zudem kann ein E-Book nicht wie eine Website ohne Zutun des Käufers aktualisiert werden. Ich bitte deshalb um Vorsicht beim Klicken und Verständnis für derartige Unzulänglichkeiten.

Deshalb ist dieses E-Book auch am Minimalpreis angesetzt, der möglich ist. Ich will an dieser elenden Mistgeschichte nicht verdienen, sondern andere vor diesen machtgierigen Leuten warnen. Wer mir und vor allem sich etwas Gutes tun will und auch mehr über andere juristische Übergriffe im Internet erfahren will, kann immer noch mein Buch Internet, Recht und Abzockekaufen.

DL2MCD, Buchloe im Oktober 2011

Prolog

Rundfunk contra Internet: Der Streit um wdr.org

Per "e.V." durchgesetzt: Markenrecht geht vor Namensrecht - aus wdr.org wurde dl2mcd.de

 

Diese Seiten unter der heutigen Oberadresse www.dl2mcd.de sind und bleiben auf dem Stand des Jahres 2000, ältere Bereiche wie die ursprüngliche "Web-Visitenkarte", auf die der Prozeß im Jahr 2000 einging, entsprechen, von juristisch notwendigen Änderungen abgesehen, dem Stand von 1998. Das ganze Thema ist mir nach wie vor so unangenehm, daß ich keine Lust habe, die Texte zu aktualisieren und auf tote Links etc. zu überprüfen, deren es nach all den Jahren leider etliche gibt. Ebenso sind Kommentare über unmodernes Webdesign fehl am Platz, zumal ich nun einmal Spielereien wie Video, Flash & Co. ablehne und schlichten Text bevorzuge. Zudem ist jede Überarbeitung und Veränderung juristisch riskant.

Am liebsten würde ich alles abschalten, wie es auch viele andere auf ähnliche Weise vom Markenrecht Heimgesuchte getan haben, zumal mich der ganze Mist ja nur Geld kostet und außer Ärger noch nie etwas eingebracht hat. Nur riskiere ich dann, daß einseitig die Darstellung meiner damaligen und leider auch noch heutigen Gegner aus Nordrhein-Westfalen Verbreitung findet. Also bleibt bis auf weiteres alles als Dokumentation erhalten.

Das bedeutet keineswegs, wie immer wieder vermutet wird, daß ich ein Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems bin. Allerdings bin ich deshalb noch lange nicht bereit, intime Dinge wie Briefe von Leuten, die mir vertrauen, mit wildfremden Menschen wie Intendanten oder ihren Mitarbeitern zu teilen. Briefe müssen Briefe bleiben und dürfen nicht einfach zu Rundfunk umdeklariert werden, nur weil es sich um elektronische statt Papierpost handelt oder Winkeladvokaten meinen, Markenrecht auf Internetadressen explizit mißbrauchend anwenden zu müssen.

Ich bin infolgedessen durchaus nicht dagegen, daß auch die öffentlich-rechtlichen Sender Webseiten haben, so wie jeder das Recht haben sollte, Webseiten haben zu dürfen, wenn er das möchte. Ich habe auch nichts dagegen, wenn sie dort Nachrichten präsentieren und dafür Gebührengelder benutzt werden. Was ich ablehne, ist einerseits, sich über das Markenrecht in wenigen Stunden in die Domains und damit den Datenstrom und das Leben fremder Leute einklinken zu wollen und deren E-Mails abzugreifen und zu konfiszieren, um so eigene Recherchekosten einzusparen - das ist infamer, als deren Telefon anzuzapfen und das gibt das Markenrecht auch eigentlich überhaupt nicht her! Andererseits lehne ich es auch ab, Internet mit Rundfunk gleichzusetzen und für den Internetzugang per se Rundfunkgebühren zu kassieren. "Das Internet" ist kein Massenmedium, nur weil auch solche das Internet als Übertragungsmedium nutzen können. Das heißt aber keinesfalls, daß ich Rundfunkgebühren an sich ablehne!

Wenn Sie ein CB-Funk-Gerät benutzen, dann ist das Funk, aber kein Rundfunk, obwohl durchaus mehr als eine Person zuhören kann, aber gedacht ist CB-Funk als Telekommunikation zwischen zwei Menschen. Rundfunksendungen sind dort sogar verboten. Im Amateurfunk ist es ebenso. Es wird folglich auch keine Rundfunkgebühr fällig. Ebenso nicht beim Polizeifunk, beim Betriebsfunk, oder wenn Sie zuhause ein Schnurlostelefon oder unterwegs Ihr Handy benutzen. Funk ist da nur ein technisches Prinzip, ein Trägermedium; ein Massenmedium ist aber nur der Rundfunk. Das Abhören Ihrer Telefongespräche durch Dritte ist strafbar, auch wenn Sie dabei ein öffentlich zugängliches Funkmedium nutzen. Nur weil es technisch möglich ist, ist es noch lange nicht erlaubt. Auch wenn der Postbote im Rahmen seiner Tätigkeit ohne Zweifel Ihre Postkarten lesen kann, so darf er deren Inhalt deshalb nicht anderen Leuten erzählen oder gar in der Zeitung veröffentlichen.

Wenn Sie einen Liebesbrief schreiben oder erhalten, so benutzt dieser zwar ebenso das Trägermedium Papier wie Ihre Tageszeitung, die ohne Zweifel ein Massenmedium ist – dennoch käme niemand auf die Idee, derartige private Briefe als Massenmedium einzustufen, nur weil sie Papier nutzen. Ebenso käme die Zeitung nicht auf die Idee, von Ihnen für Ihren Liebesbrief ein Abo einzufordern, weil Sie das Trägermedium Papier empfangen haben und dafür einen Briefkasten bereithalten, ein ohne Zweifel auch für Tageszeitungen geeignetes und verwendetes „Empfangsgerät“. Doch im Internet wollen einige Chefs in ARD und ZDF genau dies, und sich in ihrer Zuständigkeit keinesfalls auf den Empfang von Rundfunksendungen über das Internet beschränken, sondern eben auch für das Nutzen von E-Mail oder Chat kassieren.

Und wer aus den etablierten Medien des Internets verschwindet, wer sich neue, vermeintlich zu komplizierte, abgedrehte Spielwiesen sucht, wer E-Mail gegen ICQ, wer WWW gegen "Second Life" tauscht, hat auch nur eine Verschnaufpause, und dann kommen die Mediendinosaurier wieder, und wollen alles platttrampeln. Ja, die meisten ARD-Anstalten benehmen sich im Internet durchaus korrekt. Der westdeutsche Rundfunk macht mir aber nach wie vor Sorge: jetzt will er wieder mal als erster in "Second Life". Und was darauf folgt, kann sich wirklich jeder ausrechnen, der die bisherigen Online-Aktivitäten dieser Anstalt verfolgt hat: Das massenweise Einklagen fremder virtueller Grundstücke und Avatare, um auch in "Second Life" zu "expandieren", mit welchen dazu vergewaltigten Marken- und sonstigen Rechten auch immer, da finden die Winkeladvokaten des Senders schon Wege zu! :-(

Einige Politiker und Intendanten (es ist nicht mal die Mehrheit, aber sie haben dennoch ihre Ansicht durchgedrückt!) sehen bislang im Gegensatz zu mir und den meisten Leuten im Internet nicht ein Trägermedium wie Papier oder elektromagnetische Wellen (Funk, Licht), sondern ein Massenmedium. Um diese Differenz ging auch der hier dokumentierte Prozeß, auch wenn das seinerzeit nicht klar war. In diesem Punkt habe ich nach wie vor eine andere Meinung als meine Gegner. Im Gegensatz zu meiner Partnerin, der all das sehr nahe ging, will ich deshalb aber den öffentlich-rechtlichen Rundfunk keinesfalls vernichtet sehen - er soll sich nur bitte endlich aus Dingen heraushalten, die ihn nichts angehen, wie eben konkret: definitiv nicht für ihn bestimmte vertrauliche E-Mail.

Die gesammelten Erfahrungen aus nun acht Jahren Jura-Terror - und da geht es dann nicht nur um mich - habe ich in dem Buch "Internet, Recht und Abzocke" zusammengefaßt, um anderen so einen Alptraum zu ersparen.

Wolf-Dieter Roth, DL2MCD, Frühjahr 2007

.

Wichtiger Hinweis: Diese Website ist eine mausfreie Zone, denn die Maus ist dummerweise wieder mal ein eingetragenes Warenzeichen des westdeutschen Rundfunks! Wie hoch die Lizenzgebühren von Apple, Microsoft und Disney sein werden, wissen wir zwar nicht, empfehlen zur Navigation auf unserer Website aber sicherheitshalber statt der Maus Alternativen wie Trackball oder Touchpad. Übrigens: "Monitor" hat sich der westdeutsche Rundfunk auch als Marke eingetragen - wann folgen Tastatur und Drucker?

Inzwischen hat sich allerdings unerwartet die Maus höchstpersönlich in der Sache zu Wort gemeldet und sogar mich zum Lachen gebracht:

"Die Maus erklärt das Fernsehen, das Internet und warum Leute müde werden..."( externer Link)

Offensichtlich haben manche Kollegen bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten einigen Humor. Soweit ich weiß, kommen diese Parodien, von denen es auch noch viele andere gibt, vom Südwestrundfunk und natürlich nicht vom westdeutschen Rundfunk

 

DL2MCD

...und falls Sie lieber eine übersichtliche Darstellung des Ganzen aus der neutralen Sicht eines Dritten lesen wollen, empfehlen wir "Das 40.000 Mark teure Bockshorn" auf der Abmahnungswelle!

"In Europa fallen am Boden die Schlagbäume, doch im Himmel bauen wir lauter neue digitale DDRs", mit diesen Worten rührte der Zeigefinger von Fritz Pleitgen, Intendant des Westdeutschen Rundfunks und ARD-Vorsitzender, hier die Luft um. Er meinte damit das Pay-TV "Premiere World" der Kirch-Gruppe. Doch er baut selbst an der digitalen DDR - im Internet! Erst mußte an mir ein teures Exempel statuiert werden, bei dem die Privatsphäre im Namen des Markenrechts aufgehoben wurde, nun kommt die Rundfunkgebühr für das Internet und bald gibt es keine Homepage mehr ohne staatliche Rundfunk-Sendelizenz?!? Weiß Herr Pleitgen wirklich nicht, daß die DDR nicht von "bösen kommerziellen Privatunternehmern", sondern von Apparatschiks wie ihm "gebaut" wurde???

Einer der zweifelhaften Erfolge von Pleitgens Aktivitäten war das Verbot der Internetadresse oil-of-elf.de mit kritischen Informationen von Greenpeace innerhalb von nur 24 Stunden nach dem gleichen Schema wie in meinem Fall. Glücklicherweise hatte Greenpeace mehr Geld als ich und konnte den Prozeß in eine höhere Instanz bringen: Jetzt gibt es die Domain wieder!

Ein weiterer völlig bescheuerter Fall: Philipp Holzmann AG gegen Gerhard Holzmann.

Was wurde aus http://www.wdr.org ?

 

Ich wurde 1963 auf diese Welt gebracht und anläßlich dieses ungeheuerlichen Vorfalls von meinen Eltern auf den Namen Wolf-Dieter Rudolph Cunctator Roth getauft. Dieser Name war zumindest ganz offensichtlich eine ausgesprochen schwere Geburt. Deshalb verwende ich normal nur Wolf-Dieter Roth. Immer noch etwas lang. Aber es gibt Schlimmeres.

Seit 1975 schreibe ich nun bereits Fach- und andere Artikel, wobei von Anfang an das im Journalismus übliche Kürzel aus den Initialen gebildet wurde. Dies ist nicht meine Erfindung; es ist im Journalismus halt so üblich. Oder besser gesagt: WAR so üblich. Zukünftig wird sich möglicherweise kein Journalist mehr diesem Duktus beugen können und dürfen. Denn dass dieses Kürzel dabei in meinem Fall mit dem Kürzel einer deutschen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt korrelierte, war immer wieder mal Anlass für Gelächter und Scherze, mit den Jahren habe ich mich dann aber an den Spitznamen gewöhnt, der sich auch im Alltag durchsetzte. Im Funk wurde das Kürzel selbstverständlich nie benutzt, auch nicht im Hobby Amateurfunk, wo ohnehin das Rufzeichen DL2MCD vorgeschrieben ist. Lediglich in Printmedien (Zeitschriften, Zeitungen, Bücher) und im Internet. Größere Probleme brachte die Gleichheit der Abkürzungen der Anstalt und des Autors nicht.

Auch privat wurde ich bereits, seit ich 12 Jahre alt war, "WDR" gerufen. Tatsächlich war zumindest ich bereits seit Herbst 1999 gar nicht mehr freiberuflich tätig. Allerdings hatte ich bereits bei Axel Springer erfahren, daß man sich dort auf privaten Homepages nicht als Mitarbeiter des Verlages outen durfte und deshalb - und auch, weil ich von München aus gar nicht die Möglichkeit hatte, meinen Computer in Hamburg zu benutzen - die Umgestaltung der Website zu einer rein privaten Website erst nach bestandener Probezeit beim Vogel-Verlag und unserem Umzug geplant. Tatsächlich wollte meine Partnerin dort ihre Gemalde präsentieren und ich weiter meine alten Texte. Aktuelle Texte konnte ich ja ohnehin nicht verwenden - diese waren ja jeweils dem betreffenden Verlag verkauft!. Auch das Amateurfunkbuch, welches der Rundfunkanwalt Krings und das Gericht im Widerspruch zu internationalen Gesetzen als direkte Konkurrenz und Gefahr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sahen, konnte ich nur deshalb mit den ersten Seiten kostenlos anbieten, weil es gar nicht mehr im Handel war - auch jetzt handelt es sich bei den Texten daraus in der Amateurfunkabteilung auf dieser Site um die alte, vergriffene Auflage, nicht um die heute lieferbare.

Es ist schon absurd: Ist ein arbeitssuchender Journalist, der öfters über Rundfunk schreibt, für eine Rundfunkanstalt

a) ein potentieller Arbeitnehmer?b) jemand, der ihnen nützlich sein könnte?c) oder aber ein Konkurrent, den man mit aller Härte bekämpfen muß???

Nun, für den westdeutschen Rundfunk kam nur c) in Frage - Journalisten beschäftigt man dort zwar, aber nur widerwillig: Zu melden haben die nichts, so die Chefjuristin. Und meine Fachartikel waren dem Intendanten Fritz Pleitgen ein Dorn im Auge, weil ich öfters über das vom bayrischen Rundfunk favorisierte, von ihm aber gehaßte Digitalradio DAB geschrieben hatte - recht neutral übrigens und keinesfalls für den bayrischen Rundfunk Partei ergreifend. PR macht man dort nur intern, Artikel in der Printpresse sind unerwünscht.

Die Abkürzung des eigenen Namens in Internetadressen ist völlig üblich: So haben beispielsweise weder die PR-Agenturen Fink & Fuchs "FFPR" als Marke eingetragen noch Ahrens & Behrent "A-B". Es geht hier nur um die Vermeidung von Tippfehlern bei langen und komplizierten Namen, da E-Mails anders als normale Post beim kleinsten Fehler in der Adresse als unzustellbar zurückkommen. Zudem hatte ich - weil uns damals internationale Kontakte viel wichtiger waren als innerdeutsche - auch gar keine .de-Adresse gewählt. Eine Assoziation mit dem westdeutschen Rundfunk war dagegen nie beabsichtigt und fand auch nicht statt. Das (mittlerweile eben deshalb verbotene) Impressum enthielt unsere normalen bürgerlichen Namen und unsere Postanschrift sowie Telefon- und Faxnummern.

Die erwähnte Sendeanstalt ist anderer Ansicht. Man ist dort ernsthaft der Meinung, daß ich aus der Kürzelgleichheit erhebliche wirtschaftliche Vorteile zöge und ihnen sogar Kunden abwerbe. Ich wüßte nicht wieso - was soll ich denn mit Radiohörern und Fernsehzuschauern??? Ein Programmheft biete ich hier nicht an. Und jeder "falsche" Hit auf dieser Website kostet nur unnötig Geld, da ich keinen Billighoster benutze, sondern einen professionellen Anbieter (http://www.speed-link.de), der ab einer gewissen Grenze nach Traffic abrechnet. Werbebanner gibt es hier auch nicht - Journalisten sollten unabhängig bleiben. Verleger sind wir erst recht nicht, auch wenn das Landgericht Köln dies gemäß einer Behauptung des Rundfunkanwalts Philip Krings anders entschieden hat. Daß jemand, der sich tatsächlich verlaufen haben sollte und eigentlich nur wissen will, wann die "Sendung mit der Maus" läuft, vor lauter Verzweiflung stattdessen mal eben eine Website in Auftrag gibt oder einen Internet-Fachartikel, ist auch kaum anzunehmen.

Doch mit dieser absurden Begründung konfrontierte man mich mit der unerwarteten Tatsache, daß - zumindest in Deutschland - Markenrecht plötzlich Namensrecht breche. Sagt jedenfalls der westdeutsche Rundfunk. Zwar hat diese Anstalt ihr Kürzel erst 1979 als Marke eingetragen, doch es gibt sie schon 40 Jahre - mich erst 38. Ende der Diskussion.

Dabei ist das Ganze überhaupt kein Thema: in den Suchmaschinen tauchten wir erst lange nach der erwähnten Anstalt auf, falls jemand nach ihr sucht, und in 1 1/2 Jahren gab es genau einen einzigen Besucher, der sich zu uns verirrt hatte - und das auch nur, weil er der deutschen Sprache nur sehr bedingt mächtig war. Auch habe ich die bewußten drei Buchstaben nie als Marke oder gar Firmenname benutzt - nur als Kürzel unter Artikeln oder E-Mails und nun eben als Bestandteil einer Internetadresse.

Für alle Fälle hatten wir auch eine Hilfe für solche "Irrläufer" eingebaut - und genau dieser Hinweis war nun Anlaß der Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung. Sprich: weil wir nett waren, haben wir jetzt den ganzen Ärger am Hals. Wir haben deshalb dort auch die eigentlich zu empfehlende Jobbörse der bewußten Anstalt auf Bewerbung.net entfernt, denn wenn schon ein nett gemeinter Link für verirrte Surfer solche Folgen hat, wie wird dann erst die Rache für ein Lob aussehen?

Besonders ärgerlich: Gerade diese Anstalt hat sich durch so verdiente Kollegen wie Jean Pütz (Hobbythek), Wolfgang Back (Computer-Club) oder Jörg Schieb (Windows-Kenner und Fachbuchautor) im Metier des Technik- und Computerjournalismus einen guten Ruf erworben. Doch wenn es ums Geldmachen und Rechthaben geht, dann interessiert der eigene Ruf halt nicht mehr.

25 Jahre (und 5 Jahre im Internet - seit 1995 war ich mit einer Compuserve-Homepage im Netz vertreten) hat die Parallelität des Kürzels niemand gestört. Natürlich wußte auch die bewußte Anstalt Bescheid, und ich war mit der Adresse auch in Branchen-Newslettern wie Max Bold's Journalisten-Newsletter und dem Kress Report erwähnt worden. Nachweislich wurden diese auch von mehreren Mitarbeitern des westdeutschen Rundfunks gelesen. Auch mündlich hatte man mir versichert, das sei alles ok. Hätte man damals Einspruch erhoben, wären die Folgen ungleich geringer gewesen. Und natürlich hatten wir uns auch vor Anmeldung der Domain juristisch versichern lassen, daß der eigene Name als Grundlage des Domainnamens im Gegensatz zu irgendwelchen ausgedachten Markennamen die sicherste Lösung überhaupt sei. Lediglich .de-Domains seien besser zu vermeiden, weil die stets von größeren Firmen zuungunsten kleinerer Firmen und Privatleuten "freigeklagt" würden. .org dagegen ist ausdrücklich für Individuen (wie eben Freiberufler) sowie gemeinnützige Organisationen bestimmt. Lediglich Firmennamen sind unerwünscht. Aber sowas hatten wir ja eh' nicht.

Das System der Top-Level-Domains wurde genau dafür eingerichtet, daß es keine solche Kollisionen gibt. xxx.org ist eben nicht dasselbe wie xxx.de. Es ist ein reines Adreßsystem und für Markennamen gar nicht bestimmt - man kann Domainnamen daher auch nicht als Marke registrieren. Doch ein Link auf unseren Auftritt hier von Bewerbung.net aus hat man uns als Markenmißbrauch angelastet.

Jetzt wird es plötzlich geltendes Recht, daß Lieschen Müller Hans Müller seinen Namen verbieten dürfte, weil sie die alleinigen Rechte an allen Vornamen hätte, deren Nachnamen Müller seien und Hans ihr seinen Namen deshalb übereignen müsse. Oder die Stadt München würde plötzlich der Stadt Buchloe die Bergstraße verbieten lassen, weil es in München auch eine Bergstraße gibt und falls jemand nach einer Firma in der Münchner Bergstraße in Buchloe suche, könne ein anderer so unrechtmäßigerweise Besucher bekommen und geschäftliche Vorteile aus der Namensgleichheit ziehen. Ganz zu schweigen von einem Herrn Berg, der dann auch noch Anstoß an den zahlreichen Bergstraßen in deutschen Ortschaften nehmen könnte...

Klingt Plem-Plem, nicht? Ist es auch. Doch mit Internet-Domains wird das von den Entwicklern des WWW vorgesehene Adreßsystem nun auf dem Wege des Markenrechts solchermaßen ausgehebelt.

Vor einigen Jahren war es gang und gäbe, daß sich "Domain-Grabber" interessante Namen reservierten und dann hofften, sie für teures Geld weiterverkaufen zu können. Mittlerweile hat sich das umgedreht, es ist inzwischen äußerst gefährlich, interessante Namen zu besitzen. Internet-Domainstreitigkeiten sind für die Anwälte ein gutes Geschäft geworden und deshalb an der Tagesordnung. Ob der Inhaber einer Domain oder der Interessent an dieser diese auch wirklich benutzt oder benutzen will, ist dabei nebensächlich. Im Gegenteil: wer einen Grund für den Namen seiner Domain hat und diese aktiv benutzt, ist meist sogar schlechter dran.

Daß die erwähnte Anstalt z.B. beabsichtigt, über Deutschland (bzw. ja nur einen Landesteil hiervon) hinaus international zu expandieren, und ihr deshalb die bereits eigene .de-Domain (sowie mindestens 20 weitere .de-Domains, die auf Unterteile des Angebots verweisen) nicht mehr gut genug sei, darf bezweifelt werden. Mit dem Rundfunk-Staatsvertrag wäre dies jedenfalls nicht zu rechtfertigen. Dennoch: sie möchte nun auch die von uns bislang verwendete .org sowie weitere wie .com (gehört momentan noch einem multinationalen Bankenkonzern, der bis vor kurzem unter Warburg Dillon Read firmierte) verwenden. Der Inhaber der .net-Domain hat bereits beigegeben - sie ist nicht mehr online.

International nennt man so etwas "Domain-Hogging", und es gilt als äußerst unfein. Zukünftige neue Top-Level-Domains wie .eu werden so völlig sinnlos: sie sollten ja gerade - ebenso wie die bereits existierenden - verschiedene Unternehmen unterschieden können. Doch in der Praxis wird man nur abwarten, bis sich eine solche Domain gut eingeführt hat, und dann einen Streit in Millionenhöhe vom Zaun brechen, um den Inhaber ab- sowie die Domain einzukassieren und dem eigenen Pool hinzuzufügen.

Mit einer einstweiligen Verfügung (bei Zuwiderhandlung werden pro Fall stolze 500.000 Mark fällig, was selbst populäre Fälle wie die Streits um die AOL-Werbung um ein Vielfaches übersteigt - dort wurde "nur" auf 100.000 je Fall geklagt) wurde uns daher die bislang verwandte .org-Adresse untersagt. Und zwar insbesondere "im geschäftlichen Verkehr mit Fachjournalismus, Public Relations, Web-Design, Kunst und Kontakt", so die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln. Die Schutzschrift unseres Anwalts, die gegen die einstweilige Verfügung vorlag und so ein Desaster vermeiden sollte, hat man vor Genehmigung der EV gar nicht gelesen. In diesem Fall zieht das Gericht einfach die "Lokalgröße" vor.

Unsere "Firma" (wobei es sich nur um zwei Freiberufler handelte, wir werden also ganz bestimmt nicht an die Börse gehen :-) ist also offensichtlich in allen diesen Bereichen eine große wirtschaftliche Gefahr für die öffentlich-rechtliche Anstalt. Insofern absurd, als ich im Journalismus Auftragnehmer, die Anstalt dagegen Auftraggeber ist, und in den anderen Bereichen gar keine Berührungspunkte bestehen. Wobei wir - um entsprechenden Vermutungen gleich vorzubeugen - ergänzen müssen, dass es sich bei dem inkriminierten "Geschäftszweig Kontakt" keineswegs um ein Partnerschaftsinstitut oder gar etwas aus dem Rotlichtbezirk handelt, sondern lediglich um unsere Anschrift. Auf Webseiten ist diese Bezeichnung üblich, aber Juristen haben da anscheinend andere Assoziationen. Sei's drum.

Trotzdem ärgerlich, da wir Freunden, Familienmitgliedern und Geschäftspartnern extra gesagt hatten, daß wir nach dem Umzug dort unsere neue Telefonnummer und Anschrift hinterlegen - und dann muß der Eintrag 5 Tage nach dem Umzug offline genommen werden. Ein Kunde ging prompt zu einem Wettbewerber, allerdings nicht zur bewußten Anstalt. Die bietet nämlich gar kein Webdesign an, auch wenn sie es uns unter Mißbrauch des Marken- und Wettbewerbsrechts verbieten will. Aber vielleicht hat man es ja zukünftig geplant?

Außerdem verlangte die Sendeanstalt die Übergabe der Domain und damit automatisch auch unseres kompletten E-Mail-Verkehrs. Und da hört sich der Spaß wirklich auf! Wir haben keinerlei Interesse daran, daß unsere geschäftliche oder private Post demnächst öffentlich im Fernsehen breitgetreten wird (soll das vielleicht eine neue Sendereihe werden - "Aus deutschen E-Mail-Briefkästen"?), und unsere Kunden ebensowenig. Nicht mal die vielgescholtenen Privatsender kämen auf so eine unmögliche Idee - wir werden dies auf keinen Fall akzeptieren. Als nächstes wollen sie vielleicht noch unseren Briefkasten- oder Postfachschlüssel???

Angeblich ist der ganze Terz notwendig, weil sonst die Marke des Rundfunksenders verwässere und ihren guten Ruf verliere. Dabei hat der Rundfunk in Deutschland nicht einmal die ältesten Rechte an dieser Abkürzung: die Wyker Dampfschiff-Reederei benutzt sie seit 1885. Eine offensichtlich menschlichere Firma - Zitat:"Was unterscheidet die *.*.*. von dem ***? ANTWORT: Mit der *.*.*. kann man fahren, auf den *** muß man hören". Zusatzkommentar: Und wer nicht hören will oder kann, weil er außerhalb des Sendebereichs wohnt, muß fühlen... (Anmerkung: Ob eine Abkürzung mit Punkten oder ohne geschrieben wird, spielt rechtlich übrigens keine Rolle).

Da ich mit meinem guten Namen im Internet somit anscheinend keinen Blumentopf mehr gewinnen und nur viel Geld verlieren kann (auch andere Abkürzungen und ebenso die Langform würden ja wieder Markenrechte anderer Firmen berühren, und mir meinen eigenen Namen als Wortmarke schützen zu lassen, ist mir nicht nur schlichtweg zu blöd (sowas tut nur ein gewisser Boris B.), sondern würde dann ja wieder anderen gleichnamigen Mitbürgern die Verwendung ihres Namens verbieten, was einfach nicht die Lösung sein kann), benutzen wir jetzt die Domain dl2mcd.de sowie journalist-wolf-dieter-roth-und-webdesignerin-robin-lynn-miller.de.

DL2MCD ist dabei mein mir persönlich von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zugeteiltes Amateurfunkrufzeichen. Da diese international koordiniert und zugeteilt werden, bin ich vor Ansprüchen anderer somit sicherer als mit meinem bürgerlichen Namen. Und die Behörde hat uns zugesichert, auch weiterhin keine Einwände gegen die Verwendung dieses Rufzeichens als E-Mail- oder Internet-Kennung sowie als Signatur in Fachartikeln zu haben. In Amateurfunkmagazinen war dies bereits öfters geschehen.

International ist das Recht übrigens anders als in Deutschland. Das hilft uns allerdings nicht - deswegen können wir ja nun nicht gleich auswandern. Natürlich wurde der Fall auch noch vor Gericht verhandelt. Mit bekanntermaßen nicht voraussagbarem Ergebnis ("...vor Gericht und auf hoher See..."). Und angesichts der bislang gelaufenen Dinge enthält der öffentlich-rechtliche Auftrag der erwähnten Anstalt anscheinend auch die Existenzvernichtung vermeintlicher Konkurrenten.

Vor Gericht wurde gesagt, es bestünde überhaupt keine Notwendigkeit, daß ich zukünftig auch nur einmal noch etwas unter meinem bürgerlichen Namen veröffentliche, ob nun abgekürzt oder nicht, ich könne ja unter Pseudonym veröffentlichen. Daß technische Fachautoren nunmal keine Romanschreiber sind und ein Artikel aus meiner Feder, aber mit Pseudonym für meinen Verlag uninteressant ist, spielt keine Rolle. Al Gore hat ja angeblich nur das Internet erfunden; die Herren in Köln aber dann wohl gleich noch den Fachjournalismus dazu. Sicherheitshalber habe ich meine Anschrift deshalb komplett von dieser Site entfernt - der Impressumspflicht ist mit dem Denic-Eintrag Genüge getan, aber Kontaktinformationen wurden mir verboten. Wenn Sie mich oder meine Partnerin sprechen wollen, müssen Sie zukünftig erst in Köln um Erlaubnis fragen...

Fast wäre man angesichts des Datums, an dem das Verfahren begann - die letzte Karnevalswoche - geneigt, an einen Kölschen Jeckenstreich zu glauben. Schließlich werden zu diesem Zeitpunkt im Rheinland keine ernsthaften, geschweige denn vernünftigen, Entscheidungen mehr getroffen und man bekommt auch niemand mehr - zumindest nüchtern - ans Telefon. Doch zum 1.5.2000 benannte sich der internationale Investmentbankkonzern Warburg Dillon Read - damals noch Inhaber von http://www.wdr.com - in UBS Warburg um und ließ die Herren Dillon und Read fallen, weil man auch fetten Ärger mit den Kölner Jecken bekommen hatte. Als ob die Familie Warburg nicht schon genug Ärger mit dem deutschen Staat gehabt hätte. Und wenn selbst ein so finanzkräftiges Unternehmen in die Knie geht, dann ist klar: es handelt sich leider um keinen schlechten Alptraum, sondern nur um eine überteuerte Fernsehproduktion mit einem schlechten Drehbuch. Und wer immer noch glaubt, daß die Haupteinnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die GEZ-Gebühren sind, der soll mal schön weiterträumen...

 

Wird es noch personenbezogene Internet-Adressen geben?

Radio Eriwan, äh: Köln sagt: jein. Nicht für normale Bürger wie du und ich. Nicht unter .de-Domains, nicht unter den extra für natürliche Personen (und gemeinnützige Organisationen) bestimmten .org-Domains und wenns nach denen geht auch nicht unter der geplanten neuen .name-Domaingruppe für private Homepages.

Eine Ausnahme sind berühmte Persönlichkeit. Insbesondere aus Funk und Fernsehen berühmte Personen, versteht sich. Wie Boris Becker, Steffi Graf oder die ach so tollen Leute aus den Big Brother-Shows. Wer beispielsweise in der Fernsehshow "Big Brother", die das Buch "1984" von George Orwell, aus dem dieser Name stammt, ad absurdum führt (und auch schon Leuten, die im Netz über das Buch sprechen, die ersten Abmahnungen einbrachte) vor laufender Kamera den Fernseh-Container vollpupst, hat sich um den Fortschritt der Menschheit genug verdient gemacht, daß er seinen Namen (ob nun den echten oder einen Spitznamen) als Marke und damit anschließend auch als Internetadresse anmelden kann. Ich halte dagegen im Büro meine Winde bei mir, was meine Kollegen zwar durchaus zu schätzen wissen, mich aber fürs Fernsehen ungeeignet macht. Damit kann ich auch leben, ich muß mich nicht vor laufender Kamera zum Affen machen, auch wenn dieser Job besser bezahlt wird als meiner. Aber damit bin ich kein Produkt, keine Marke und damit gibts auch legal keine Domain mehr.

Konkret: